Kleinstgewerbe sind eine besondere Gewerbeform. Bist du ein Kleinstunternehmen, betreibst du ein eigenes kleines Gewerbe. Häufig wird der Begriff jedoch mit Kleingewerbe verwechselt, wobei hier ein Unterschied besteht. Da das Kleinstgewerbe ebenfalls unter die Anmeldepflicht fällt, musst du es ordnungsgemäß anmelden. Wir verraten dir, was du benötigst, um dein Kleinstgewerbe richtig anzumelden.
Inhalt
Was ist ein Kleinstgewerbe?
Als Kleinstgewerbe wird in Deutschland ein Unternehmen verstanden, welches nur eine kleine Anzahl an Mitarbeitern hat und einen geringen jährlichen Umsatz produziert.
Grundsätzlich ist es eine Mischung aus Kleinstunternehmer und Kleingewerbe. Umgangssprachlich wird der Begriff Kleinstgewerbe gleich verwendet wie jener des Kleingewerbes. Besteht ein solches Gewerbe, kann ein Kleinstgewerbe von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Somit unterteilen sich in Deutschland kleine Gewerbe in die Formen
- Kleinstgewerbe
- und Kleingwerbe.
Letztendlich betreibst du ein Kleinstgewerbe, wenn dein jährlicher Umsatz unter 2 Millionen Euro liegt und du weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigst. Gibst du an, dass dein jährlicher Umsatz sogar unter 17.500 Euro liegt, tritt bei dir die Kleinunternehmerregelung ein. Folglich besteht sowohl beim Umsatz wie bei der Anzahl an Mitarbeitern ein Unterschied zum Kleinunternehmen.
Du giltst hingegen als Kleinunternehmer, wenn dein Unternehmer weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt und dein jährlicher Umsatz bzw. die Jahresbilanz maximal 10 Millionen Euro beträgt. Bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du somit angeben, wie viel Umsatz du machen und wie viele Mitarbeiter du beschäftigen möchtest. Überschreiten die Anzahl an Mitarbeitern oder die jährliche Bilanz den Höchstwert für ein Kleinstgewerbe, musst du als Kleingewerbe fortfahren. Erst wenn du über den Höchstwert für ein Kleingewerbe drüber bist, betreibst du ein mittleres Gewerbe, für welches wiederum andere Voraussetzungen gelten.
Definition Kleinstgewerbe
Generell betreibst du ein Gewerbe, wenn du am Handel teilnimmst. Verkaufst oder produzierst du Produkte, musst du dein Unternehmen jeglicher Größe anmelden und für den Betrieb Steuern bezahlen. Bei einem Kleinstgewerbe handelt es sich allerdings um ein Unternehmen, welches in seiner Art oder seinem Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Meldest du ein Kleinstgewerbe beim Finanzamt an und nimmst die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch, kannst du auf das Ausweisen der Umsatzsteuer bei sämtlichen Rechnungen verzichten.
Die Abgrenzung zum Kleinunternehmer liegt folglich durch die Umsatzsteuer vor. Während ein kleines Gewerbe, welches als Kleingewerbe gilt, Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen muss und dadurch anders besteuert wird, kannst du als Betreiber eines Kleinstgewerbes auf diesen Vorgang verzichten. Welche Art an Gewerbe du dabei betreibst, ist letztendlich egal. Sowohl im Verkauf, Handel wie in der Produktion darf dein Jahresumsatz die Höchstgrenze von 17.500 Euro nicht überschreiten.
Steuerliche Unterschiede zwischen Kleinstgewerbe und Kleingewerbe
Die Anmeldung mit einem kleinen Unternehmen unter der Gruppe der Kleinstunternehmen bringt dir als Unternehmer vor allem steuerliche Unterschiede. Kleingewerbe müssen auf ihren Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen. Obwohl dies ein größerer Aufwand ist, besteht für das Kleinunternehmen ein Vorsteuerabzug. Folglich erhältst du mit dem Kleinunternehmen steuerliche Vorteile.
Beim Kleinstunternehmen dagegen bist du nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuer sofort nach der Ausstellung der Rechnung zu zahlen. Durch die IST-Versteuerung, welche du gesondert beantragen musst, wird die Umsatzsteuer für deine Kundenrechnung erst dann fällig, wenn dein Kunde schließlich die Rechnung bezahlt. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt außerdem für dich die Umsatzsteuer komplett.
Somit kommt dir der Betrieb eines Kleinstunternehmens mit Kleinunternehmerregelung aus steuerlicher Sicht praktischer. Ergänzend darfst du mit dieser Regelung für dein Gewerbe keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Am besten prüfst du gemeinsam mit uns, ob es für dich sinnvoll ist, ein Kleinstunternehmen zu betreiben. Letztendlich entscheidet immer der Einzelfall, ob sich ein Kleinstgewerbe für dich eignet oder du lieber ein Kleingewerbe anmelden solltest.
Ein Kleinstgewerbe anmelden – ist das überhaupt möglich?
Viele Personen verwenden ein Kleinstunternehmen, um ihre Selbstständigkeit zu starten. Dein Kleinstgewerbe kann dabei sowohl
- ein Ladengeschäft
- eine Produktionsstätte
- ein Onlineshop
sein. Um einen Onlineshop gründen zu können, benötigst du lediglich die passende Software, eine Domain und eine Website. Somit kannst du jederzeit ein Kleinstgewerbe korrekt anmelden und führen.
Die Anmeldung eines Kleinstgewerbes findet dabei gleich wie jene eines anderen Unternehmens statt. Auf dem Anmeldebogen für die steuerliche Erfassung ist die besondere Gewerbeform jedoch nicht ausgeführt. Hingegen musst du die Option ankreuzen, bei welcher gefragt wird, ob dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden soll. Die Option ist dann erforderlich, wenn du ein Gewerbe in kaufmännischer Weise betreibst.
Mit dem Eintrag ins Handelsregister gibst du per Gesetz bekannt, ein kleines Unternehmen wie ein Kleinunternehmen oder Kleinstunternehmen zu führen. Ob du für dein Gewerbe einen Onlineshop gründen möchtest, den Verkauf über andere Plattformen betreibst oder ein eigenes Gebäude mietest, ist per Gesetz für die Anmeldung nicht notwendig zu wissen.
Ein Kleinstgewerbe richtig anmelden
In Deutschland gilt für Gewerbe jeglicher Größe eine Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Auch beim Kleinstgewerbe kannst du eine Anmeldung trotz der geringen Größe nicht umgehen. Betreibst du ein Klein Gewerbe allein, musst du die Anmeldung selbstständig durchführen. Wird das Klein Gewerbe hingegen von mehreren Gründern gleichzeitig geführt, kannst du selbst oder einer deiner Mitgründer das Gewerbe bei eurem zuständigen Amt anmelden.
Die Anmeldung findet standardmäßig beim zuständigen Amt mittels eigenem Anmeldeformular statt. Das benötigte Formular liegt dabei vor Ort beim Amt auf, sodass du es dort ausfüllen kannst. Benötigst du Hilfe, kannst du dich jederzeit an uns wenden. Wir füllen mit dir gemeinsam das Anmeldeformular richtig aus, da dieses vor allem für Jungunternehmer und Start-ups häufig verwirrend wirken kann. Am besten überprüfst du hier mit unserer Checkliste, ob du überhaupt ein Gewerbe betreibst und welche Punkte für die Führung deines eigenen Kleinstgewerbes du unbedingt beachten solltest.
Viele Gemeinden und Ämter bieten zugleich das Anmeldeformular inzwischen online an. Dadurch musst du das Formular nur noch ausdrucken und alleine oder mit unserer Hilfe ausfüllen. Das Formular kannst du dann anschließend per Postweg oder persönlich bei deinem zuständigen Amt einreichen.
Nur wenn du alle notwendigen Daten eingetragen, die erforderlichen Zusatzunterlagen beigelegt sowie die Anmeldegebühr entrichtet hast, kann deine Anmeldung bearbeitet werden.
Für die Anmeldung werden unter anderem
- ein Personalausweis des Gewerbebetreibenden
- Anmeldegebühr in unterschiedlicher Höhe
- Zusatzdokumente wie polizeiliches Führungszeugnis
- Registerauszüge
- Nachweis der Arbeitsgenehmigung für Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft
benötigt. Wir klären dir gerne auf, welche Unterlagen du anfordern musst und wo du sie herbekommst. Bei der Abgabe deines Formulars kannst du jederzeit Kopien beilegen, wodurch du das Original behalten kannst.
Möchtest oder musst du dein Kleinstgewerbe online anmelden, kannst du dies aber noch nicht überall in Deutschland tun. Viele Bundesländer führen einen eigenen Onlineservice, mit welchem du jederzeit ein Gewerbe per Onlineanmeldung offiziell eintragen kannst. Ob du dein Kleinstgewerbe online anmelden kannst, hängt folglich nicht mit deinem Gewerbe, sondern mit der Möglichkeit in deiner Gemeinde oder deinem Bundesland zusammen. Bei der Onlineanmeldung deines Kleinstgewerbes musst du sämtliche benötigte Unterlagen als Anhang beifügen. Vergisst du auf diese oder sind sie nicht vorhanden, kann deine Gewerbeanmeldung nicht bearbeitet werden.
Ein Kleinstgewerbe richtig anmelden – auf die Größe kommt es an
In Deutschland kannst du jederzeit ein kleines Gewerbe als Kleinstgewerbe betreiben. Das Kleinstgewerbe bringt dir vor allem
- steuerliche Vorteile in Bezug auf Größe und jährlichen Umsatz mit Grenzwerten
- Möglichkeit, dich nebenberuflich selbstständig zu machen
- die sogenannte Kleinunternehmerregelung
- Wachstums- und Expansionsmöglichkeiten
Meldest du dein Kleinstunternehmen per Standardformular oder online an, musst du alle notwendigen Angaben korrekt ausfüllen. Wir von Gewerbeanmeldung.com sind dir dabei gerne behilflich, damit du als Selbstständiger erfolgreich ein Kleinstunternehmen mit Onlineshop oder Ladengeschäft betreiben kannst.
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