Gründe für die nebenberufliche Selbstständigkeit:
Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste. Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern.
Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht. Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür. Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind.
Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte. Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen.
Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann. Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle.
Nebenberuflich selbstständig machen – eine persönliche Verantwortung
Möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.
Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.
Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist. Außerdem entscheidet man selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet.
Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Gründe gegen die nebenberufliche Selbstständigkeit:
Jede Medaille hat auch ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Tätigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wie kann man die hauptberufliche Selbstständigkeit erreichen?
Hauptberuflich selbstständig zu sein bedeutet, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, die neben dem Angestelltenverhältnis geschieht. Um sich nebenberuflich selbstständig machen zu können, muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Da muss man allerdings einige Dinge beachten. Es ist wichtig zu wissen, wie die eigene vertragliche Situation aussieht und ob man überhaupt ein Gewerbe anmelden kann. Auch sollte man genau darüber nachdenken, wie viel Zeit man für das Projekt hat und wie das wirtschaftliche Potenzial dabei genau aussieht.
Wo muss man die nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden?
Beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Bei der Anmeldung muss einige Dokumente bei sich haben. Unter anderem einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung. Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Dann erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Nachdem alles erledigt ist, werden die Informationen vom Gewerbeamt weiter an das Finanzamt geleitet. Das bedeutet, als Gewerbetreibender muss man nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Diese melden sich innerhalb von wenigen Tagen und Wochen beim Gründer. Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser muss ausgefüllt zurückgeschickt werden.
Muss man die nebenberufliche Selbstständigkeit dem Arbeitgeber berichten?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Welche Kosten muss man als nebenberuflich selbstständiger bezahlen?
Die nebenberufliche Selbststaendigkeit kann auch einige Kosten verursachen. Diese sind allerdings minimal und von jedem finanzierbar, der ein kleines geregeltes Einkommen vorweisen kann. Wenn man beschließt ein Nebengewerbe anmelden zu lassen, dann muss man die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Das sind allerdings nur einmalige Kosten. Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Auch hierfür muss man zahlen. Die Gebühr muss man jährlich abrichten und ist zum Teil auch Abhängig von den eigenen Einnahmen. Allerdings sollte man mit bis zu 30 bis 70 Euro rechnen. Wenn der jährliche Umsatz allerdings unter 5200 Euro liegt, dann ist man von den Beiträgen befreit. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man, nachdem man das Nebengewerbe anmelden hat lassen, zahlen müsste.