Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe, sowie für alle anderen Gewerbe auch, muss man beim Gewerbeamt beantragen. Zunächst sollte man einmal recherchieren, ob man einen Termin benötigt, denn nicht jedes Gewerbeamt akzeptiert es, wenn man einfach vor Ort erscheint. Es ist daher sehr wichtig, vorher zu klären, welches Amt seine Behörde wie regelt.
Auch kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, bei denen man die Anmeldung durchführen kann. Auch da muss man dann schauen, welches Amt denn nun für einen zuständig ist. Wer keine Lust darauf hat, am frühen Morgen beim Gewerbeamt zu erscheinen und dann noch eine gefühlte Ewigkeit warten will oder Monate noch warten muss, bis man endlich den Termin realisieren kann, für den gibt es auch eine Lösung: Die Online Anmeldung.
Wie kann man online Kleingewerbe anmelden?
Mit der Online Anmeldung kann man das Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden. Dieser Service ist vor allem für Menschen ideal, die bisher aufgrund ihrer Arbeit nie wirklich die Zeit gefunden haben, beim Amt zu erscheinen, weil die Öffnungszeiten unpassend waren oder weil andere Faktoren dagegen waren.
Einziges Manko: diese Art der Gewerbeanmeldung wird noch nicht überall akzeptiert bzw. kann nicht durchgeführt werden. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist diese Art der Anmeldung weit verbreitet. Und immer mehr Städte versuchen diesen Service zu etablieren. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese kann sich ja nach Stadt ändern.
Was braucht man für die Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Besätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können noch weitere verlangt werden, die wiederum weitere kosten verursachen können, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
- sofern das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- Minderjähriger benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann allerdings auch den Personalausweis, sowie eine Melde-Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Beim Gewerbeamt erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. In diesem Formular geht es darum, Angaben zum Kleingewerber, sowie zum Kleingewerbe selbst zu machen. Unter anderem muss man auch die Frage beantworten, ob man denn als Haupt oder als ein Nebengewerbe starten möchte. Je nachdem, wie man Antwortet, können nämlich bereits die ersten Kosten auf einen warten.
Als Hauptgewerbe muss man in der Regel die eigene Krankenkasse selbst bezahlen. Nachdem man die Fragen ordnungsgemäß ausgefüllt hat, wird dieses Formular noch unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Allerdings darf man mit der gewerblichen Tätigkeit noch nicht anfangen Geld zu verdienen. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Was geschieht nach der Kleingewerbe Anmeldung?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, schickt das Gewerbeamt die Informationen an die weiteren Behören, darunter dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) und der Berufsgenossenschaften.
Das Finanzamt meldet sich dann in der Regel innerhalb sieben bis zehn Tagen bei dem Gewerbetreibenden. Dieser sollte sich erst dann beim Amt der Finanzen melden, wenn nach dieser Zeitspanne keine Antwort kam. Vom Amt der Finanzen erhält man einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die Steuernummer für das Kleingewerbe.
Der Fragebogen muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem muss beantworten, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr anwenden.
Was ist die Kleinunternehmerregulung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Gewerbesteuern zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Die Voraussetzungen hierfür sind, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro zu bleiben. Erst dann greift die Regelung. In Deutschland kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abgeben zu müssen.
Wenn dies allerdings im ersten Geschäftsjahr so wäre, dann würde die Regelung zumindest für das Jahr nicht gelten und man müsste im kommenden Geschäftsjahr versuchen, unter 22.000 Euro zu bleiben. Außerdem muss man beim Fragebogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Sofern man diese nämlich nicht ausreichend genug beschreibt, können Kosten entstehen, weil dann ein Bußgeld verhängt wird. Das Finanzamt ist da sehr kritisch und schaut genau nach, um welche Art der gewerblichen Tätigkeit es sich dabei genau handelt. Daher sollte man das Gewerbe sehr umfassend erklären.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man sofort anmelden. Da gibt es auch keine zwei Meinungen. Sofern man weiß, dass eine gewerbliche Tätigkeit ansteht, muss man diese zeitnah oder kurz vorher beim Amt des Gewerbes angeben.
Wenn man dies nämlich zu spät tut, kann man ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr erhalten. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Das ist zwar in den anderen Städten nicht die Regel, dennoch sollte man dies als mahnendes Beispiel nehmen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich durchführen.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Ja. Falls man bereits ein Gewerbe hat und die Gewerbeanmeldung schlicht aus Vergessenheit oder Unwissenheit nicht getan hat, so hat man die Möglichkeit, rückwirkend bis zu 60 Wochen noch das nachzuholen. Dann muss man allerdings die nicht gezahlten Steuern mit einem Zinssatz abgeben.
Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?
Nicht jeder muss ein Gewerbe anmelden. Wer als Freiberufler tätig ist, ist von dieser Pflicht befreit. Auch befreit von dieser Pflicht sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Menschen dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Wer als Freiberufler tätig sein kann, ist klar geregelt. Man kann also nicht hergehen und sagen, dass man zu den freien Berufen gehört. Man kann allerdings nachschauen, ob die eigene Tätigkeit vielleicht darunter fällt. Zu den freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen. Darunter sind Berufe wie:
- Fotograf,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Journalisten,
- Ärzte,
- Anwälte,
- und viele weitere mehr.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe hat im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen den Vorteil, dass dieser zum einen sehr günstig ist, man viele Steuerersparnisse haben kann und dabei der Verwaltungsaufwand sehr gering ausfällt. Beispielsweise müssen Kapitalgesellschaften eine doppelte Buchführung durchführen. Diese wird bei einem Kleingewerbe ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Grundsätzlich gilt das Kleingewerbe als nicht so kostenintensiv, wie andere Gründungsformen. Beim Kleingewerbe kommen allerdings auf den Gründer ebenfalls einige Kosten hinzu.
Zwar muss man diese Kosten nicht im jeden Geschäftsjahr bezahlen, dennoch sind die meisten Leser auf der Seite noch kurz vor der Anmeldung, daher ist dies erwähnenswert: die Kosten bei der Gewerbeanmeldung sind die ersten, die auf Gewerbetreibende kommen. Diese kosten betragen rund 20 bis 60 Euro.
Was sind weitere Kosten?
Weitere Kosten können dann entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse selbst begleichen muss. Als Gewerbetreibender in Deutschland ist man dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die Mitgliedschaft kostet rund 30 bis 70€ und muss jedes Jahr beglichen werden.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Eventuelle Neuanschaffungen oder kostspielige Patente müssen dann auf Monate hinweg verschoben. So ist das Worst-Case das muss allerdings nicht die Regel werden!
Man hat nämlich die Möglichkeit, als Personengesellschaft, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen. Wer dies nicht alleine durchstehen möchte, kann unsere IHK Gebühren Beratung in Betracht ziehen.
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Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe muss wie jedes andere Gewerbe auch Steuern begleichen. Da sind zum einen die Gewerbesteuern. Diese kann man allerdings umgehen, wenn man die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht und einen bestimmten Umsatz nur erreicht.
Auch kann man die Gewerbesteuern umgehen, wenn man pro Geschäftsjahr unter 24.500 Euro bleibt. Außerdem muss man beim Kleingewerbe noch die Einkommenssteuer, sowie die Umsatzsteuer bezahlen.
Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe im Jahr verdienen?
Nach der Gewerbeanmeldung rechnet man gar nicht damit, sofern man dies nicht recherchiert hat, wie viel man eigentlich mit einem Kleingewerbe verdienen kann. Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die Beträge, die man verdienen kann, alles andere als Klein.
In den meisten Fällen kann man sogar davon ausgehen, dass die Summen weitaus höher sind, als die Summen, die man mit dem eigenem Hauptjob verdient. Man kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr erwirtschaften.
Was hat es mit der IHK auf sich?
Jeder Gewerbetreibende, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vorgenommen hat, muss die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Das ist gesetzlich verpflichtend und man hat keine Möglichkeit, von dieser Pflicht zu entkommen.
Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Außerdem bietet sie Unternehmern an, dass diese Weiterbildungskurse wahrnehmen und so das Image des Unternehmens weiter aufpolieren können. Für diese Dienste verlangt die IHK auch einige Gebühren.
Was kostet die Mitgliedschaft bei der IHK?
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man innerhalb eines Geschäftsjahres nicht mehr wie 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet hat, dann muss man auch keine Beiträge bezahlen.
An dieser Stelle würde ich dir jetzt lieber sagen, dass damit alles zur IHK gesagt worden ist, doch leider ist dies nicht der Fall… denn die IHK hat eine schlechte Seite an sich.. die sich insbesondere im ersten Geschäftsjahr bemerkbar macht… wenn man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Denn dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
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