Schritt für Schritt zur eigenen Kleingewerbe :Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Wer sich selbständig nebenberuflich weiter entwickeln möchte, der findet dafür sehr viele Gründer für. Die meisten von uns haben sich vor Monaten oder Jahren eine bestimmte Fähigkeit angeeignet, mit der sie meinen, diese hätte ein wirtschaftliches Potenzial, welches man nur ausnutzen müsste.
Beispielsweise das Schreiben von Gedichten und Büchern. Da liegt es nahe, das man vielleicht als Ghostwriter für andere schreibt oder auf verschiedenen Plattformen sein eigenes Werk veröffentlicht.
Selbst das Bloggen, rund um das Bloggen, wäre eine geeignete Nische dafür. Es gibt auch Leute, die handwerklich sehr begabt sind und immer Mal wieder kleine eigene Kreationen kreieren, die einmalig sind. Also eines der Hauptgründe für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass man die eigenen Fähigkeiten (besser) nutzen möchte.
Viele, die nebenberuflich selbstständig sind, möchten ihren Hauptjob auch gar nicht verlassen. Einige versuchen dadurch, ihre eigene Liquidität zu steigern, um so beispielsweise interessanter für Banken zu sein, wenn man Mal einen Kredit benötigt oder man vielleicht einmal mehr oder länger den Urlaub genießen kann.
Die finanzielle Absicherung spielt hierbei eine sehr gewichtige Rolle. Auch möchten viele ein zweites Standbein neben der eigenen Arbeit haben, damit man nicht vollständig von dieser Arbeit abhängig ist und man vielleicht sogar so eine Basis schaffen kann, um irgendwann im Vollerwerb selbstständig zu sein.
Der Weg bis dahin ist natürlich steinig und nicht immer ganz leicht zu begehen, doch für viele Gründer lohnt sich dieses Ziel. Man kann in Ruhe die Geschäftsidee austesten, ohne das man Sorgen hat, dass man vielleicht nicht die Familie ernähren kann.
Durch diese Absicherung kann man viel befreiter Arbeiten und ist auch bereit, neue Dinge schneller zu testen, weil man weniger zu verlieren hat, als wenn man im Haupterwerb tätig ist.
Außerdem entscheidet man selbst, wie viel und wie lange man an der nebenberuflichen Selbstständigkeit arbeitet. Das ist eine Freiheit, die einem keiner Geben kann.
Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Wichtige Vorteile für Kleingewerbetreibender: Kleinunternehmerregulung
Man sollte berücksichtigen, das man beim Kleingewerbe selbst noch einige weitere Vorteile genießen kann. Als Kleingewerbe profitiert man von der Kleinunternehmerregelung. Wenn man als Kleingewerber also einige Voraussetzungen bezüglich des Umsatzes einhält, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen.
Außerdem kann man einen Betrag bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Als Kleinunternehmer ist man nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Wer also die Sorgen hatte, viel tun zu müssen, auch beim Kleingewerbe, der kann jetzt ruhig aufatmen. Der Verwaltungsaufwand ist im Gegensatz zu anderen Gewerbeformen sehr moderat.
Welche Kosten bei Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe hat den großen Vorteil, dass dieser ohne Stammkapital gegründet werden kann. Das bedeutet, das man im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft, wie bei einer GmbH, keinen hohen Betrag nachweisen muss.
Die Markteintrittsbarriere ist demnach sehr gering, was zumindest den Aspekt des Geldes angeht. Man muss lediglich die einmaligen Kosten für die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kosten und sich je nach Stadt unterscheiden können.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man hat hier keine Möglichkeit, dem zu widersprechen. Die IHK verlangt eine jährliche Gebühr, die für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro betragen.
Falls man ein Kleingewerbe hat, dieses dennoch beim Handelsregister eingetragen ist, dann muss man, ähnlich wie große Unternehmen, einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro bezahlen.
Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von dem erzielten Einkommen. Sofern das Kleingewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro vorweist, ist man von den Gebühren befreit. Auch können weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe wächst.
Wenn man beispielsweise Mitarbeiter einstellt und deren Lohn und Versicherung abzahlen muss, ein Patent anmelden lässt, eine Partnerschaft eingeht, eine Räumlichkeit anmietet, Kurse besucht und Zertifikate macht oder auch Mal Neuanschaffungen anstehen.
Das sind allerdings Kosten, die man gerne zahlt, denn diese bedeuten nichts anderes, als dass das Gewerbe weiter wächst. Die Kosten sind demnach Investitionen, die sich auf langer Sicht einen wirtschaftlichen Profit bedeuten.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, gäbe es da nicht die IHK Beitragsrechnung… Das sind weitere Kosten, die man als Gründer nur sehr ungerne zahlt. Es kann manchmal vorkommen, das man von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Für viele Gründer bedeutet das dann, das man eventuelle Neuanschaffungen auf mehrere Wochen und Monate hinweg verschieben muss. Doch mit diesem einfachen Trick kannst du dem entgegen kommen: als Personengesellschaft, was ein Kleingewerbe ebenfalls ist, kann man innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Dort prüfen dann Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das deine Kosten gesenkt werden können. Bis zu 0 Euro sind drin!
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Was ist der unterschied zwischen einem kleinem Gewerbeschein und einem normalen?
Wenn man die Gewerbeanmeldung vornimmt, dann erhält man am Ende den Gewerbeschein. Viele fragen sich, ob es auch einen kleinen Gewerbeschein gibt und was der Unterschied zum herkömmlichen Schein ist.
Kurz und knapp: es gibt keinen Unterschied, da es keinen kleinen Gewerbeschein gibt. Mit einem kleinen Gewerbeschein werden Gründer beschrieben, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben.
Außerdem gibt es ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform. Das bedeutet, ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern vielmehr beim Finanzamt.
Das allerdings auch nicht so, dass man ankreuzt ein Kleingewerbe anmelden zu wollen, sondern indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dies kann man beim Bogen zur steuerlichen Erfassung tun.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wer eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, einen Profit zu erwirtschaften, der muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. Das so schnell wie möglich. Die Gewerbeanmeldung ist eines der ersten Schritte, wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte.
Wenn man ein Kleingewerbe zu spät anmeldet, dann kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können.
Zwar ist das nicht die Norm und nur in absoluten Außnahmefällen die Regel, allerdings sollte es einem verdeutlichen, das man damit nicht spaßen sollte.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man kann nämlich rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Es kann dennoch sein, dass man ein Bußgeld verhängt bekommen, jedoch drücken die Ämter bei eher kleineren Beträgen Mal das Auge zu.
Allerdings alleine darauf verlassen sollte man sich nicht. Außerdem müsste man dann auch die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Darauf würde noch ein Zinssatz fallen, den man noch zahlen müsste.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt.
Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird.
Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.
Kann man online Kleingewerbe Anmeldung beantragen?
Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.
Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet.
Wie viel kosten Gewerbeanmeldung?
Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Kleingewerbe Formular beachten?
Anschließend muss man ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Gewerbe Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.
Wann meldet man sich beim Finanzamt an?
Nachdem man die Kleingewerbe Anmeldung hinter sich hat, dauert es in der Regel bis zu zehn Tagen, bis man was vom Finanzamt erhält. Diese schicken nämlich nach der Anmeldung den steuerlichen Erfassungsbogen.
Erst bei dem Fragebogen wird klar, das man ein Kleingewerbe anmelden kann. Denn beim Kleingewerbe handelt es sich nämlich nicht um eine bestimmte Form eines Gewerbes, sondern ist vielmehr nur eine Beschreibung für Gewerbe, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben.
Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten Geschäftsjahr unter 50.000 Euro Umsatz bleiben. Erst dann gilt man als kleines Gewerbe. Der Vorteil hierbei ist dann, das man keine Umsatzsteuer entrichten muss.
Fazit:
Es gibt keinen kleinen Gewerbeschein. So werden vielmehr Gewerbe beschrieben, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Vom Amt des Gewerbes erhält nämlich jeder Gründer das selbe Formular, welches man ausfüllen muss.
Wer nicht viele Kosten tragen will, ist bei einem Kleingewerbe richtig. Denn pro Jahr sind die Kosten sehr moderat. Es ist sogar vielmehr so, das pro Jahr einzig die Kosten bei der IHK Mitgliedschaft anfallen. Das sind die einzigen Fixkosten die man hat. Weitere Kosten kommen in der Regel nicht dazu.