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Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Amt des Gewerbes anmelden. In kleineren Gemeinden und Städten noch ein relativ kleines Problem, sieht es bei Großstädten wiederum anders aus. Beispielsweise gibt es allein in Berlin 12 Gewerbeämter, von denen man das zuständige dann finden muss.
Gewerbe anmelden: Mit Termin oder vor Ort?
Nachdem man dieses Gewerbeamt gefunden hat, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Bei manchen Ämtern ist es auch erlaubt, einfach vor Ort zu erscheinen und im Wartezimmer dann platz zu nehmen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Bei der Terminvereinbarung weiß man genau wann man erscheinen muss und hat keine lange Wartezeit im Warteraum zu befürchten, doch manchmal sind Gewerbeanmeldungen bereits über mehrere Wochen und Monate verplant, so dass man dann selbst wieder lange warten muss.
Wenn man einfach vor Ort erscheint, muss man sich an den Öffnungszeiten richten und mit einem sehr vollen Warteraum rechnen. Dann ist zwar der halbe Tag weg, dafür die Gewerbeanmeldung aber an einem Tag auch erledigt.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung an sich dauert in der Regel nicht länger als wie 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele fragen man selbst hat. Das Klima in den Büroräumen ist in den meisten Fällen sehr heiter, denn Neugründer sind immer sehr gerne gesehen.
Vor allem im Land der Dichter und Denker, wo es schon fast zur Norm gehört, zu den klügsten und entwickelsten Ländern der Welt zu gehören. Daher scheue dich nicht bei Fragen, denn nur den Fragenden kann geholfen werden. Sofern du nach diesem Artikel überhaupt noch fragen haben solltest 😉
Wenn man nun im Büro ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem beim Gewerbeamt dabei haben sollte man einige Unterlagen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken. Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen diesen Bogen nicht selbst anfordern, sondern erhalten diesen automatisch nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes.
Nach der Anmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man diesen Bogen erhält. Falls es etwas länger dauern sollte, was durchaus Mal vorkommen kann, dann genügt es aus, wenn man einmal kurz beim Finanzamt anruft und nachfragt.
Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist. Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte.
Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung. Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe.
Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen. Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer. Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben. Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt.
Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.
Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.
Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Welche Kosten fallen beim Kleingewerbe an?
Ein kleines Gewerbe ist sehr kostengünstig. Dennoch ist es für jeden Gründer wichtig zu wissen, welche Kosten überhaupt auf einen zukommen können. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60€ betragen.
Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.
Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70€ und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.
Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Wie lange dauert die Online Anmeldung?
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen. Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften.
Vereinfacht die Kleinunternehmerregelung das Leben?
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand geringer wird und man jede Menge Steuern sparen kann. Es lohnt sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich einen Profit verspricht.
Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung.
Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt. Es gibt nur diesen einen Schein.
Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen. Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann. Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung sollte genau dann erfolgen, wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erzielen. Dann ist man in Deutschland sogar dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Das nicht Anmelden kann nämlich große Konsequenzen haben. Man kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000€ erhalten.
In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von rund 50.000€ ausgesprochen werden kann. Das ist zwar nicht die Norm und nur in absoluten Notfällen anwendbar, dennoch sollte dies einem die Augen öffnen und zeigen, dass man sich nicht allzu lange Zeit bei der Gewerbeanmeldung lassen sollte.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man kann sich beim Gewerbeamt noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit, wenn man die ersten offiziellen Nachweise für eine Transaktion einsehen kann. Dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden.
Zusätzlich dazu kommt dann noch ein Zinssatz drauf, der ebenfalls bezahlt werden muss. Ein Bußgeld wird nicht in allen Fällen verhängt und hängt jeweils von den Ämtern ab. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese in machen Fällen eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.
Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Fazit:
Das Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb eines der beliebtesten Gewerbe der Deutschen, weil es sehr günstig ist. Selbst Studenten könnten ohne Probleme diese Art eines Unternehmens finanzieren und lenken.