Der Traum eines eigenen Gewerbes ist für viele das Non Plus Ultra. Viele glauben allerdings, dass sie Probleme mit den Kosten bekommen könnten. Die Ängste sind allerdings unberechtigt! Vor allem Leute, die ein Kleingewerbe anmelden möchten, denen sei gesagt, dass dies eine ideale Voraussetzung für einen selbstständigen Start ist. Die Kosten sind minimal und auch Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe ist minimal, im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft. In diesem Artikel wirst du alles wissenswerte rund um die Gewerbeanmeldung erfahren.
Inhalt
Wie viel Kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung bereitet einem Gewerbetreibenden keine Kopfzerbrechen, denn die Kosten hier sind wirklich sehr moderat gehalten. Vor allem bei einem Kleingewerbe kommen keine Signifikanten Mehrkosten. Zunächst muss man zum zuständigen Gewerbeamt. Dann wird man auch hereingebeten und man muss eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt ändern. Das sind im Grunde genommen bereits alle Kosten, die auf einen zukommen. Sofern man ein spezielles Gewerbe hat, können noch weitere Dokumente verlangt werden, die wiederum weitere Kosten verursachen können. Auch entstehen im Laufe des Jahres weitere Kosten, da man eine Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten muss. Aber auch hier sind die Kosten mit 30 bis 70 Euro sehr moderat.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat.
Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Um die Gewerbeanmeldung durchführen zu können, muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn vor allem in Großstädten kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt, wo man sich anmelden kann. Daher muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen.
Gewerbe anmelden: Online anmelden oder mit Termin
Man muss in der Regel einen Termin vereinbaren, da man ansonsten gar nicht das Gewerbeamt weiter betreten kann. Bei einigen darf man allerdings auch einfach so rein. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Es kann beispielsweise sehr nervig sein, wenn man auf einen Termin warten muss, der vielleicht erst in ein, zwei oder drei Wochen realisiert werden kann. Es kann allerdings genauso quälend langweilig sein, wenn man Mal mehrere Stunden im Wartezimmer verharren muss.
Für all diejenigen, für die weder Option A noch B wirklich interessant klingen, gibt es noch die Alternative C… die Online Gewerbeanmeldung! Dieser Service wird in immer mehr Städten in Deutschland angeboten und kostet keinen Cent mehr. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten das Gewerbe anmelden, ganz bequem von Zuhause aus. Vorbei sind die Tage, wo man auf eine Anmeldung warten muss.
Wie lange dauert Die Online Gewerbeanmeldung?
Die Online Gewerbeanmeldung dauert nur wenige Minuten. Unabhängig davon, ob man nun die Anmeldung Online durchführen möchte oder das Gewerbeamt besuchen möchte, das Prozedere bleibt in etwa der Gleiche. Nämlich, dass man, nachdem man die Gebühr von 20 bis 60 Euro gezahlt hat, einige Dokumente vorlegen muss.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Bei der Online Anmeldung müsste man dann jeweils eine Kopie der Dokumente hochladen.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Man erhält ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Darin müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht werden. Beispielsweise auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte, denn je nachdem hat man Kosten, die man zu decken hat. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und man erhält dann eine Kopie von dieser. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Damit wäre die Kleingewerbe Anmeldung allerdings noch nicht vollständig. Man muss nämlich noch beim Finanzamt vorstellig werden, um auch mit der gewerblichen Tätigkeit Geld verdienen zu können.
Kleingewerber müssen in der Regel sieben bis zehn Tage auf eine Rückmeldung vom Finanzamt warten. Das Amt des Gewerbes schickt nämlich die Daten weiter an die anderen Behören, wie dem Amt der Finanzen, der IHK und der Berufsgenossenschaft. Freiberufler müssen hingegen selbst aktiv werden und die Anmeldung beim Finanzamt abschließen.
Freiberufler müssen keine Gewerbeanmeldung durchführen, doch das ist wieder eine ganz andere Geschichte. Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Kleingewerbe, zum anderen auch den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses sollte man sorgfältig ausfüllen, denn hier kann man einige Fehler machen, die einem im wahrsten Sinne des Wortes teuer zu stehen bekommen können. Unter anderem muss man die gewerbliche Tätigkeit beschreiben. Wenn man dies nicht ausführlich genug tut, kann es sein, dass man ein Bußgeld erhält.
Außerdem muss man hier auch angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man für die kommenden für Jahre für dieses Gewerbe diese Option nicht mehr ziehen. Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Nachdem man den Fragebogen abgeschickt hat, kann man endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln. Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.
Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.
Was wird wenn man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?
Falls man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Man hat allerdings die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.
Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht. Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Was zahlt man im Jahr für ein Kleingewerbe?
Die Kosten ei einem kleinem Gewerbe sind recht moderat. Bei der Anmeldung muss man eine Gebühr zahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse bezahlen.
Kosten bei IHK
Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierfür gibt es keine Ausnahme und gesetzlich kann dagegen nicht vorgegangen werden. Die Gebühr für ein Gewerbe, welches nicht im Handelsregister ist, beträgt rund 30 bis 70 Euro.
Kosten bei Handelregister
Ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, muss im Jahr rund 150 bis 300 Euro bezahlen. Das wären im Grunde genommen bereits alle Kosten, die nach der Gewerbeanmeldung auf einen zukommen könnte. Es kann jedoch sein, dass man nach relativ kurzen Zeit nach der Anmeldung bereits eine Beitragsrechnung von der IHK erhält. In manchen Fällen kann diese es in sich haben. Falls Mal Neuanschaffungen benötigt werden oder man das Geld für etwas anderes geplant hatte, muss man dieses dann für kommende Wochen und Monate verschieben.
Doch keine Panik, auch hierfür gibt es eine Lösung. Man kann nämlich als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen widersprechen. Wenn du dabei Hilfe brauchst, wir bieten da die in Deutschland einmalige IHK Gebührenberatung an.
Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro reduziert werden können. Ja, du hast richtig gelesen, bis zu 0 Euro sind drin! Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn du dich ebenfalls von der IHK Gebührenberatung überzeugen und mehr erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Wer das Gewerbe angemeldet hat, wird sich natürlich auch Fragen, wie viel er denn damit eigentlich auch verdienen kann. Da die meisten Leser ein Kleingewerbe eröffnen möchten, schauen wir uns in dem Beispiel auch nur die möglichen Einnahmen eines Kleingewerbes an. Wer sich jetzt denkt, dass das bestimmt nur Peanuts wäre, der täuscht sich gewaltig! Denn die erreichbaren Zahlen beim Kleingewerbe sind immens und dürften sogar das aktuelle Gehalt bei dem ein oder anderen übersteigen!
Besitzer eines Kleingewerbes können bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Natürlich muss man diese Summe auch erst einmal verdienen und dann auch versteuern. Doch dieser kurze Abschnitt sollte aufzeigen, dass man auch mit geringen Mitteln einen sehr hohen Betrag erwirtschaften kann und vor allem darf!
Fazit:
Nach der Gewerbeanmeldung warten keine hohen Kosten auf den Neugründer. Das Kleingewerbe ist ein idealer Start in die Selbstständigkeit und ist für jeden Gründer ein Geheimtipp. Die Kosten sind recht moderat und auch die Gebühren auf das Jahr hochgerechnet sind im mittleren zwei stelligem Bereich!