Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe anmelden
Einen Gewerbeschein zu beantragen kann hohe Kosten verursachen. Wirklich? Nein! Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist vor allem deshalb so beliebt, weil man nur sehr wenige Kosten abzudecken hat.
Vor allem die Gebühren, die man bei der Gewerbeanmeldung bezahlt, um den Gewerbeschein in den Händen zu halten, ist sehr günstig. So günstig, dass sich das selbst ein Student mit seinem Bafög ohne Probleme leisten könnte 😉
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
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Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Städten und Gemeinden kann es sein, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.
Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?
Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, die meisten akzeptieren es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Die Anmeldung beim Amt des Gewerbes dauert rund 40 bis 50 Minuten.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Vor Ort bezahlt man eine Gebühr für die Bearbeitung, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss.
Unter anderem muss man da Angeben, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Bei einem hauptberuflich geführtem Gewerbe müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Sofern alle erforderlichen Felder ausgefüllt worden sind, wird das Formular unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Nach diesem Ablauf werden weitere Behörden wie das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften informiert. Die Kleingewerbe Anmeldung beispielsweise findet nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt statt.
Bis wann muss man ein Gewerbe beantragen?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in der Bundesrepublik klar geregelt. Falls man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalig ausgeübte Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
Doch es gibt auch zwei Ausnahmen. Ausgenommen von dieser Regel sind nämlich Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden.
Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder. Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr.
Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro. Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen. Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste.
Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist. Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Ja. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Unternehmen rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen. Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden.
Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Kann man auch eine Online Gewerbeanmeldung beantragen?
Muss man denn immer beim Gewerbeamt aufkreuzen, um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können? Nein! Zumindest in immer mehr Großstädten Deutschlands und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens gibt es den Service der Online Anmeldung.
Für viele Gründer ist dieser Service ideal und eine willkommene Alternative. Wenn man beispielsweise die ganzen Daten per Post an das Gewerbeamt verschickt, so dauert es immer noch einige Zeit, bis diese verarbeitet werden können.
Wie lange dauert Online Gewerbeanmeldung?
Bei der Online Anmeldung geht dies sehr schnell und dauert in der Regel keine 15 Minuten. Wer bisher nie die Zeit gefunden hatte zum Gewerbeamt zugehen, weil die Öffnungszeiten nicht zur eigenen Schicht gepasst haben oder weil keine Termine frei waren, so ist dies für diese Leute eine sehr große Erleichterung.
Wer glaubt, das man die Online Anmeldung dafür da ist, ein Kleingewerbe anzumelden, der täuscht sich. Auch kann man in einigen Städten die GBR oder auch die GmbH so anmelden.
Genau wie beim Gang zur Gewerbeanmeldung benötigt man auch bei der Online Anmeldung die selben Dokumente und auch die gleiche Bearbeitungsgebühr muss bezahlt werden.
Die Online Gewerbeanmeldung kostet keinen Cent extra. Man kann sein Gewerbe bequem von zu Hause aus gründen. Es kann allerdings in einigen Städten der Fall sein, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist, das die elektronische Unterschrift alleine nicht ausreicht. Dann muss man entweder per Post diese nachschicken oder persönlich beim Amt des Gewerbes erscheinen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Infos rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen.
Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird.
Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibender
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer.
Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen. Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig.
Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten. Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht.
Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.
Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.
In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.
Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe?
Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.
Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.
Kosten für Krankenversicherung
Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.
Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Weitere Kosten
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt. Natürlich können auch weitere Kosten anfallen.
Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?
Nein. Auch ein Kleingewerbe muss Steuern abgeben. Zwar nicht so hohe Beträge, wie andere Rechtsformen eines Gewerbes, dennoch muss auch ein Kleingewerbe die Steuern abführen. Wenn nicht, dann kann ein saftiges Bußgeld folgen. Zahlen müsste man die Steuer dann dennoch.
Deshalb sollte man dies nicht so leichtfertig hinnehmen, denn ein Steuervergehen wird in Deutschland hart gehandelt. Doch keine Panik: GewerbeAnmeldung.com hilft dir bei der Aufklärung.
Ein Kleingewerbe muss die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer abführen. Falls man die Kleinunternehmer Regelung für sich nutzt und die erforderlichen Bedingungen einhält, dann müssen Kleingewerbe keine Umsatzsteuer abgeben.
Auch dürfen Gewerbetreibende bis zu 24.500€ Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern bezahlen zu müssen. Bei der Einkommensteuer hingegen hat man die Möglichkeit, Betriebsausgaben mit anzugeben und somit dies von der Steuer abzusetzen.
Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe führt und monatlich bis zu 200€ monatlich für die private Krankenkasse zahlt, kann man bis zu 1900€ auf das Jahr hochgerechnet diese als Betriebsausgaben anrechen lassen.
Am Ende des Jahres kann es also gut aus Möglich sein, dass man nahezu gar keine Steuern zahlen muss, weshalb auch der Mythos sehr beliebt ist, dass Kleingewerbe steuerfrei wären. Das ist nicht der Fall, doch bei einigen Kleinunternehmern stimmt die Aussage dann fast schon wieder zu 😉
Fazit:
Um einen Gewerbeschein beantragen zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Um den Gewerbeschein nun erhalten zu können, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Daraufhin muss man einige Dokumente vorzeigen und ein Formular ausfüllen. Dieses Formular fungiert dann in der Zukunft als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein selbst allerdings gibt einem Gründer noch nicht das Recht, mit seinem Gewerbe Umsatz und Gewinn zu erzielen.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten, ausgefüllt und zurückgeschickt hat.