Mittlerweile haben viele den Gedanken selbstständig zu werden, jedoch traut sich das nicht jeder. Man stellt sich viele Fragen. Die häufigste Frage, die man sich stellt ist: Werde ich damit erfolgreich? Die Angst ist leider zu groß, um den Schritt zu wagen. Doch GewerbeAnmeldung.com nimmt dir die Angst und deine Bedenken weg! Hier erfährst du wie du dich zunächst mit einem Nebengewerbe erfolgreich machen kannst und mit der Zeit wachsen wirst.
Inhalt
Kann man nebenberuflich ein Gewerbe anmelden?
Da man sich Anfangs ganz unsicher ist, ob man überhaupt sich selbstständig machen sollte, kann man zunächst klein beginnen. In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das heißt, dass jeder der sich selbstständig machen möchte auch das Recht dazu hat!
Dabei kann man selbst entscheiden ob man es neben- oder hauptberuflich macht. Bevor man aber überhaupt mit den Nebengewerbe anfangen möchte und der gewerblichen Tätigkeit nachkommt, muss man zuerst eine Gewerbeanmeldung erfolgen.
Bei der Gewerbeanmeldung bekommt man einen Gewerbeschein, welches die Zulassung der Behörden ist, um überhaupt der Tätigkeit nachzukommen.
Muss man ein Gewerbe anmelden?
Nach der GeWo herrscht in Deutschland die Anzeigepflicht. Das heißt, dass jede gewerbliche selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Zunächst muss man das zuständige Gewerbeamt aufsuchen. In großen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Gemeinden gibt, die für einen zuständig sein können.
Nach dem man das zuständige Gewerbeamt ausfindig gemacht, erfolgt die Anmeldung. Zur Anmeldung muss man ein Formular ausfüllen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Unterlagen, die benötigt werden, können immer unterschiedlich sein, weil sie von der Tätigkeit abhängen. Grundsätzlich benötigt man:
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung und als nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hierfür einen Auszug,
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selber den Personalausweis und die Melde Bestätigung dabei haben.
Nach dem man das Formular und die Unterlagen eingereicht hat, wird es vom Beamten vor Ort bearbeitet und man bekommt den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist somit die Zulassung des Gewerbeamtes. Danach wird das Finanzamt über die Gewerbeanmeldung informiert und diese schicken eine Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu.
Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man sofort ausfüllen und zurückschicken. Auch wird die Industrie- und Handelskammer darüber informiert und man wird automatisch zum Mitglied.
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden verpflichtet und kann nicht abgetreten werden. Je nach dem, um welche Tätigkeit es sich genau handelt, kann es sein, dass man sich auch bei der Handwerkskammer anmelden muss.
Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?
Wie viel die Gewerbeanmeldung genau kostet, hängt immer von der jeweiligen Stadt ab. Deshalb kann man keine genauen Kosten nennen, doch sind sie trotzdem recht gering. In der Regel belaufen sich die Kosten auf rund 20 bis 60 Euro. Falls weitere Unterlagen gefordert werden, kann es sein, dass minimale Kosten hinzukommen.
Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, muss man auch kein Mindestkapital aufweisen. Zu den Rechtsformen zählen zum Beispiel: Einzelunternehmen, GbR, OHG und KG. Diese werden auch Personengesellschaft genannt. Aus diesem Grund kann man kostengünstig ein Nebengewerbe anmelden.
Muss man bei einem Nebengewerbe Steuern zahlen?
Auch bei einem Nebengewerbe muss man Steuern zahlen. Dazu zählen die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Jedoch kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen, wenn man als Kleinunternehmen gilt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer. Sie soll den Gründern in den ersten Jahren entlasten und den Einstieg vereinfachen. Dabei werden sie von den Umsatzsteuern befreit.
Wer von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchte, ist dies in dem steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt anzumelden. Allerdings muss man dafür Voraussetzungen erfüllen.
Diese lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Wenn man diese erfüllt, müssen keine Umsatzsteuer gezahlt werden.
Wie viel darf man mit einem Nebengewerbe verdienen?
Mit einem Nebengewerbe ist es erlaubt im Jahr 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Umsatz zu erwirtschaften.
Muss man den Arbeitgeber darüber informieren?
Ob man den Arbeitgeber über das Nebengewerbe informieren muss, kann ganz unterschiedlich aussehen. Zunächst sollte man sich dafür den Arbeitsvertrag ansehen. Wenn in dem Vertrag niedergeschrieben ist, dass man es tun sollte, dann muss man es.
In der Regel darf der Arbeitgeber den Nebenjob auch nicht verbieten, es sei denn es herrscht Wettbewerb. Zudem darf man auch nicht die Arbeit und die Arbeitszeiten im Hauptberuf vernachlässigen. Zu dem muss man auch beachten, dass man die gesetzlichen Arbeitsrechte nicht verletzt.
Falls es nicht im Arbeitsvertrag geschrieben ist und kein Wettbewerb herrscht, muss man den Arbeitgeber auch nicht informieren. Doch um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu missbrauchen, kann man es trotzdem tun.
Welche Vorteile hat ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe anmelden bringt einige Vorteile mit sich. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe hat man keinen Zeitdruck, weil man es langsam aufbauen kann. Somit kann man sich ohne Probleme austesten.
Da man auch einen Hauptgehalt hat, braucht man sich keine Sorgen um die finanzielle Lage machen, wenn der Nebenjob nicht prickelnd läuft. Vor allem kann man währenddessen den Markt besser beobachten und sich Kenntnisse einholen. Den größten Vorteil hat man bei den Banken, wenn man einen Kredit ziehen möchte.
Fazit
Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, hat die Freiheit es zu tun. Sobald eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, welche auf Gewinn ausgerichtet ist, ist dies beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden.
Ohne das man ein Gewerbe angemeldet hat, ist man nicht dazu berechtigt es auszuführen, denn man benötigt dafür den Gewerbeschein. Wer nicht der Gewerbeanmeldung nachkommt, dem kann Bußgeld drohen. Somit kann ein Nebenjob teurer werden, als es überhaupt ist.
Beim Gewerbeamt reicht man die notwendigen Unterlagen und das Formular zum Anmelden ein. Weitere Behörden wie z.B. das Finanzamt werden automatisch informiert. Vom Finanzamt kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Außerdem kann man bei einem Gewerbe auch von der Kleinunternehmerregelung profitieren, in dem man es beim steuerlichen Erfassungsbogen angibt. Allerdings muss die Voraussetzung dafür erfüllt werden. Ein Nebengewerbe kann einige Vorteile mit sich bringen. Man hat genug Zeit um sich nebenbei auszutesten und Kontakte zu knüpfen und ohne dass man in eine finanzielle Notlage kommt.