Ein jeder von uns träumt doch insgeheim, etwas aufbauen zu können, mit der man vollständig das eigene Leben bestreiten kann. Im besten Fall könnte die nebenberufliche Selbstständigkeit irgendwann zu einem Hauptgewerbe werden. Doch bis es soweit kommt, kannst du dich hier völlig kostenlos durchlesen und alle benötigten Informationen aufsammeln.
Wo muss man die Hauptgewerbe und Nebengewerbe anmelden?
Einige wenige bieten es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint kann man an dem Tag die Gewerbeanmeldung hinter sich bringen, wird dann allervoraussicht nach den ganzen Tag beim Gewerbeamt verbracht haben.
Wenn man hingegen einen Termin hat, kommt man sehr schnell dran, muss aber wahrscheinlich mehrere Wochen und Monate warten, bis man überhaupt einen Termin ergattern kann. Wenn man allerdings beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man in der Regel rund 40-50 Minuten für die Anmeldung einplanen.
Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Unterlagen dabei haben.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Gewerbe-Formular zu hauptberuflich und nebenberuflich selbstständig: Darauf Müssen Sie achten!
Anschließend erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann und sollte. Denn falls Fragen vor Ort auftauchen könnten (und du nicht direkt unsere Seite besuchen kannst ;)) dann bietet es sich an, das der Beamte vor Ort dir dabei behilflich sein kann.
Unter anderem muss man angeben, ob man ein Haupt oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Als Hauptgewerbe müsste man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Das ist nicht unbedingt für jeden geeignet. Daher eignet es sich ja auch hervorragend, wenn man neben der eigentlichen Arbeit ein Gewerbe anmelden kann.
Nachdem das Formular vollständig ausgefüllt wurde, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibender, welche von nun an als Gewerbeschein fungiert. Mit dieser kann man allerdings noch nicht beginnen Gewinne zu erwirtschaften, das darf man nämlich erst dann, nachdem man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten hat.
Dort muss man sich als Gewerbetreibender nicht von selbst anmelden, sondern das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, kurz IHK und der Berufsgenossenschaft. Vom Finanzamt erhält man dann den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt.
In der Regel dauert es sieben bis zehn Tage, bis dieser ankommt. Dieser Fragebogen ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, denn das Finanzamt kontrolliert später sehr genau, ob denn die angegebenen Daten auch allesamt stimmen.
Beim Fragebogen kann man unter anderem bestimmen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese ist eine kleine Hilfe für Selbstständige, um keine Umsatzsteuern zu zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Man darf nämlich im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Auch muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Nachdem man das alles ausgefüllt hat, schickt man das an das Finanzamt zurück und erhält innerhalb von wenigen Tagen dann die neue Steuernummer. Jemand der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, kann auch die eigene Identifikationsnummer auf Rechnungen schreiben.
Bis wann muss man die Selbstständigkeit anmelden?
Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male wiederholt mit der Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Falls man dies nicht tut, kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es beispielsweise gar so, dass im schlimmsten Fall ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen werden kann.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit das Gewerbe rückwirkend innerhalb von 60 Monaten anzumelden. Es kann dann dennoch sein, dass man ein Bußgeld zahlen muss, allerdings lassen viele Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten. Dennoch muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen und einen Zinssatz noch drauf an Gebühren begleichen.
Wie viel darf man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.
Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Wie viel zahlt man pro Jahr für ein Gewerbe?
Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.
Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Es gibt einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen.
Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Kann man gleichzeitig angestellt und nebenberufliche selbstständig sein?
Ja, das geht. In der Regel empfiehlt es sich, wenn man vorher ein Gespräch mit dem Arbeitgeber hat, um die eigene Situation darstellen zu können. Viele Arbeitgeber verstehen eine nebenberufliche Selbstständigkeit als einen Schritt, um sich langfristig aus dem Unternehmen zu verabschieden und zur hauptberuflichen Selbstständigkeit zu wechseln.
Hier wäre es wichtig, dem Arbeitgeber die Angst zu nehmen, auch alleine deshalb schon, damit dieser nicht auf den Gedanken kommt, dich langfristig ersetzen zu wollen und dich kündigt, weil man nicht mehr mit dir rechnen kann.
Wann gilt man als nebenberuflich selbstständigkeit?
Jeder Gründer hat seine eigenen Beweggründe, weshalb man den einen bestimmten Weg für sich ausgewählt hat. Der eine möchte gar nicht sein seinen aktuellen Job verlassen, weil dieser für ihn Sicherheit und einen geregelten Alltag bedeutet.
Wenn man nebenberuflich selbstständig ist, hat man den großen großen Vorteil, das man nicht unter Druck steht, unbedingt von Anfang an Geld zu verdienen, da das Hauptgehalt einem den Lebensunterhalt versichert.
So kann man in völliger Ruhe und positivem Stress erst einmal testen, ob die angestrebte nebenberufliche Selbstständigkeit überhaupt wirtschaftlich profitabel ist.
Zwar ist auch der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, welches uns reizt.
Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Euro denken zu müssen. Wann man die selbstständige Tätigkeit beginnt, ob am frühen Morgen oder am späten Abend, ist jedem selbst überlassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt lautet, dass selbst wenn der Verlust des eigentlichen Jobs drohen sollte, man das Nebengewerbe immer noch in eine hauptberufliche Selbstständigkeit wechseln kann.
Dadurch, das man bereits etwas an dem Unternehmen arbeiten konnte, hat man ein Fundament geschaffen, auf welchem man weiter aufbauen kann und so der vollständige Einstieg in die hauptberufliche Selbstständigkeit viel einfacher gelingt. Der monetäre Gesichtspunkt ist ebenfalls ein sehr entscheidender Grund dafür, dass wir die Selbstständigkeit anpeilen.