Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?
Noch bevor man beim Gewerbeamt vorstellig wird, müsste man eigentlich das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen. Ob man im Handelsregister eingetragen wird oder nicht, hängt unter anderem auch daran ob, was für ein Gewerbe man anmelden möchte.
Handelt es sich hier beispielsweise um eine Kapitalgesellschaft, dann erübrigt sich die Frage, denn das ist der Gang verpflichtend. Bei einem Kleingewerbe sieht es hingegen anders. Für diese ist die Entscheidung frei, ob sie im Handelsregister sein möchte oder nicht. Wer mit dem Gedanken spielt, das Kleingewerbe eintragen zu lassen, kann unter anderem von folgenden Vorteilen profitieren:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Diese besagt, dass jeder Bürger Deutschlands, die Gewerbeanmeldung wahrnehmen darf, sofern ihm danach ist. Es herrscht eine Gewerbefreiheit. Für Ausländer bzw.
Nicht EU Bürger gilt, dass diese einige Dokumente zusätzlich benötigen, wie zum Beispiel einen Aufenthaltstitel. Doch in manchen Fällen, können Selbstständige dennoch die Selbstständigkeit anpeilen, müssen dann aber keine Gewerbeanmeldung beantragen.
Zu diesen Leuten gehören unter anderem die, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie in der Urproduktion tätig sind. Auch keine Gewerbeanmeldung benötigen Freiberufler.
Wer eine freiberufliche Tätigkeit ausüben darf, ist ebenso klar geregelt. Zu diesen freien Berufen gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufe. Sehr beliebte Berufe sind unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Steuerberater,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Fotografen,
- und viele weitere mehr.
Freiberufler müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden. Außerdem sind diese nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Allerdings kann es sein, dass Freiberufler dennoch die Gewerbeanmeldung beantragen müssen, beispielsweise wenn sie eine eigene Räumlichkeit haben.
Wenn ein Arzt eine eigene Praxis und Mitarbeiter hat, das gleiche auch bei Fotografen. Auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Diese Menschen dürfen mit einer Tätigkeit bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne das man die Anmeldung beim Gewerbeamt beantragen muss. Alle anderen müssen die Kleingewerbe Anmeldung beantragen.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Bevor man die Kleingewerbe Anmeldung beantragen kann, muss man vorher beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Dort angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, muss man einige erforderliche Unterlagen vorzeigen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, das Formular auch mit nach Hause zu nehmen und dieses dort auszufüllen. Doch das ist eher unpraktisch.
Zum einen verzögert sich die Gewerbeanmeldung um einige Tage, zum anderen kann der Beamte bei Fragen direkt vor Ort helfen. Doch dies ist jedem selbst überlassen. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt.
Bei dem Amt der Finanzen muss man allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt informiert die weiteren Behörden, von deiner Anmeldung. Unter anderem das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Und auch die Anmeldung für ein Kleingewerbe, findet beim Amt der Finanzen statt. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man unter anderem Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, welches die Grundvoraussetzung ist, damit das Gewerbe, als Kleingewerbe eröffnet werden kann.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Darüber hinaus entfällt die Pflicht, eine strenge Buchführung zu betreiben und diese wird durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt. Zudem unterliegt das Gewerbe nicht mehr den Gesetzen der HGB, welche durchaus sehr streng ausgelegt sind, sondern dem BGB.
Damit diese Regelung in Kraft tritt, darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Dann zahlt man auch keine Umsatzsteuer. Falls man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe tun.
Daher ist es wichtig, dass man sich dessen bewusst. In erster Linie ist es ratsam, sofern man noch nicht genau weiß, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.
Doch das war es noch nicht. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welches sieben Seiten lang ist, muss man zum Beispiel auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben denn wirklich so stimmen.
Falls nicht, dann kann es sein, das man Bußgelder zahlen muss. Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Kleingewerber fragen sich des öfteren, wie viel man eigentlich mit einem Kleingewerbe verdienen kann. Im Internet liest man zwar einige Zahlen, doch ob diese auch wirklich der Wahrheit entsprechen, kann einer nicht genau sagen.
Damit du auch dieses Problem gelöst bekommst, hier die Antwort. Eins vorneweg: die Zahlen sind absolut immens und dürften bei dem ein oder anderen für großes Staunen sorgen, denn man kann so viel mit einem solchen Gewerbe verdienen, das dass die eigentliche Haupteinnahmequelle übertreffen sollte.
Doch hier die Zahlen: man darf bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro pro Jahr an reinem Gewinn erwirtschaften. Wenn man dann noch bedenkt, dass man in Deutschland bis zu 24.500 Euro an reinem Gewinn verdienen darf, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen (das ist nämlich der Freibetrag), dann wird einem klar, wie viele Möglichkeiten ein Kleingewerbe seinem Besitzer bietet.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Einnahmen und Ausgaben müssen im Verhältnis zueinander sein. Auch bei einem Kleingewerbe wird man Ausgaben haben. Doch das Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei den Deutschen, weil man eben nicht nur geringe Steuern zahlt, sondern auch, weil die Ausgaben recht niedrig sind. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gründung stehen, kann man diese Kosten ebenfalls in das erste Jahr als Ausgaben reinpacken.
Die Rede ist von der Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welche rund 20 bis 60 Euro kostet. Wer ein Hauptgewerbe führt, der muss unter anderem auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die Kosten hier fangen ab 200 Euro an. Das wären auf das Jahr hochgerechnet rund 2400 Euro, mindestens. Doch auch hier gibt es einen kleinen, aber feinen Trick.
Die Ausgaben kann man nämlich als Betriebsausgaben angeben und so von der Einkommenssteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern absetzen.
Zusätzliche Kosten fallen dann an, wenn man die Mitgliedschaft bei der IHK antritt, die für jeden Gewerbetreibenden verpflichtend ist. Die Kosten hier betragen für kleine Gewerbe rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bezahlen rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Außerdem kann es sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. Diese kann je nachdem eine solch hohe Summe sein, dass man geplante Kooperationen oder Neuanschaffungen über Monate hinweg verschieben muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->
Wann muss ich als Kleinunternehmer Steuern zahlen?
Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.
Kleingewerbe: Einkommensteuer und Gewerbesteuer
Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren.
Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen. Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen.
Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.
Muss man dem Arbeitgeber von der Selbstständigkeit erzählen?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Vor allem kleinere Gewerbe zahlen zum einen nur geringe Steuern, haben allerdings auch die Möglichkeit, sehr vieles einsparen zu können.