Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Zunächst muss man das zuständige Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt ausfindig machen. Bei eher kleineren Gemeinden kein Problem, weil es in der Regel nur eins gibt, in Großstädten dann doch etwas komplexer. Beispielsweise allein in Berlin gibt es zwölf Ämter, bei denen man die Anmeldung abschließen könnte.
Gewerbe anmelden: Mit Termin oder vor Ort?
Man sollte einmal schauen, welches Amt für einen zuständig ist. In der Regel reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Einige Ämter verlangen aber auch, dass man eine Termibnvereinbarung trifft. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Kann man auch Online anmelden?
Mittlerweile bieten immer mehr Unternehmen die Möglichkeit an, dass man auch eine Online Anmeldung vornehmen kann. Allerdings gibt es diese Art der Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Wenn man sich nun für den klassischen Weg entscheidet und vor dem Gewerbeamt ankommt, dann kann man davon ausgehen, das man für die Anmeldung rund 30 bis 50 Minuten brauchen wird.
Wenn man dann ins Büro gebeten wird, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Unterlageb bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die benötigten Papiere für die Gründung vorgelegt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllt. Falls fragen auftauchen sollten, kann man den Beamten fragen.
Doch nach diesem Artikel sollten keine Fragen mehr offen bleiben 😉 unter anderem muss man Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe oder als Hauptgewerbe starten möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Du fragst dich die ganze Zeit, wann der Part mit dem Kleingewerbe anmelden kommt? Gar nicht! Denn ein Kleingewerbe kann man nicht beim Gewerbeamt anmelden. Das muss man beim Finanzamt. Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dort kann man die Option auswählen, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls ja, dann wird automatisch das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Bevor man überhaupt zum Gewerbeamt muss, stellt sich da die Frage, wann genau man die Gründung eines Gewerbes überhaupt beantragen muss. Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, die Anmeldung vorzunehmen.
Jedoch gibt es dabei kleinere Ausnahmen, die die Regelung nicht als Pflicht haben. Zum einen gibt es da die Freiberufler. Zu diesen Berufen zählen die Anwälte, Ärzte und Ingenieure.
Im Laufe der Zeit kamen dann noch die Katalogähnlichen Berufe hinzu. Auf dieser Liste sind viel mehr Berufe, die die breite Bevölkerung eher ausübt. Man kann also sagen, dass das ein Entgegenkommen der Behörden ist. Darunter gehören nämlich die Künstler, Fotografen, Journalisten, Designer und Schriftsteller.
Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne dabei die Gründung zu forcieren. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung durchzuführen.
Was wird wen man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt?
Falls man die Anmeldung nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.
Zwar wird diese Summe nur bei den hartnäckigsten Fällen verhängt, dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist. Solch eine Summe würde für viele Leute den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten. Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man kann ein Gewerbe noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Kleingewerbetreibende müssen wohl ein anderen Schein haben, als Gründer einer anderes Rechtsform, oder? Diese und viele weitere Geschichten rund um das Kleingewerbeschein kursieren bereits sehr mehreren Jahren. Der Wahrheitsgehalt liebt bei exakten 0,00000 Prozent.
Es gibt nämlich überhaupt keinen kleinen Gewerbeschein. Beim Gewerbeamt erhaltet man nur eine Art des Gewerbeformulars. Da die meisten Leute eher unwissend sind, denken diese, dass das Kleingewerbe ein eigenständiges Formular haben muss, da man dies gar nicht als Rechtsform ankreuzen kann.
Doch ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht bei einer Behörde, sondern beansprucht werden, in Form der Kleinunternehmerregelung. Um dies beanspruchen zu können, muss man dies beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Man nimmt daher immer Mal wieder an, dass auch dieser Fragebogen sozusagen eine Art Gewerbeschein ist, doch das ist sie nicht. Merke daher: Kleingewerbe anmelden nur beim Amt der Finanzen, indem man die Regelung in Anspruch nimmt.
Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Ein Kleingewerbe anmelden und dann im Handelsregister eintragen lassen? Ist das denn nicht ein wenig Paradox? Nicht immer! Für den ein oder anderen Gründer könnte sich dieser Schritt nach der Gewerbeanmeldung lohnen. Ein Kleingewerbe löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Effekt aus, den beispielsweise Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben.
Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.
Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durch hat, informiert dieses das Finanzamt. In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden.
Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden. Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.
Finanzamt: Fragebogen
Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was wird wen man die Regelung nicht Anspruch nimmt?
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut? Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften. Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.
Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.
Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen.
Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Beim Kleingewerbe von großen Kosten zu sprechen, ist eine Lüge. Natürlich kommen einige Kosten auf den Gründer zu, doch diese sind im überschaubaren Rahmen. Selbst Studenten, die nicht so viel Zeit und Geld haben, können problemlos ein Kleingewerbe betreiben, da die Kosten eines Kleingewerbes sehr niedrig sind.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder?
Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.
Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.
Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte. Als Kleingewerbetreibender sollte man diese Zahlungen mit Stolz hinnehmen, denn das bedeutet, dass das Fundament bereits steht und man den nächsten Schritt Richtung Wachstum angepeilt hat.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Der Name ist Programm… auch bei den erreichbaren Umsätzen? Nein! Denn auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, sind die erreichbaren Summen riesengroß. So groß sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte.
Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.