Die Kleingewerbe Anmeldung ist für viele Gründer der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist immer der schwerste. Wir von GewerbeAnmeldung.com werden dich, sofern du das möchtest, auf deinem Weg begleiten und unterstützen.
Unterstützen mit neuesten Informationen, Tricks und Tipps, die du nur auf dieser Seite finden kannst, die deinem Gewerbe zugutekommen. Der Start als Kleingewerber bedeutet nicht, dass das Unternehmen nicht weiterwachsen muss. Daher profitiere von diesem einmaligen Wissen, welches dir einen Vorteil gegenüber deiner Konkurrenz verschaffen wird.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Wer ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen möchte, muss zuerst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt der Gewerbeanmeldung nachkommen. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind, wie beispielsweise das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer.
Bei manchen Gewerbeämtern muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und im Wartezimmer Platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einen Termin hat, muss man nicht allzu lange im Wartezimmer verharren. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man mehrere Wochen auf einen Termin warten muss. Wenn man vor Ort erscheinen kann, dann hat man die Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel auch am selben Tag erledigt.
Allerdings kann man damit rechnen, dass der halbe Tag damit verbracht wird, bei dem Gewerbeamt zu sein. Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst schauen, welche Option das Gewerbeamt in der Stadt anbietet.
Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Text bleiben keine Fragen mehr offen.
Was kostet Gewerbeanmeldung?
Bei der Anmeldung muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Anschließend erhält man dann ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise muss man dort angeben, ob man nebenberuflich oder hauptberuflich die Selbstständigkeit anpeilt. Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bereits beim Gewerbeamt das Kleingewerbe anmelden kann.
Das ist allerdings nicht richtig. Vielmehr kann man erst dann ein Kleingewerbe anmelden, wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man dann angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden demnach eben nur Unternehmen beschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Der Vorteil dieser Regelung ist der, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann keine Umsatzsteuer abführen muss.
Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das übernimmt das Amt des Gewerbes für einen. Diese leiten die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter dem Finanzamt, die IHK oder HWK und auch den Berufsgenossenschaften.
Das Finanzamt braucht dann in der Regel sieben bis zehn Tage nach der Anmeldung, bis diese den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt haben. Dieser Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Daher ist es sehr wichtig, dass man sich dafür einiges an Zeit nimmt und alles sorgfältig ausfüllt.
Unter anderem muss man nämlich genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei sollte man das Kleingewerbe so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob die angegebenen Daten auch wirklich stimmen.
Auch beim Bogen muss man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann ist es in einigen Bundesländern beispielsweise untersagt, diese Option für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe zu nutzen. Kleingewerbe erhalten keine Steuernummer und können die private nutzen.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt. Man muss vielmehr die Anmeldung beim Finanzamt vollziehen bzw. den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten.
Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mit einem Kleingewerbe werden eben Gewerbe umschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man eine Tätigkeit beabsichtigt oft wiederholt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Anmeldung bei dem Gewerbeamt vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die bis zu 410 Euro pro Jahr mit einer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne das Kleingewerbe anmelden zu müssen. Ebenfalls keine Anmeldung durchführen müssen sind Freiberufler, die lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen.
Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann. In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden.
Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinen und einen normalen Gewerbeschein?
Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, welches die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht hat. Die Regelung ist ein immenser Vorteil für Gewerbetreibende, um Steuern sparen zu können.
Genauer gesagt, die Umsatzsteuer. Um die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen, muss allerdings folgendes gegeben sein: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Falls dies so gegeben ist, dann muss man als Kleingewerbe keine Gewerbesteuern bezahlen.
Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?
Als kleiner Gewerbetreibender ist man nicht dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, sondern handelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.
Die HGB wird gerne als sehr umfangreich und komplex dargestellt, daher ist es ganz passend, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, dass man für dieses kein Mindestkapital benötigt.
Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.
Muss auch ein Kleingewerbe die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Auch wenn man das nicht gerne hören möchte und die daraus resultierenden Kosten für den ein oder anderen sehr nervig sein können, doch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer, muss von jedem Gewerbetreibenden angetreten werden.
Man hat hierbei keine Möglichkeit, sich befreien lassen zu können. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe.
Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Moment recht nervig erscheinen, so sollte man nicht vergessen, dass die IHK sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet, die wiederum den Unternehmen zugutekommen können.
Auch ist die IHK daran am Arbeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern. Dies kann man allerdings ohne eine Gebühr nicht voranbringen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte.
Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.
Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen.
Dann kann man als Gründer hergehen und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen. Bei der IHK Gebührenberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.
Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Wenn man den Namen „Kleingewerbe“ hört, dann assoziiert man in erster Linie keine großen Gewinne und Umsätze. Man geht davon aus, dass man mit einem solchen Gewerbe kein Transportmittel oder eine Geschäftsidee mitfinanzieren könnte. Doch der Schein trügt.
Denn das Kleingewerbe ist vielleicht klein.. aber oho! Denn die erreichbaren Zahlen sind alles andere als Klein. Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe und würde das Gehalt bei den meisten um das Vielfache übersteigen. Daher sollte man ein Kleingewerbe auch nicht unterschätzen. Ein Kleingewerbe anmelden hat eben seine Vorteile.
Ist ein Kleingewerbe Steuerfrei?
Im Volksmund ist der Glaube weit verbreitet, dass man mit einem Kleingewerbe fast schon „unmenschliche“ Vorteile genießen kann. Wir Menschen zahlen einiges an Steuern, dabei klingt es natürlich sehr interessant, wenn man hört, dass ein kleines Gewerbe eben solche nicht zahlen muss. Genauso, wie unglaublich dies klingt, genauso unwahr ist diese Aussage auch.
Was allerdings stimmt, ist, dass man bei einem Kleingewerbe, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, man wirklich nur sehr wenig Steuern zahlen muss.
Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.
Fazit:
Ein Kleingewerbe meldet man bei dem Amt der Finanzen an. Auch wenn fälschlicherweise immer wieder angenommen wird, dass man das Anmelden bei dem Amt des Gewerbes tut. Für das Anmelden eines Kleingewerbes, muss man den die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.