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GewerbeAnmeldung - Gewerbe anmelden mit Gewerbeanmeldung Formular

Kleinunternehmer ohne Gewerbe

Was ist ein Kleinunternehmer?


Ein Kleinunternehmer ist der, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Wenn man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen bekommen hat, kann man im ganz letzten Punkt diese in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer ist man von den Umsatzsteuern befreit. Umsatzsteuer sind die Mehrwertsteuer, so wie wir es aus unserem Alltag kennen. Der Umsatz wird auf die Leistungen oder Produkte eines Unternehmens erhoben. Die Umsatzsteuer betragen in der Regel 19%.

Aber was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Um sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen, muss man nicht nur die in Anspruch nehmen, sondern auch Voraussetzungen erfüllen. Diese lautet: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide dieser Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden. Wenn man bereits im ersten Jahr mehr Umsatz erwirtschaftet, tritt diese Regelung nicht mehr in Kraft.

Muss man unbedingt als Kleinunternehmer auch Gewerbetreibender sein?

Um die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nehmen zu können, muss nicht unbedingt ein Gewerbe angemeldet werden. Jeder Selbstständige darf diese Regelung in Anspruch nehmen. Diese sind zum Beispiel die Freiberufler.

Wer sind die Freiberufler?

Die freiberuflichen Tätigkeiten sind gesetzlich geregelt und somit weiß man auch wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nicht. Die Definition für Freiberufler lautet: Bei freiberuflichen Tätigkeiten handelt es von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu diesen Tätigkeiten zählen zum Beispiel folgende Berufe:

  • Steuerberater
  • Bildberichterstatter
  • Schriftsteller
  • Ärzte
  • Und noch viele andere Berufe.

Die Auflistung dieser Berufe findet man in § 18 des Einkommenssteuergesetzes. Freiberufler sind von der Gewerbeanmeldung befreit, weil sie in ihrer Tätigkeit nicht gewerblich unterwegs sind. Als Freiberufler hat man eine persönlichere Beziehung zu dem Kunden und die Leistung ist dem Kundenwunsch angepasst. Auch als ein Freiberufler kann man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen, wenn man weiß, dass man nicht all zu hohe Einnahmen erzielen wird. Bei freiberuflichen Tätigkeiten bzw. Berufen liegt meistens ein akademischer Abschluss vor. Deshalb kann eine Person selbst nicht entscheiden, ob er freiberuflich ist oder nicht.

Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?

Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet, muss man auch nicht das Gewerbeamt besuchen. Als Freiberufler meldet man sich direkt beim Finanzamt an. Bevor man aber persönlich dort erscheint, schickt man an ihnen ein formloses Schreiben zu. In diesem Schreiben erwähnt man kurz

  • seinen Namen,
  • die Anschrift,
  • Steuer-ID,
  • welche Tätigkeit man anmelden möchte
  • und wann man beabsichtigt zu beginnen

Anschließend kriegt man den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Dieser muss ausgefüllt und abgeschickt werden. Hierbei gibt man zuerst seine Angaben an und danach bezieht man sich auf die Tätigkeit. Zum Beispiel muss man beantwortet was man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen.

Im allerletzten Punkt kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Da bei freiberuflichen Tätigkeiten meistens ein akademischer Abschluss vorliegt, muss man dies auch beim Finanzamt nachweisen. In einigen Fällen kann es auch sein, dass man als Freiberufler ein Gewerbe anmelden muss. Dies wird vom Finanzamt entschieden und hängt davon ab, in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommt. Der Vorteil als Freiberufler ist, dass man auch keine Gewerbesteuer zahlt, weil man kein Gewerbe anmeldet.

Bis wann muss die Anmeldung als Freiberufler erfolgen?

Auch für ein Freiberufler gibt es Fristen, bis wann die Anmeldung erfolgen muss. Eine freiberufliche Tätigkeit muss innerhalb von vier Wochen nach beginn mit der Tätigkeit erfolgen. Die Anmeldung sollte man nicht vor sich hinschieben, denn sie ist unumgänglich. Wenn man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann es zu Stress mit den Behörden kommen. Dies sollte man frühzeitig meiden.

Was kommt nach dem Finanzamt?

Als Freiberufler ist mit der Anmeldung beim Finanzamt nicht alles getan. Für einige freiberufliche Tätigkeit gibt es Standeskammer. Hier ist die Anmeldung verpflichtend. Es gibt zum Beispiel die Apothekenkammer oder Rechtsanwaltskammer. Mit der Anmeldung bei der Standeskammer erfolgt auch automatisch die Anmeldung beim Versorgungswerk. Über das Versorgungswerk zahlt man seine Rentenversicherungsbeiträge.

Für die Künstler gibt es die Künstlersozialkasse. Über diese lassen sie sich versichern. Die restlichen Freiberufler können für sich selbst entscheiden ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen möchten. Dabei sollte man bedenken, dass man von der privaten Versicherung nicht einfach zu gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man sich schon vornehinein genug Gedanken darüber machen.

Fazit

Als Kleinunternehmer muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler kann man als Kleinunternehmer gelten. Dafür muss man die Regelung des Kleinunternehmers beim Finanzamt in Anspruch nehmen. Als Kleinunternehmer zahlt man keine Umsatzsteuer, die in der Regel 19% betragen.