Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Kleingewerbe Anmeldung findet beim Gewerbeamt statt. Das klingt in der Regel einfacher als gesagt, da es vor allem in Großstädten der Fall sein kann, dass es mehrere Ämter gibt. Es ist daher wichtig erstmal zu recherchieren, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.
Was kostet ein Gewerbeanmeldung?
Wenn man den zuständigen Gewerbeamt gefunden hat, zahlt man eine Gebühr von rund 20 Euro bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Stadt zu Stadt unterscheiden.
Was braucht man für Gewerbeanmeldung?
- einen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung bzw. als nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, die unter anderem weitere Kosten verursachen können. Beispielsweise wird ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, wenn man ein Gewerbe im Sicherheitsbereich eröffnen möchte,
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Falls man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, dann gibt es noch die Option, dass man diese entweder Online einreicht (diesen Service gibt es nicht überall) oder per Post schickt.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Man erhält vom Gewerbeamt einen Fragebogen, den man ausfüllen muss. Wenn dieser Fragebogen ausgefüllt, gestempelt und kopiert wurde, erhält der Gründer dieses. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Dieser Gewerbeschein gibt dem Gründer allerdings noch nicht die Erlaubnis, mit dem Gewerbe direkt Geld zu verdienen. Dies geschieht in der Regel erst nachdem man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher.
In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden. Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.
Kann man rückwirkend klein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.
Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.
Man muss die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen. Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun.
Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.
Wie läuft die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt ab?
Bei dem Gewerbeamt anmelden ist nur die halbe Miete, denn man kann mit dem Gewerbe noch kein Geld verdienen. Das Gewerbeamt schickt daher die Informationen weiter an das Finanzamt. Diese melden sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen bei dir. Von denen erhältst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erlassung und die Steuernummer. Wenn du den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hast, darfst du mit dem Gewerbe Gewinne einfahren.
Welche Kosten erwarten sich als Kleingewerbe im Jahr?
Zunächst zahlt man eine Gebühr von rund 20 Eurp bis 60 Euro, wenn man das Gewerbe anmelden tut. Dann erhält man den Gewerbeschein. Auf dem Gewerbeschein, welcher eigentlich ein Gewerbe-Formular ist, steht die Frage, ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe betrieben werden soll.
Wenn man angibt, das man dies als Hauptgewerbe betreibt, dann kann es sein, das man in der Regel die Kosten für die Krankenkasse selbst begleichen muss. Weitere Kosten enstehen automatisch bei der Mitgliedschaft bei der IHK.
Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist nach der Anmeldung verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer Mitglied zu werden. Die Gebühr beträgt rund 30 Euro bis 70 Euro pro Jahr.
Auch sollte man zukünftige Kosten nicht vergessen. Beispielsweise dann, wenn das Unternehmen wächst und man eine Räumlichkeit benötigt, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenkasse begleicht und denen Lohn zahlt oder wenn Neuanschaffungen von Nöten sind.
Wie viel darf man im Jahr mit einem Kleingewerbe verdienen?
Man darf mit einem Kleingewerbe rund 500.000 Euro Umsatz im Jahr machen bzw. 50.000 Euro Gewinne einfahren.
Fazit:
Man muss beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden und dort Kosten in Höhe von 20 bis 60 Euro begleichen. Die Kosten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Zusätzlich dazu muss man je nach Art des Gewerbes weitere Dokumente vorlegen, die wiederum etwas kosten.
Auch zahlt man eine Gebühr bei der IHK für die Mitglied pro Jahr. Hierfür muss man eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro begleichen. Außerdem kann es sein, das wenn man Besitzer eines Haupt Gewerbes ist, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Das sind Kosten die pro Jahr dann in einen niedrigen vier stelligen Bereich gehen.