Die meisten Leser hier auf der Seite sind Leute, die noch kurz vor der Gründung stehen und sich die Frage stellen, wie teuer die Kosten für ein Gewerbe wohl betragen werden. Das ist unter anderem auch eine der häufigsten gestellten Fragen überhaupt.
Bevor man die Gewerbeanmeldung überhaupt vornimmt, vermutet man, dass sehr viele Kosten auf einen zukommen können, doch so ist es am Ende nicht. In diesem Beitrag wirst du alles wissenswerte rund um die Kosten bei der Anmeldung und auch weitere anfallende Kosten im Jahr informiert. Doch kleiner Spoiler: solange du keine GmbH gründest, sind die Kosten wirklich sehr überschaubar!
Wo muss man Gewerbe anmelden?
Das Gewerbe anmelden muss man beim zuständigen Gewerbeamt. Man muss dann eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Außerdem muss man einige Unterlagen vorweisen, um das Gewerbe-Formular überhaupt ausfüllen zu können.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Formular Gewerbeschein beachten?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgelegt hat, muss man ein Formular ausfüllen. Dort muss man unter anderem auch angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem kommen kosten auf einen zu, weil man bei einem Hauptgewerbe die Krankenkasse selbst begleichen muss.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Gewerbe Formular wird dann kopiert und diese erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Dieser Gewerbeschein gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, direkt mit der nebenberuflichen Tätigkeit zu beginnen, das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Dort muss man auch nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt hier die Aufgabe für einen. Diese Informiert nämlich die anderen Behörden, darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaften.
Kann man ein Gewerbe online anmelden?
Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Was sind Vorteile und Nachteile online Gewerbeanmeldung?
Einziges Manko: noch wird dieser Online Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Online Gewerbeanmeldung.
Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Welche Kosten erwarte sich zur Gewerbeanmeldung?
Wenn man beim Gewerbeamt vorstellig war, für die Gewerbeanmeldung, muss man zunächst eine Gebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro beträgt. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
In der Regel sind diese Kosten bereits die ersten, die man tragen muss und auch gleichzeitig die Letzten bei der Kleingewerbe Anmeldung. Nach diesem Prozedere erhält man dann den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit dem Gewerbe Geld zu verdienen.
Was zahlt man jährlich für ein Gewerbe?
Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe sind sehr moderat gehalten. Als erstes zahlt man die Gebühren bei dem Amt des Gewerbes, welches rund 20 bis 60 Euro kostet. Als Gewerbetreibender wird man automatisch Mitglied bei der IHK. Auch hier zahlt man Gebühren.
Bei einem Kleingewerbe kostet die jährliche Gebühr rund 30 bis 70 Euro und bei einem Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, zahlt man rund 150 bis 300 Euro. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die man decken müsste.
Bei einer GmbH müsste man beispielsweise einen Nachweis des Stammkapitals erweisen, welches rund 25.000 Euro beträgt. Dies gibt es bei einem Kleingewerbe überhaupt nicht. Daher ist das ein immenser Vorteil.
Zusätzliche Kosten können nur dann entstehen, wenn das Unternehmen wächst und man beispielsweise Neuanschaffungen besorgen muss, Mitarbeiter bezahlt, Patente anmeldet oder Partnerschaften eingeht.
Doch auch wenn das vielleicht einiges an Geld kostet, so sind dies eher positive Zahlen, die wiederum bedeuten, dass das Unternehmen immer weiter wächst.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte einem auch bewusst sein, das man am Ende auch Steuern zahlen muss, wie jeder andere auch. Steuern, die ein Kleingewerbe zahlen muss, sind zum einen die Gewerbesteuern, die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer.
Die Kleinunternehmer haben allerdings noch den Vorteil, das sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können. Bei dieser Regelung muss man die Voraussetzung erfüllen, dass man im ersten Jahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, damit man am Ende keine Gewerbesteuern zahlen muss.
Dies ist ein enormer Gewinn für jeden Gewerbetreibenden. Grundsätzlich kann man einen Betrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zu zahlen.
Fazit:
Zunächst muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Bei der Anmeldung fallen bereits die ersten Kosten an, da man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen muss. Zusätzliche Gebühren muss man dann zahlen, wenn man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antritt. Diese betragen für ein Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr und für ein Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, rund 150 bis 300 Euro.
Das wären allerdings auch bereits die einzigen Gebühren. Zumal die Bearbeitungsgebühr ohnehin nur einmal bei der Gewerbeanmeldung auftritt und nicht als jährliche Zahlung getätigt werden muss. Daher ist das Kleingewerbe auch die beliebteste Rechtsform für das Gründen eines Gewerbes.
Wer zunächst das Potenzial eines Gewerbes erst einmal testen möchte, sollte ebenfalls das Kleingewerbe in Betracht ziehen. Hier noch einmal ein kleiner Hinweis: es gibt keinen kleinen Gewerbeschein. Es gibt nur einen Gewerbeschein, unabhängig von der Art des Gewerbes. Leider nehmen viele Leute fälschlicherweise an, das man bei einem Kleingewerbe ein anderes Formular erhält. Dies ist nicht so.