Ein Nebengewerbe anmelden ist so leicht und erfordert kein Risiko? Falsch gedacht! In diesem Artikel erfährst du alles wissenswerte rund um die Themen wie: wie viel Euro im Monat man verdienen kann, wie die private Krankenversicherung aussieht, was es mit der Einnahme Überschuss Rechnung auf sich hat und vieles mehr.
Was sind Vor- und Nachteile Nebenberuflich Selbstständig?
Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.
Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.
Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.
Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?
Man gilt als nebenberuflich Selbstständig, wenn man neben dem eigentlichen Hauptjob einer eigenen selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Ein weiter Faktor dafür lautet, dass man weniger verdient, als im eigentlichen Hauptjob, wobei man das nicht genau bemessen kann und man beispielsweise für höhere Einkünfte nichts könnte.
Auch sollte man nebenberuflich nicht so viel Arbeiten, wie bei dem eigentlichen Hauptjob. Ein grober Schätzwert liegt dabei wöchentlich bei 15 Stunden. Ab 18 Stunden ist man bereits hart an der Grenze angekommen.
Ein Richtwert, der fälschlicherweise immer wieder angegeben wird, ist, das man wöchentlich nur 165 Euro mit einem Nebengewerbe verdienen darf. Das stimmt nicht und sollte sofort aus den Köpfen gestrichen werden.
Wie viel darf man mit der nebenberuflichen Tätigkeit verdienen?
Man kann sehr viel durch eine nebenberufliche Tätigkeit dazu verdienen. So viel, das es sogar das des Hauptjobs bei weitem übertreffen kann. Allerdings sollte man nicht vergessen, das man auch hierbei noch Steuern zahlen muss.
Als Gewerbetreibender darf man nämlich einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Sofern man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und die erforderlichen Umsätze einhält, muss ebenfalls keine Umsatzsteuer bezahlen.
Voraussetzung dafür ist, das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, gilt das Gewerbe dann als Kleingewerbe. Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr verdienen. Eine unfassbar hohe Summe.
Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Ein Nebengewerbe anmelden sollte man schleunigst tun, wenn man weiß, das man wiederholte Male eine Tätigkeit ausgeübt hat, mit der klaren Absicht, Gewinne zu erwirtschaften.
Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In der Landeshauptstadt Bayerns ist es gar so, dass man für das nicht oder zu späte Anmelden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten kann. Dies ist eine mittelschwere bis ganz große Katastrophe.
Daher ist es umso wichtiger, das man die Anmeldung auch so schnell wie möglich vornimmt. Unwissenheit schützt nämlich nicht vor Strafen.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, innerhalb von 60 Monaten das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dann kann es sein, dass man vielleicht nur ein kleines oder gar kein Bußgeld erhält, da die Ämter bei eher kleineren Beträgen eher Mal das Auge zudrücken.
Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch zusätzlich einen Zinssatz draufzahlen.
Wo kann man ein Nebengewerbe anmelden?
Man muss die Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen lassen. In Großstädten kann es gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt bzw. Orte wie das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer, wo man bei manchen Gemeinden ebenfalls das Gewerbe anmelden kann.
Bevor man also das Nebengewerbe anmelden kann, sollte man das zuständige Amt für einen finden. In der Regel muss man beim Gewerbeamt einen Termin vereinbaren. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Eine kurze Recherche reicht bereits um die Antwort zu erhalten.
Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Text bleiben keine Fragen mehr offen.
Was kostet Gewerbeanmeldung?
Wenn man also beim Amt erschienen und das Gewerbe anmelden möchte, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie meldet man sich online Gewerbe an?
Heut zu Tage gibt es auch die Möglichkeit, je nach dem in welcher Stadt man wohnt, dass eine Online-Anmeldung eines Gewerbes möglich ist. Dies bietet den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und nicht erst auf einen Termin von der Behörde warten muss.
Vor allem ist es auch von Vorteil, wenn man keine Zeit dafür findet, weil man noch hauptberuflich tätig ist und nicht unbedingt die Zeit dafür finden kann.
Worauf muss man Gewerbe Formular beachten?
Man erhält ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Nebengewerbe machen.
Wenn dies ausgefüllt ist, wird das Formular unterzeichnet, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann fortan als Gewerbeschein, gibt einem Gründer allerdings noch nicht die Möglich, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde. Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet.
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden.
Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind.
Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Wer ein Klein- bzw. Nebengewerbe hat, braucht in der Regel keine neue Steuernummer und kann seine private benutzen, falls man Rechnungen schreibt.
Welche Kosten hat ein Nebengewerbe?
Die nebenberufliche Selbststaendigkeit kann auch einige Kosten verursachen. Diese sind allerdings minimal und von jedem finanzierbar, der ein kleines geregeltes Einkommen vorweisen kann.
Wenn man beschließt ein Nebengewerbe anmelden zu lassen, dann muss man die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Das sind allerdings nur einmalige Kosten. Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten.
Auch hierfür muss man zahlen. Die Gebühr muss man jährlich abrichten und ist zum Teil auch Abhängig von den eigenen Einnahmen. Allerdings sollte man mit bis zu 30 bis 70 Euro rechnen.
Wenn der jährliche Umsatz allerdings unter 5200 Euro liegt, dann ist man von den Beiträgen befreit. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man, nachdem man das Nebengewerbe anmelden hat lassen, zahlen müsste.
Muss man dem Arbeitgeber von der nebenberuflichen Selbstständigkeit erzählen?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Nebengewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.