Der erste Gedanke, der da einem überkommt, dürfte das Gewerbeamt in der Stadt sein. Doch das stimmt so nicht ganz oder eher ist das nur die halbe Anmeldung. Denn das Kleingewerbe ist etwas ganz Besonderes. Hierbei reicht es nicht gänzlich aus, nur beim Gewerbeamt vorstellig zu werden. Doch die Reise eines Kleingewerbetreibenden fängt genau hier an!
Inhalt
Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?
Man muss zunächst das zuständige Amt für die Gewerbeanmeldung ausfindig machen und dann dort vorstellig werden. Ein kleiner Hinweis: in den meisten kleineren Städten gibt es ohnehin nur ein Gewerbeamt. Doch in einigen Städten kann man die Anmeldung auch bei anderen Wirtschaftsämtern vornehmen, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Also muss man zunächst einmal recherchieren, welches Amt denn nun für die Gewerbeanmeldung zuständig ist. Das ist schnell erledigt.
Die zweite Recherche ist da etwas kniffliger. Denn man muss herausfinden, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort beim Gewerbeamt erscheint oder ob man vorher einen festen Termin vereinbaren muss. In einigen Städten kann es zudem sein, dass man auch die Option angezeigt bekommt, das man die Gewerbeanmeldung online vornimmt. Unabhängig davon, für welche Alternative man sich selbst entscheiden würde, so muss man einfach schauen, was das zuständige Gewerbeamt angibt.
Wenn man dann an dem Tag der Gewerbeanmeldung vor Ort nun erschienen ist, bezahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Des Weiteren ist es wichtig, das man einige Unterlagen dabei hat.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Nachdem man alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Formular. Dieses Formular kann man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dort die jeweiligen Fragen beantworten. Es lohnt sich aber, wenn man das Formular direkt vor Ort ausfüllt. Zum einen weil man dann die Anmeldung auch an dem Tag abschließen kann, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei Fragen gerne behilflich sein dürfte. Grundsätzlich herrscht in den Wirtschaftsämtern ein gutes Klima gegenüber den Gründern. Im Land der Dichter und Denker wird es immer wieder gern gesehen, wenn aufstrebende Unternehmer sich auf machen und die Welt von ihren Ideen aufmerksam machen möchten.
Von was besteht dieses Formular?
Dieses Formular besteht aus einer einzelnen Seite. Auf diesem muss man einige Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Unter anderem eben auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Wer sich bis hierhin fragt, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, der muss nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden. Um das Kleingewerbe abschließend anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Zwar werden Kleingewerber eher durch die Umsätze definiert, doch im Sprachgebrauch ist es üblich, dass man mit einem Kleingewerbe grundsätzlich die Unternehmen meint, die die Regelung in Anspruch genommen haben.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bis wann man ein Nebengewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits jetzt schon weiß, dass man auf jeden Fall eine nebenberufliche Selbstständigkeit anpeilt, der sollte schnellstmöglich beim Gewerbeamt erscheinen.
Ansonsten gilt für Gründer folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht der Gewinnerzielung, ohne das diese Tätigkeit dabei auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss ein Gewerbe anmelden. Falls man das nämlich nicht tut, dann kann man Bußgelder in höhe von rund 1000 Euro und mehr erhalten. In München ist es gar so, dass Bußgelder verteilt werden, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Das würde für die meisten Gründer der finanzielle Ruin bedeuten.
Solche Thematiken sind unter anderem Gründe dafür, weshalb so viele Leute Angst vor der Selbstständigkeit haben, da sie befürchten, einen Fehler während der Gewerbeanmeldung zu machen und dadurch finanzielle Schaden erleiden können. Doch keine Panik, es gibt einen Ausweg aus dieser misslichen Misere.
Wie lange kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend gründen zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bereits über einen sehr langen Zeitraum keine Gewerbeanmeldung vorgenommen hat, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.
Als Kleingewerbe Steuern zahlen?
Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet. Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt
Welche Steuern für Kleingwerbe gibt es?
Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen. Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden. Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.
Wie hoch darf der Umsatz pro Jahr beim Kleingewerbe sein?
Wer ein Nebenerwerb anpeilt, fragt sich sicherlich, wie viel man im Jahr denn mit einem Kleingewerbe verdienen darf. Kleiner Spoiler: eine ganze Menge. Es ist sogar so viel, dass es bei den meisten wohl den eigentlichen Hauptjob übertrifft. Man darf nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro im Jahr erwirtschaften. Das ist eine immense Summe und sollte einem noch einmal klar machen, dass man auch mit einem Nebenerwerb sehr gut von Leben kann und sich damit viele Träume wahr werden lassen.
Allerdings sollte man nicht vergessen, das man dann auch die Gewerbesteuern dann dementsprechend höher ausfallen. Die meisten werden dies aber sicherlich bei einem so hohem Einkommen dann verkraften.
Wann muss die Anmeldung beim Finanzamt tätigen?
Wer nebenberuflich selbstständig ist, der wird sich auch die Frage stellen, welche Kosten denn auf ihn zu kommen könnten. Hier bereits eine kleine Entwarnung: die Kosten belaufen sich auf einem sehr kleinem Minimum. Sogar ein Student mit Bafög könnte sich ein Nebengewerbe locker leisten.
Was Kosten Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt?
Zählen wir Mal alle relevanten Kosten auf: Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen.
Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich. Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Was hat es mit der IHK auf sich?
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Gibt es andere Kosten?
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Nachdem man das Kleingewerbe angemeldet hat, gibt das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid, unter anderem auch der Industrie und Handelskammer. Bei der IHK wird man Pflichtmitglied. Das ist in Deutschland so festgehalten und kann nach der Gründung nicht rückgängig gemacht werden.
Was kostet die Mitgliedschaft bei der IHK?
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Gewerbe, welche im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von 150 bis 300 Euro.
Was sind die Vorteile Mitgliedschaft bei der IHK?
Im ersten Moment können diese Mehrkosten sehr nervig sein, doch man sollte auch die positiven Seiten der IHK in Betracht ziehen, die da wären, das die IHK dem Kleinunternehmer sehr viele Möglichkeiten bietet, Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um sich und sein Unternehmen weiter zu entwickeln. Zudem kann man einige Zertifikate erlangen, die dem Ansehen des Unternehmens behilflich sein können.
Es kann allerdings auch mal durchaus vorkommen, das man als Kleinunternehmer bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es gut und gerne Mal in sich haben. Manchmal müssen dann etwaige Neuanschaffungen für einen Monat nach hinten verschoben werden, doch was kann man dagegen machen? Nun, man kann die Hilfe von GewerbeAnmeldung.com in Anspruch nehmen. Was damit genau gemeint ist?
Man hat als Personengesellschaft die Möglichkeit, dem Betrag zu widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann anschließend, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen! Es besteht tatsächlich die Option, das die Kosten fast vollständig gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür, wie so bei vielem im Leben nicht, eine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine mehr als deutliche Sprache.
Weitere Informationen bezüglich der IHK-Gebühren-Beratung erhältst du nur hier.
Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?
Wenn man neben der Arbeit noch einen Nebenerwerb hat, kann es durchaus sein, dass der ein oder andere mit dem Gedanken spielt, dem Arbeitgeber von Nebengewerbe zu berichten.
In erster Linie gilt, dass man in Deutschland nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber davon zu berichten. Ausnahmen gibt es allerdings doch. Wer beispielsweise pro Woche mehr als 15 Stunden arbeitet und dadurch vielleicht ohne Kraft bei der Arbeit erscheint und die Arbeitsleistung abnimmt, ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu unterrichten. Auch kann die vertragliche Situation es von einem verlangen, da bestimmte Klauseln diesbezüglich eingebaut wurden. Zudem besteht die Möglichkeit, das man mit dem aktuellen Arbeitgeber in der selben Branche tätig ist und man somit ein Interessenkonflikt hätte. Auch da muss man dem Chef bescheid geben.
Ein weiterer Grund, weshalb man auch mit dem Nebenerwerb zum Chef gehen kann, ist auch, das dieser es eventuell als Misstrauen deinerseits deuten kann, wenn er dies von wo anders erfährt und dann das Arbeitsverhältnis darunter leidet.
Fazit:
Das Kleingewerbe bietet dem Gründer das ideale Umfeld, um langfristig wachsen zu können, dabei jede Menge Steuern zu sparen und damit sogar sehr viel Geld zu verdienen.