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Wo muss ich mein Kleingewerbe anmelden?
In den meisten Fällen muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde vorstellig werden. In einigen Städten kann es vielleicht auch Mal vorkommen, dass man die Gewerbeanmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Darüber sollte man sich also vorher ausgiebig informieren.
Beim Gewerbeamt zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Kosten können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Man erhält ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Man muss unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe wäre es nämlich so, dass man die eigene Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur das Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter auf hübschen wollen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat.
Das Gewerbeamt informiert nach der Anmeldung die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die IHK oder HWK, sowie die Berufsgenossenschaften.
Wann muss ich die Anmeldung beim Gewerbeamt vornehmen?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte sofort folgen. Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.
Es gibt da nur die eine Ausnahme, das wenn du mit deiner Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro hast, nicht Anmeldepflichtig bist, alles andere ist gesetzlich verpflichtend und man muss dem nachkommen.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anzumelden. Die Frist beträgt ca. 60 Monate. Jedoch sollte man dies trotzdem so schnell wie möglich nachholen und nicht noch weiter ausdehnen, denn es kann ein Bußgeld von rund 1000 Euro und mehr drohen. Zwar sind die meisten Ämter bei eher kleineren Beträgen eher dazu bereit, keine Strafe zu verhängen, dennoch kann man dies nicht garantieren.
Unterschied zwischen einem Gewerbeschein und dem Kleingewerbeschein?
Der Kleingewerbeschein hat sich als solcher in dem Sprachgebrauch der Leute manifestiert, allerdings gibt es keinen besonderen Schein für ein Kleingewerbe. Es gibt demnach auch keinen Unterschied zwischen einem Kleingewerbeschein und einem normalen Gewerbeschein. Mit diesem kleinen Schein werden vor allem Unternehmer beschrieben, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren wollen oder ein Nebengewerbe eröffnen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Der Gewerbeschein ist kein Schein als solcher, sondern vielmehr das Formular, was du vom Gewerbeamt erhältst. Wenn dieser ausgefüllt und gestempelt wurde, dann hat man sozusagen den Gewerbeschein. Im ersten Abschnitt des Formulars werden einige persönliche Informationen von dir nachgefragt, wie:
- Ort und Nummer des Registereintrages,
- Name, Vorname, Geschlecht,
- Geburtsname, Geburtsort,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung und die Telefonnummer.
Im zweiten Abschnitt werden dann Angaben zum Betrieb gemacht. Angegeben werden muss unter anderem:
- Anschrift der Betriebsstätte,
- ob das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe beginnt,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebs,
Das sind für Kleinunternehmer die Hauptinformationen, die benötigt werden. Alle Informationen werden auf einem Formular ausgefüllt. Wenn dieser dann ausgefüllt und die Gebühr bezahlt wurde, dann wird das Formular gestempelt und man erhält den Gewerbeschein.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch Online durchführen?
Mittlerweile bieten immer mehr Großstädte und ein großer Teil Nordrhein-Westfalens die Möglichkeiten an, die Anmeldung auch Online durchführen zu können. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nicht die Möglichkeit hatten, einen Termin beim Gewerbeamt zu vereinbaren, ist dies eine sehr große Erleichterung.
Man kann unabhängig der Öffnungszeiten und unabhängig von irgendwelchen langen Wartezeiten das Gewerbe schnell und präzise anmelden. In einigen wenigen Fällen kann es sein, das die elektronische Unterschrift allein nicht ausreicht und diese noch per Post nachgereicht werden muss, wie es in Hamburg der Fall ist.
Muss man beim Finanzamt vorstellig werden?
Nein, zumindest im nicht im Regelfall. Nachdem das Gewerbeamt dir den Gewerbeschein gegeben hat, informieren diese dann das Finanzamt. Falls sich innerhalb von wenigen Tagen und Wochen niemand bei dir meldet, solltest du aktiv werden und selbst auf diese zugehen.
Wie sieht das Finanzamt bei Freiberufler?
Freiberufler müssen selbst aktiv auf das Finanzamt zugehen. Vom Finanzamt selbst erhält man eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Die Umsatzsteuer Identifikationsnummer ist für das Kleingewerbe gedacht. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sollte sehr ausführlich beantwortet werden. Denn es gibt ein Kästchen, welches nach den genauen Angaben zur gewerblichen Tätigkeit nachfragt. Dort ist es sehr wichtig, dieses Feld so ausführlich wie möglich zu erklären.
Wenn man beispielsweise ein Handy Verkäufer ist und im laufe der Jahre noch Tablets in sein Aufgebot annimmt, dann reicht bei der Feld nicht die Beschreibung „Handy Verkäufer“. In dem Beispiel wäre Handy Verkauf und weitere elektronische Geräte dieser Art eine bessere Beschreibung. Es ist insofern so wichtig, da das Finanzamt informiert werden muss, falls die vorherige Beschreibung für die aktuelle Tätigkeit nicht mehr so ausreicht.
Welche Kosten hat die Anmeldung eines Kleingewerbes im Jahr?
Ein Kleingewerbe anmelden können viele, es aber auch weiterhin betreiben und die anfallenden Kosten bezahlen, nur die wenigsten. Natürlich nicht! Das besondere an einem Kleingewerbe ist ja, dass man hierbei keine großen Kosten auf einen Warten.
Dennoch ist es nicht verkehrt, wenn man einmal einen kleinen Überblick darüber erhält, welche Kosten denn potenziell gesehen auf einen Warten und warten könnten. Das Kleingewerbe ist nicht umsonst eines der beliebtesten Gewerbe der Deutschen, denn dieses kann sogar vom Studenten betrieben werden, der alleine mit dem Bafög klar kommen muss.
Bearbeitungsgebühr
Die meisten Leser noch vor der Gründung stehen, ist es auch wichtig, die Bearbeitungsgebühr beim Amt des Gewerbes zu erwähnen. Diese Kosten fallen nur einmal an, wenn man ein Gewerbe anmelden möchte.
Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und unterscheiden sich je nach Stadt und Gemeinde. Auch beim Amt des Gewerbes muss man angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebenberufliches Gewerbe eröffnen möchte. Bei einem Nebengewerbe muss weiterhin der Arbeitgeber die Krankenversicherung in der Regel bezahlen. Bei einem Hauptgewerbe sieht es wiederum anders aus. Da muss der Gewerbetreibende selbst die Kosten begleichen.
Ein Student, müsste in dem Fall rund 100 Euro für die Versicherung bezahlen. Alle anderen bewegen sich zwischen 200 Euro und mehr. Die Ausgaben sind abhängig von den Einnahmen und können weiter steigen, sofern auch die Einnahmen steigen sollten. Diese Kosten müsste man allerdings monatlich bezahlen.
IHK
Man muss auch die Gebühr bei der IHK berechnen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr beträgt. Das wären auch im Endeffekt die gesamten Kosten.
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an. Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Wie viel darf man mit einem klein Gewerbe verdienen?
Die Kleingewerbe Anmeldung hat man nun bereits hinter sich, doch die meisten wissen nicht genau, welche Umsätze als Kleingewerbe erwirtschaftet werden können. Die meisten irritiert hierbei die Kleinunternehmerregelung, die in erster Linie nur einen kleinen Teil des Kleingewerbes ausmacht.
Mithilfe der Kleinunternehmerregelung zahlt man, solange man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt, keine Gewerbesteuern. Allerdings ist das nicht die Grenze, die ein Kleingewerbe verdienen darf. Man darf mit diesem nämlich bis zu 500.000 Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen. Dann muss man aber auch die Gewerbesteuern begleichen.
Bis wann gilt man als Kleingewerbe?
Wenn du den jährlichen Umsatz von 500.000€ oder 50.000€ Gewinn einhältst, dann giltst du noch als Kleingewerbe. Jede Summe die darüber hinausgeht, wird nicht mehr mit dem Kleingewerbe verbunden. Zwar ist es nicht genau definiert, aber auch die Mitarbeiterzahl bestimmt, ob man noch als Kleingewerbe wahrgenommen wird. In der Regel gilt man bei sechs Mitarbeitern nicht mehr als Kleingewerbe.
Nebengewerbe oder Hauptgewerbe?
Falls ein Kleingewerbe gegründet werden soll, dann eignet sich ein Nebengewerbe besser. Man kann in Ruhe seinem Hauptjob nachgehen und bekommt die Krankenkasse bezahlt. Es gibt keinen Druck und man das Gewerbe unter günstigen Bedingungen weiter voranbringen. Auch kann man das Gewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln, sofern der Verlust des Hauptjobs droht.
Was ist der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden?
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und sind demnach auch nicht dazu verpflichtet Gewerbesteuern zu zahlen. Außerdem sind sie von der IHK Mitgliedschaft befreit. Freiberufler müssen nur beim Finanzamt vorstellig werden und das aus Eigeninitiative. Gewerbetreibende haben es da bequemer: in der Regel leitet das Gewerbeamt die Informationen an das Amt der Finanzen weiter.
Als Kleingewerber dem Arbeitgeber bescheid geben?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Ist die Anmeldung bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere auch eine Mitgliedschaft einzugehen, die man eigentlich gar nicht möchte. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen.
Wie sieht der Mitgliedschaft bei Freiberufler?
Freiberufler sind von der Pflicht der Mitgliedschaft befreit. Kleingewerbe zahlen eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.
Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Bei diesen unzähligen Vorteilen und Mythen ist die Frage durchaus berechtigt, ob denn ein Kleingewerbe überhaupt Steuern bezahlen muss. Da kann man irgendwo Gewerbesteuern einsparen, Umsatzsteuer kann sogar komplett entfallen – was will man mehr? Natürlich ist es dann selbstverständlich, das Leute annehmen, das man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch steuerfrei damit durchkommt. Doch ganz so einfach ist es leider dann doch nicht. Denn auch wenn man einiges an Steuern sparen kann, gänzlich diese loswerden kann man diese nämlich nicht.
Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden ist ganz leicht. Man muss beim zuständigen Gewerbeamt erscheinen, eine Gebühr bezahlen und einige Unterlagen dabei haben. Wenn der Fragebogen ausgefüllt gestempelt wurde, dann erhält man den Gewerbeschein und das Gewerbe ist demnach angemeldet.