Was muss man tun um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Bevor man überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man vorher beim Gewerbeamt vorstellig werden. Kleiner Spoiler: ein Kleingewerbe kann man nicht beim Amt des Gewerbes anmelden! Dennoch musst du diesen Prozess kennen, da dieser die Voraussetzung für die Kleingewerbe Anmeldung ist. Wir halten alles auch ganz kurz, versprochen! Also, die erste Aufgabe eines Gewerbetreibenden ist, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen.
Kleingewerbe anmelden: Vor Ort oder mit Termin?
Man muss schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint, eventuell einen Termin benötigt oder ob man die Anmeldung auch per Online durchführen kann.
Nachdem man auch dies erledigt und das Gewerbeamt aufgesucht hat, geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr vor Ort, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr muss man unabhängig von der Art des Gewerbes bezahlen. Nachdem man dies erledigt hat, muss man einige Dokumente vorlegen.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Man erhält man dann ein Formular, welches man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen kann. In der Regel lohnt es sich, wenn man das Formular direkt bei dem Gewerbeamt ausfüllt. Die Gewerbeanmeldung dauert so nicht unnötig länger und bei Fragen kann der Beamte helfen. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen.
Bereits hier muss man die Frage beantworten, ob man das Kleingewerbe denn nun hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. Falls man dieses hauptberuflich führen sollte, dann sollten Gewerbetreibende wissen, dass diese dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche aus bezahlen müssten. Auch kann es bei einigen nebenberuflich selbstständigen sein, dass diese einen Teil der Krankenversicherung bezahlen müssen. Dies wäre dann zum einen abhängig von der vertraglichen Situation und von den Einnahmen des Gewerbes.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man nun auch das Formular vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein.
Mit diesem kann man allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, dafür muss man vorher beim Finanzamt vorstellig werden bzw. den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Eine wichtige Notiz: das Gewerbeamt schickt die Daten des Gewerbetreibenden automatisch weiter an die anderen Behörden. Darunter eben dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer, sowie der Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung zur Berufsgenossenschaft: Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Falls du dich Fragen solltest, wann du denn überhaupt ein Kleingewerbe anmelden kannst, dann auch hier eine kurze Spoiler Warnung: dies tut man ebenfalls beim Finanzamt!
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Gewerbeanmeldung muss sofort erfolgen, sofern eine Tätigkeit mehrere Male ausgeübt wird, die eine Gewinnabsicht verfolgt. Ausgenommen von der Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, die im Jahr 410 Euro wirtschaften. Ebenfalls gehören Freiberufler nicht zu den Leuten, die ein Kleingewerbe anmelden müssen. Alle anderen sind verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt durchzuführen.
Kann man ein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch rückwirkend zu tätigen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Das bedeutet aber nicht, das man diese Zeit auch so ausdehnen muss. Denn die Ämter können ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr Kosten kann. Zwar lassen diese vor allem bei eher kleineren Gewerben Milde walten, darauf vertrauen sollte man nicht.
Wie sieht ein Formular bei der Gewerbeanmeldung aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was kostet ein Kleingewerbe pro Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt.
Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen. Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf.
Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Haupt- oder nebenberuflich gründen?
Für viele Gründer eine sehr Interessante Frage, denn nicht jeder verfolgt die gleichen Absichten und hat andere Prioritäten. Vor allem für Leute, die eher mit kleineren Gewinn rechnen und ein gesichertes Einkommen wollen, eignet sich eine nebenberufliche Tätigkeit ideal. Man kann in ruhe testen, ob das Gewerbe überhaupt eine potente Nachfragt und Geld bringt.
Außerdem kann man bei einem Nebengewerbe selbst entscheiden, wie viel Zeit, Geld und Energie man in dieses Projekt investiert. Das gleiche gilt zwar auch bei einem Hauptgewerbe, dieses allerdings muss durchgezogen werden, um überhaupt Einnahmen zu generieren.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Tätigkeit ist, das man im Fall einer Kündigung, das Gewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe ummelden kann. Zudem wird das Haupteinkommen durch die nebenberufliche Tätigkeit dazu addiert, welches dem Gründer eine hohe Liquidität gibt. Auf der anderen Seite hat auch ein Hauptgewerbe seine Daseinsberechtigung.Jemand der ein Hauptgewerbe hat, hat auch mehr Zeit für das Unternehmen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gewerbe ein Erfolg werden kann.
Bei einem Kleingewerbe muss man sich Fragen, ob die Zeit die man hat, überhaupt dafür ausreicht, um erfolgreich ein Gewerbe zu Gewinne zu führen. Als Hauptgewerbe kann man außerdem persönlich mit den Kunden in Kontakt treten, was für viele Menschen ein Vorteil sein kann. Für Studenten gilt das Studium als Hauptjob, daher können diese in erster Linie nur ein Nebengewerbe eröffnen.
Wann muss man zum Finanzamt?
Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das Amt des Gewerbes schickt die Informationen weiter an die anderen Ämter, darunter auch dem Finanzamt. Diese brauchen ungefähr zehn Tage, bis sie sich bei dir melden. Du erhälst da deine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang. Wenn dieser ausgefüllt zurückgeschickt wird, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Sowohl der Fragebogen bei der Anmeldung des Gewerbes, als auch die vom Amt der Finanzen, muss sorgfältig ausgefüllt werden. Beispielsweise wird genau gefragt, wie denn die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht. Nachher prüft das Amt der Finanzen genau, ob denn auch alle Angaben richtig sind. Wenn ein Handy Verkäufer, der diese Tätigkeit auch so angegeben hat, anfängt, Tablets zu verkaufen, dann entspricht das nicht mehr der angegebenen Tätigkeit. Es ist daher ratsam, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben.
Auch ist es wichtig, sich die Frage zu stellen, ob man denn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Denn wenn man diese nicht möchte, kann man erst nach fünf Jahren den Antrag dafür stellen.
Ist man Pflichtmitglied bei der Industrie und Handelskammer?
Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann. Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind. Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig.
Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen.
Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. D
och einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbe. Diese muss man beim Finanzamt für sich beanspruchen bzw. man muss beim steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man diese in Anspruch nehmen möchte. Wenn man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt, muss man keine Gewerbesteuern zahlen.
Ein Beispiel: wenn man im ersten Geschäftsjahr rund 24.000 Euro Umsatz gemacht hat, dann muss man zwar auch keine Steuern zahlen, weil es einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt, unter die Regelung fällt man allerdings nicht mehr. Grundsätzlich ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man keinen hohen Verwaltungsaufwand hat. Man muss keine aufwendige Buchführung führen und kann diese durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzen.
Wann gilt man nicht mehr als Kleingewerbe?
Es gibt keinen genauen Zeitpunkt, wo man genau bestimmen könnte, wann man nicht mehr als Kleingewerbe gilt. Hierfür gibt es keine genauen Definitionen, dafür allerdings einige Anhaltspunkte. Unter anderem dann, wenn man den Umsatz eines Kleingewerbes übersteigt oder wenn man mehr als sieben Arbeiter für sich hat. Auch gilt man bereits als „Unternehmen“ wenn man im Handelsregister eingetragen ist, dennoch können dies auch Kleingewerbe tun und ist kein Kriterium.
Muss man dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung berichten?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Gewerbe anmelden auch online möglich?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten. Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.
Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten bei dem Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Fazit:
Ein Kleingewerbe kann man ganz einfach bei dem Amt des Gewerbes anmelden. Bei der Anmeldung dabei haben muss man einige Dokumente, unter anderem:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, die sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, ist das Kleingewerbe angemeldet. Man kann allerdings noch nicht mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen, da man sich noch beim Amt der Finanzen anmelden muss.