Selbstständigkeit bedeutet immer selbst und ständig zu arbeiten, sowie der Tatsache, dass man viele Steuern zahlen muss, hohe Kosten tragen muss und nur geringfügige Gewinne erzielen kann? Nein, bei weitem nicht! Sich selbstständig machen bedeutet auch einige Kosten abdecken zu müssen. Doch diese Kosten sind viel geringer, wenn du diesen Trick anwendest ->
Es ist eines der größten Träume eines jeden Gründers, irgendwann auf den eigenen Beinen stehen zu können und unabhängig von einer externen Arbeit zu sein. Wir leben in einer Zeit, in der wir unser eigenes Unternehmen so einfach wie noch nie gründen können. Wir benötigen keine allzu hohes Startkapital, können uns an fast schier unendlichem Wissen bedienen und können von großartigen Unternehmern lernen.
Was braucht man um sich selbstständig machen zu können?
Es ist immer eine sehr coole Sache, wenn man sich dazu entschließt, selbstständig zu werden. Wer selbststaendig werden will, muss jedoch sehr genau Recherchieren, ob die Tätigkeit, die er ausüben möchte, eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ist. Denn je nachdem, muss man entweder die Gewerbe Gründung anpeilen oder lediglich beim Finanzamt vorstellig werden.
Eine genaue Definition, wer ein Gewerbe anmelden muss, lautet wie folgt: wenn man mehrere Male eine Tätigkeit bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht in einem Angestelltenverhältnis basiert, der muss die Gewerbeanmeldung beantragen. Allerdings wäre hier die Ausnahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Freiberufler werden unterteilt in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Dazu gehören unter anderem Berufe wie:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Designer,
- Journalisten,
- Designer,
- Fotografen,
- und viele mehr.
Man muss also zunächst einmal recherchieren, ob die eigene Tätigkeit eventuell vielleicht keine eigentliche Gründung beim Gewerbeamt benötigt. Auch kann es sein, dass man zwar eigentlich zu den Freiberuflern zählt, aber dennoch ein Gewerbe anmelden muss.
Ein Beispiel: als Fotograf, der privat auf Hochzeiten Fotos schießt, der muss keine gewerbliche Tätigkeit anmelden. Falls man allerdings dann ein Fotostudio eröffnet, dann müsste man die Gewerbeanmeldung beantragen. Bei einem Gewerbe steigt der Aufwand und die Kosten, die man zahlen muss, ebenfalls an. Jedoch kann man mit einem Gewerbe auch sehr gut verdienen.
Welche Kosten erwarten sich für die Krankenversicherung?
Hauptberuflich Selbstständige müssen in der Regel die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Kosten hierbei beginnen ab 200 Euro monatlich.
Auf das Jahr hochgerechnet müsste man demnach 2400 Euro mindestens zahlen. Jedoch haben hauptberuflich Selbstständige die Möglichkeit, diese Kosten als Betriebsausgaben anzugeben und so können sie bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer, pro Jahr, absetzen.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Die meisten Gründer versuchen sich neben der eigentlichen Arbeit ein zweites Standbein aufzubauen. Dafür eignet sich ein Kleingewerbe ideal an. Das Thema rund um ein Kleingewerbe vs. Kleinunternehmen ist sehr komplex. Beide Begrifflichkeiten sind völlig unterschiedlich, auch wenn des öfteren im selben Kontext erwähnt werden.
Kleingewerbetreibende besitzen immer ein eigenes Gewerbe. Kleinunternehmer hingegen können sowohl ein Gewerbe besitzen, aber auch freiberuflich sein. In diesem Beispiel jedoch schauen wir uns explizit das Kleingewerbe genauer an.
Bevor man jedoch ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst ein ganz normales Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Als nächstes muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Zum Schluss erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt.
Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.
Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.
Nachdem man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden.
Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft. Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.
Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Um nun die Gründung eines Kleingewerbes beantragen zu können, benötigt man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung erhält man diesen per Post vom Finanzamt zugeschickt. Wenn man dann einmal diesen Bogen in den Händen hat, dann merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.
Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Es gibt insbesondere zwei wichtige Felder, die man mit einem besonderen Augenmerk ausfüllen sollte. Das wäre zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung.
Wer wirklich ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss diese Regelung in Anspruch nehmen, ansonsten gilt man nicht als Kleingewerbe. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, profitiert von vielen Begünstigungen. Sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind, zahlt man beim Kleingewerbe beispielsweise keine Umsatzsteuer.
Des Weiteren müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung betreiben. Diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Sofern man diese nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man dieses Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Darüber sollten sich Gewerbetreibende bewusst sein.
Ein weiteres wichtiges Feld, ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.
Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, muss man dies unverzüglich dem Finanzamt melden. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wie sieht ein Formular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wann man die Anmeldung beim Gewerbeamt zu vollziehen hat, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Das ist so klar festgelegt worden. Wenn du also bereits jetzt schon weißt, das du die Anmeldung eines Kleingewerbes als Ziel auserkoren hast, dann solltest du dieses so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann es sein, dass du mit harten finanziellen Konsequenzen rechnen muss.
In Deutschland zahlt man nämlich für das Vergehen, die Anmeldung nicht beantragt zu haben, bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise zahlt man für ähnliche Vergehen in München bis zu 50.000 Euro.
Solch eine Summe würde für viele den absoluten finanziellen Ruin bedeuten und ist der Albtraum eines jeden Gründers. Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung sehr ernst nimmt.
Man hat die Möglichkeit, die Anmeldung eines Kleingewerbes auch noch rückwirkend zu tun. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste. Eine höhere Summe auf einmal zu zahlen kann ebenfalls ein großer Akt sein. Wer also ein Unternehmen anmelden möchte, sollte dies so schnell wie möglich erledigen.
Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig!
Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Welche Kosten verursacht die Selbstständigkeit im Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.
Gründungskosten des Gewerbes
Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste.
Diese Kosten würden rund 200 Euro monatlich bzw. jährlich dann 2400 Euro betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900 Euro kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Weitere Kosten für die Selbständigkeit
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Muss jeder Gründer die Mitgliedschaft bei der IHK antreten?
Nein. Wer Freiberufler ist, muss die Mitgliedschaft nicht antreten. Lediglich Gewerbetreibende müssen dieser Verpflichtung nachkommen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Inwieweit dieses Bestreben wirklich Früchte trägt, ist eine andere Frage.
Das einzig gute hierbei ist lediglich, dass diese Institution auch einige Weiterbildungskurse anbietet, was wiederum dem Ansehen des eigenen Gewerbes gut zu Gesicht stehen könnte. Dafür muss man allerdings auch einen gewissen Betrag bezahlen. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro Gebühren im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->