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Wo macht man die Gewerbeanmeldung?
Ein Gewerbe anmelden tut man beim Gewerbeamt. Das klingt im ersten Moment sehr einfach, doch vor allem Menschen, die in Großstädten haben manchmal das Problem, das es innerhalb der Stadt mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung durchführen könnte.
Daher ist es wichtig, dass man zunächst einmal herausfindet, bei welchem zuständigen Gewerbeamt man sich melden muss. Es gibt auch die Option, das man die Gewerbeanmeldung online vornimmt, doch nicht in jeder Stadt ist diese Möglichkeit gegeben. Außerdem kann man die Dokumente auch per Post einreichen.
Wenn man dann beim Amt ist, muss man zunächst eine Gebühr für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Dies kann sich je nach Stadt ändern. Bei der Gewerbeanmeldung muss man folgende Dokumente dabei haben:
- einen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung bzw. als nicht Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, welche weitere Kosten verursachen,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen, diese muss dann allerdings selber auch Dokumente bei sich haben.
Wie soll man das Formular für Gewerbeanmeldung ausfüllen?
Man erhält vor Ort ein Gewerbe-Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort macht man Angaben zum Gründer, sowie zum Betrieb. Beispielsweise wird dort auch nachgefragt, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe müsste man nämlich die Krankenkasse in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen.
Nachdem dann das Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt ist, wird dieses kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Der Gewerbeschein gibt einem allerdings noch nicht die Option, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das kann man nämlich erst nachdem man vom Finanzamt kontaktiert worden ist. Dies dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Sofern sich keiner melden sollte, erst dann sollte man selbst aktiv werden und dort einmal nachfragen.
Letzte Schritt zur Gewerbeanmeldung: Finanzamt
Vom Finanzamt erhält man die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen Fragebogen zur steuerlichen Erlassung. Der Fragebogen ist es sehr wichtig, da dieser Fragen wie die Kleinunternehmerregelung regelt. Man muss diese Regelung beispielsweise in Anspruch nehmen, falls nicht, darf man dies erst nach fünf Jahre wieder für dieses Gewerbe.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, wo man keine Gewerbesteuern bezahlen muss, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn auch dieser Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt wurde, kann man endlich beginnen, mit dem Gewerbe Geld zu verdienen.
Welche Kosten erwarten sich bei der Gewerbeanmeldung?
Beim Gewerbeamt sich anzumelden ist nur die halbe Miete. Man muss nämlich auch einige Kosten tragen. Da ist zum einen die Gebühr bei der Gewerbeanmeldung, die 20 bis 60 Euro kosten. Als Gewerbetreibender ist man außerdem verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Auch hier hat man weitere Kosten vor sich. Die jährliche Gebühr beträgt rund 30 bis 70 Euro.
Weitere Kosten können außerdem dann entstehen, wenn man eine Räumlichkeit hat, Mitarbeiter beschäftigt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigen muss. Auch diese Kosten sollte man als Gründer vor Augen haben und in seine Überlegungen mit rein nehmen.
Kann man ein Gewerbe rückwirkend anmelden?
Du hast erst noch vor die Kleingewerbe Anmeldung hinter dich zu bringen, hast aber bereits mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen? Nicht gut. Gar nicht gut… Die Anmeldung muss in der Regel schleunigst zeitnah oder gar vor der Anmeldung noch geschehen.
Eine verspätete Gewerbeanmeldung kann zur folge haben, dass man ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und sogar mehr bezahlen muss. In München kostet ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Wer möchte das denn schon wegen einer Gewerbeanmeldung zahlen?
Doch eins sei gesagt: man hat auch die Möglichkeit, das Gewerbe auch noch rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Dennoch sollte man sich diese Zeit nicht nehmen, denn die Ämter können weiterhin Strafen verhängen.
Wer kann ein Gewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe melden kann jeder in Deutschland, da die Gewerbefreiheit herrscht. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und nebenbei einfach bis zu 410 Euro im Jahr mit einem Hobby einnehmen. Auch ausgenommen von der Gewerbepflicht sind Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Freiberufler müssen keiner Gewerbeanmeldung nachkommen.
Fazit:
Man muss die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt vornehmen. Die Gebühr für die Bearbeitung kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, die wiederum Kosten verursachen können. Nach diesem Prozedere erhält man den Gewerbeschein. Gewerbepflichtige müssen die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Das kostet eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Zusätzlich dazu sollte man in seinen Überlegungen haben, das man für eine zukünftige Miete, Mitarbeiter oder Neuanschaffungen einen beachtlichen Betrag begleichen muss. Ansonsten wären dies auch alle Kosten fürs erste.