Wie läuft die Anmeldung beim Gewerbeamt ab?
Endlich kann man mit einem Nebengewerbe durchstarten. Das denken viele hunderttausende Gründer in Deutschland. Das Land der Dichter und Denker ist bekannt, berühmt und dafür berüchtigt, eine reiche Ansammlung an innovativen Gründern zu haben.
Schaut man sich nur die zahlreichen Unternehmen an, die aus Deutschland kommen und einen hohen Ruf auf der ganzen Welt genießen. Bevor es auch bei dir so weit sein kann, musst du die ersten kleinen Schritte hinter dich bringen.
Als erstes muss man herausfinden, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. In größeren Städten kann es sein, das es mehrere Ämter gibt, die infrage kommen könnten. In einigen Ämtern ist es so, dass man für die Gewerbeanmeldung zunächst einen Termin benötigt, bei anderen wiederum reicht es auch einfach aus, vor Ort beim Gewerbeamt zu erscheinen.
Beides hat seine Vor- und Nachteile. Beim Gewerbeamt angekommen, muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Außerdem dabei haben muss man:
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente von einem verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. All diese Dokumente können weitere Kosten verursachen.
Bei der Anmeldung erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen muss. Auf diesem Formular werden Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht. Unter anderem auch, ob man im Nebenerwerb gründen möchte.
Das eröffnen eines Nebengewerbes hat den immensen Vorteil, das man die Krankenkasse weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt bekommt. Nachdem das Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, wird diese kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer.
Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser Schein allerdings erlaubt es dem Gründer noch nicht, mit dem Nebengewerbe Umsätze zu erwirtschaften. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten hat.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Nebengewerbe sollte man schleunigst anmelden. Vor oder gleichzeitig mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit sollte das Amt des Gewerbes aufgesucht werden.
Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind Freiberufler, die lediglich beim Finanzamt vorstellig sein müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Bei diesen Personen gilt, das diese, sofern sie mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro im Jahr erwirtschaften, kein Gewerbeamt aufsuchen müssen.
Alle anderen müssen ein Gewerbe anmelden. Falls man dies bisher noch nicht getan hat, kann man das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Man sollte sich dennoch nicht so viel Zeit lassen, denn die Ämter können ein Bußgeld von bis 1000 Euro und mehr verhängen.
In München ist es gar so, dass ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen können. Es ist daher umso wichtiger, das Kleingewerbe so schnell wie möglich anzumelden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen und die Anmeldung schnell abschließen.
Kann man ein Gewerbe auch Online anmelden?
Immer mehr Städte bieten den Service an, die Anmeldung auch Online durchführen zu können. Dies ist ein immenser Vorteil für so viele Gründer. Das Gewerbe kann bequem von Zuhause aus angemeldet werden.
Man ist nicht abhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und kann zu jeder Uhrzeit das Gewerbe anmelden. Vorbei sind die Zeiten, wo man lange im Wartezimmer warten musste.
Einziger Haken: noch ist dieser Service de Anmeldung nicht überall in ganz Deutschland flächendeckend möglich. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann diesen Service in Anspruch nehmen. Auch bei dieser Art der Gewerbeanmeldung muss man die selben Gebühren bezahlen, wie beim Amt des Gewerbes auch.
Die Dokumente die benötigt werden, können als Kopie hochgeladen werden. Diese Gewerbeanmeldung dauert rund zehn bis 15 Minuten. Es kann in einigen Fällen das Problem auftreten, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, dass die elektronische Unterschrift selbst nicht ausreicht. Diese muss man dann entweder per Post oder persönlich vor Ort nachreichen.
Als Kleingewerbe Steuern zahlen?
Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet.
Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt. Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen. Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden. Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.
Wie hoch darf der Umsatz pro Jahr beim Kleingewerbe sein?
Wer ein Nebenerwerb anpeilt, fragt sich sicherlich, wie viel man im Jahr denn mit einem Kleingewerbe verdienen darf. Kleiner Spoiler: eine ganze Menge. Es ist sogar so viel, dass es bei den meisten wohl den eigentlichen Hauptjob übertrifft.
Man darf nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro im Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe und sollte einem noch einmal klar machen, dass man auch mit einem Nebenerwerb sehr gut von Leben kann und sich damit viele Träume wahr werden lassen.
Allerdings sollte man nicht vergessen, das man dann auch die Gewerbesteuern dann dementsprechend höher ausfallen. Die meisten werden dies aber sicherlich bei einem so hohem Einkommen dann verkraften.
Ist ein Nebengewerbe ein Kleingewerbe?
Mit einem Nebengewerbe ist gemeint, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, die nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Wer mehr als 15 Stunden bis 18 Stunden pro Woche an seinem Gewerbe arbeitet, wird dann nicht mehr als Nebengewerbe angesehen.
Grundsätzlich gilt, dass man jede Art eines Gewerbes als Nebengewerbe betrieben werden kann. Beachten sollte man demnach auch, das sich die Gewerbeanmeldung bei keinem dieser Gewerbe Arten unterscheidet.
Welche Vorteile hat eine nebenberufliche Tätigkeit?
Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.
Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.
Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wann muss die Anmeldung beim Finanzamt tätigen?
Unabhängig von einem Nebenerwerb oder einem Nebengewerbe, muss jeder in Deutschland, der ein Gewerbe besitzt, das Finanzamt besuchen. Oder nicht ganz: viel mehr ist es so, dass das Finanzamt eher bei dir meldet, nachdem diese die Informationen vom Amt des Gewerbes erhalten haben.
Diese brauchen in der Regel sieben bis zehn Tage, bis sie dir den Bogen zur steuerlichen Erfassung und die Steuernummer zukommen lassen. Wenn der Bogen ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, Gewinne einzufahren.
Was hat es mit der IHK auf sich?
Nachdem man das Kleingewerbe angemeldet hat, gibt das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid, unter anderem auch der Industrie und Handelskammer. Bei der IHK wird man Pflichtmitglied. Das ist in Deutschland so festgehalten und kann nach der Gründung nicht rückgängig gemacht werden. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Gewerbe, welche im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von 150 bis 300 Euro. Im ersten Moment können diese Mehrkosten sehr nervig sein, doch man sollte auch die positiven Seiten der IHK in Betracht ziehen, die da wären, das die IHK dem Kleinunternehmer sehr viele Möglichkeiten bietet, Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um sich und sein Unternehmen weiter zu entwickeln.
Zudem kann man einige Zertifikate erlangen, die dem Ansehen des Unternehmens behilflich sein können. Es kann allerdings auch mal durchaus vorkommen, das man als Kleinunternehmer bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es gut und gerne Mal in sich haben.
Manchmal müssen dann etwaige Neuanschaffungen für einen Monat nach hinten verschoben werden, doch was kann man dagegen machen? Nun, man kann die Hilfe von GewerbeAnmeldung.com in Anspruch nehmen.
Was damit genau gemeint ist? Man hat als Personengesellschaft die Möglichkeit, dem Betrag zu widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann anschließend, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen!
Es besteht tatsächlich die Option, das die Kosten fast vollständig gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür, wie so bei vielem im Leben nicht, eine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine mehr als deutliche Sprache. Weitere Informationen bezüglich der IHK-Gebühren-Beratung erhältst du nur hier.
Wie viele Kosten zahlt man im Jahr für ein Nebengewerbe?
Die Kosten für ein Nebengewerbe bewegen sich in einem moderaten Rahmen. Da fallen zunächst einmal die Kosten bei der Anmeldung an. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro. Zusätzlich dazu können kosten entstehen, wenn weitere Dokumente vorgelegt werden müssen.
Als Nebengewerbe zahlt man die Krankenkasse nicht aus der eigenen Tasche. Jeder Gewerbepflichtige in Deutschland muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die Gebühren dafür kosten rund 30 bis 70€ im Jahr. Man sollte allerdings auch beachten, das weitere Kosten anfallen können, wenn das Nebengewerbe wächst.
Dies kann sich dann bemerkbar machen, wenn man beispielsweise Mitarbeiter hat und deren Lohn und Versicherung begleichen muss, eine Räumlichkeit hat, ein Patent anmelden oder Neuanschaffungen tätigen muss.
Dem Arbeitgeber vom Nebengewerbe berichten?
Wenn man neben der Arbeit noch einen Nebenerwerb hat, kann es durchaus sein, dass der ein oder andere mit dem Gedanken spielt, dem Arbeitgeber von Nebengewerbe zu berichten. In erster Linie gilt, dass man in Deutschland nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber davon zu berichten.
Ausnahmen gibt es allerdings doch. Wer beispielsweise pro Woche mehr als 15 Stunden arbeitet und dadurch vielleicht ohne Kraft bei der Arbeit erscheint und die Arbeitsleistung abnimmt, ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu unterrichten. Auch kann die vertragliche Situation es von einem verlangen, da bestimmte Klauseln diesbezüglich eingebaut wurden.
Zudem besteht die Möglichkeit, das man mit dem aktuellen Arbeitgeber in der selben Branche tätig ist und man somit ein Interessenkonflikt hätte. Auch da muss man dem Chef bescheid geben. Ein weiterer Grund, weshalb man auch mit dem Nebenerwerb zum Chef gehen kann, ist auch, das dieser es eventuell als Misstrauen deinerseits deuten kann, wenn er dies von wo anders erfährt und dann das Arbeitsverhältnis darunter leidet.
Fazit:
Wer ein Nebengewerbe gründen möchte, kann viele Vorteile genießen, wie zum Beispiel keine doppelte Buchführung durchführen zu müssen. Auch ist der Start nicht kostenintensiv und ein Startkapital wird nicht benötigt. Der Verwaltungsaufwand ist sehr gering und man bekommt die Krankenkasse weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt.