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Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe:Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Gewerbe anmelden muss, muss beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Bei der Gewerbeanmeldung dabei haben muss man:
- einen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht erteilen,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man noch einen Auszug davon.
Was kostet die Gewerbenanmeldung?
Bei der Gewerbeanmeldung muss man noch eine Gebühr von rund 20 bis 65 Euro begleichen. Diese unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Bei der Anmeldung erhält man ein Gewerbe- Formular, welches man ausfüllen muss. Dieses wird ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt. Anschließend wird eine Kopie erstellt und diese erhält dann der Gewerbetreibende.
Die Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein. Dieser Gewerbeschein gibt einem Gründer allerdings noch nicht die Möglichkeit, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man die Anmeldung beim Finanzamt abgeschlossen hat.
Kann man auch Kleingewerbe online anmelden?
Wer bisher aufgrund der Arbeit nie wirklich die Zeit gefunden hatte, beim Amt des Gewerbes zu erscheinen oder keinen Termin vereinbaren konnte, kann mittlerweile bequem von Zuhause aus die Online Anmeldung durchführen.
Welche Unterlagen benötigt man zur online Gewerbeanmeldung?
Genau wie bei der normalen Gewerbeanmeldung auch, benötigt man bei der Online Anmeldung die selben Dokumente, die da wären:
- eine Kopie des Personalausweises,
- eine Kopie der Melde-Bestätigung,
- eine Kopie eines Handelsregister Auszuges, falls benötigt.
Welche Kosten hat man bei der Gewerbeanmeldung pro Jahr?
Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur der Anfang und bereitet einem Gründer nicht so viele Kosten. Die Gebühren für die Bearbeitung beim Gewerbeamt kosten rund 20 bis 65 Euro. Je nach Stadt kann sich dies ändern.
Wenn man als Gewerbetreibender ein Hauptgewerbe hat, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Weitere Kosten, die auf einen jährlichen zukommen werden, sind von der Industrie und Handelskammer. Dort muss jeder, der ein Gewerbe besitzt, Mitglied sein.
Es gibt keine Möglichkeit, dem zu widersprechen, das ist in Deutschland so klar geregelt. Für ein Kleingewerbe zahlt man an Gebühren pro Jahr rund 30 bis 70 Euro. Gewerbe, die im Handelsregister sind, müssen sogar zwischen 150 Euro und 300 Euro bezahlen.
Sofern der Umsatz unter 5200 Euro liegt, ist man allerdings von diesen Beträgen befreit. Doch es gibt da noch eine Sache, die Kosten verursachen. Vor allem in den ersten Jahren kann es vorkommen, das der Kleingewerber eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. Diese kann im ersten Moment sehr erschreckend und gleichzeitig schockierend wirken.
Neuanschaffungen oder Koorperationen können bei einem solchen Fall dann auch Mal nicht mehr realisiert werden und müssen auf Monate verschoben werden. Dies sind Probleme, die jeden Gründer Mal treffen können. Doch es gibt dafür ebenfalls eine Lösung, die du nur auf dieser Seite finden wirst.
Was ist IHK Gebühren Beratung?
Diese Beratung ist in Deutschland einmalig und viele Gewerbetreibende schätzen dies. Wenn man denn nun die Beitragsrechnung erhalten hat, kann man als Personengesellschaft widersprechen. Dafür gibt es eine festgelegte Frist. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com gehen dann her und prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu reduzieren.
Ja, lieber Leser, du hast richtig gelesen, es besteht die Option, das eine fast vollständige Reduzierung möglich ist. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen sprechen eine deutliche Sprache und zeigen vor allem eins: diejenigen, die die IHK-Gebühren-Beratung für sich entdeckt haben, haben als Gründer ein sorgenfreieres Leben. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier.
Abgesehen von der IHK können noch weitere Kosten entstehen, die allerdings bei jedem anders aussehen können. So kann es sein, dass man eventuell eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Verträge abschließt oder Neuanschaffungen tätigen muss.
Das sind alles Faktoren, die die jährlichen Kosten in die Höhe treiben können. Doch das bedeutet unter anderem dann auch, dass das Unternehmen wächst und man auf der richtigen Spur ist. Lasse dich daher nicht von irgendwelchen Kosten abschrecken und gehe deinen Weg weiter.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe eröffnen zu können, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Man zahlt eine Gebühr von rund 20 bis 65 Euro. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einen Personalausweis oder einen Reisepass, sowie eine Melde-Bestätigung. Man erhält ein Gewerbe-Formular, welches ausgefüllt werden muss.
Die Kopie dieses Formulares ist dann der Gewerbeschein. Der Gewerbeschein allein reicht allerdings nicht dafür aus, um mit dem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Erst nachdem man vom Finanzamt eine Steuernummer erhalten hat und den Fragebogen zur steuerlichen Erlassung ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man erst mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen.