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Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss beim Gewerbeamt vorstellig werden. In Großstädten kann es vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Einrichtungen wie das Ordnungsamt, wo man sich ebenfalls anmelden kann.
Daher muss man erst einmal schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Wenn man diese ausfindig machen konnte, muss man in der Regel einen Termin vereinbaren. Falls dies benötigt wird, muss man nur zu den passenden Öffnungszeiten erscheinen, dann allerdings damit rechnen, dass man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Wie lange dauert die Anmeldung beim Gewerbeamt?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 40 Minuten. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- je nach Art des Gewerbes können auch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis, diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, kann man einer Person auch eine Vollmacht aussprechen, dann muss diese Person allerdings auch den Personalausweis und eine Bestätigung bei sich haben,
- Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen den Auszug dabei haben.
Außerdem muss man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen, dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Man erhält vor ein Gewerbe-Formular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man Angaben zum Gründer und zum Kleingewerbe machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse in der Regel selbst bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Das ausgefüllte Formular wird dann unterschrieben und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Dieser gibt einem Gründer allerdings noch nicht das Recht, mit seinem Kleingewerbe Geld zu verdienen. Das darf man erst dann, wenn man die Steuernummer vom Finanzamt erhalten sowie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Mittlerweile kann man auch über den Online Service ein Kleingewerbe anmelden. Das ist vor allem für Menschen ein immenser Vorteil, die aufgrund ihrer Arbeit nur selten Zeit finden, um zu den entsprechenden Öffnungszeiten Mal beim Gewerbeamt vorbei zu schauen.
Auch kommt für solche Gründer die Terminvereinbarung nur selten infrage, da diese erst immer in ein oder zwei Monaten realisiert werden können. Von nun an kann man bequem von Zuhause aus das Kleingewerbe anmelden. Dafür braucht man die selben Dokumente, wie für das Gewerbeamt auch. Diese muss man dann als Kopie einmal hochladen. Auch muss man die Gebühr für die Bearbeitung per Online Banking zahlen.
Wer eine solche Zahlungsmöglichkeit nicht hat, kann dies auch über Lastschrift tun. Nachdem die Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes eingegangen ist, verarbeiten diese Informationen und schicken die Daten weiter an Ämter wie das Finanzamt, zur Berufsgenossenschaft, IHK oder Hwk. Den Gewerbeschein kann man in der Regel sofort herunterladen.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden müssen Gründer sofort, wenn diese mit ihrer gewerblichen Tätigkeit beginnen möchten. Möglichst zeitnah oder sogar bereits etwas früher. In Deutschland muss jeder, der eine wiederholte Tätigkeit tut, mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht, sofort das Kleingewerbe anmelden.
Ausgenommen von dieser Regel sind zum einen die Freiberufler, die kein Anmeldung benötigen und lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden müssen, sowie diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Alle anderen müssen die Anmeldung machen.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man auch noch rückwirkend bis zu 60 Wochen später anmelden. Dies sollte man allerdings so schnell wie möglich erledigen, denn die Ämter können Bußgelder aussprechen. Diese können bis zu 1000 Euro und mehr betragen. In München ist es sogar so, dass man für eine verspätete Gewerbeanmeldung bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss.
Muss jeder ein Kleingewerbe anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe eröffnen will, dies auch tun darf. Wer kein Gewerbe eröffnen muss, sind die Freiberufler. Diese müssen nur bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und zurückschicken. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler,
- und viele mehr.
Ebenfalls keine Anmeldung machen müssen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei eine gewerbliche Tätigkeit zu registrieren.
Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe im Jahr verdienen?
Der Begriff Kleingewerbe täuscht. Denn viele Leute verdienen mit einem solchen Gewerbe weitaus mehr, als mit ihrem Hauptberuf. Denn mann kann mit einem Kleingewerbe bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Diese unfassbar hohe Summe ist ein Grund, weshalb viele Gründer diese Art eines Gewerbes bevorzugen, da sie zum einen keine hohen Kosten haben, zum anderen auch der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen eher gering ausfällt.
Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe berichten?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.
Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.
Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.
Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.
Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Ein Kleingewerbe als nebenberufliche Selbstständigkeit?
Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat. Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten.
Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst. Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wie läuft die Anmeldung beim Finanzamt ab?
Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen.
Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden.
Was wird nach dem Fragebogen?
Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen. Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung.
Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen. Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen.
Was wird wen man die Kleinunternehmerregelung nicht vormimmt?
Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren. Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.
In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.
Achtung auf die gewerbliche Tätigkeit
Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an. Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf. Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen.
Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben. Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf. So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Als Gründer muss man auch einige Kosten abdecken. Bei einem Kleingewerbe sind diese zwar nicht viele, dennoch erwähnenswert. Zwar nicht jedes Jahr, doch bei den meisten Lesern eher der Fall, muss man die Gebühr beim Amt des Gewerbes für die Bearbeitung bezahlen, die rund 20 bis 60€ kostet. Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Weitere Kosten kommen hinzu, weil man als Gründer eines Kleingewerbes noch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer wird. Die jährlichen Beträge für die Mitgliedschaft betragen rund 30 bis 70€ im Jahr. Für Unternehmen, wie beispielsweise eine GmbH, die im Handelsregister aufgeführt sind, betragen die Kosten gar rund 150 bis 300€ im Jahr.
Man kann sich von der Pflicht der Mitgliedschaft nicht befreien lassen. Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn die IHK einem eine Beitragsrechnung schickt.
Vor allem für Gründer eines kleinen Gewerbes kann dies im ersten Moment schockierend sein. Geplante Anschaffungen oder Koorperationen können in dem Fall vielleicht nicht mehr realisiert werden. Zumal diese Art von Rechnung unerwartet kommt. Doch nicht verzagen.. GewerbeAnmeldung.com fragen!
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Gibt es nach der Anmeldung andere Kosten?
Nach der Anmeldung wird man nicht vielmehr kosten haben. Trotzdem können noch andere Faktoren die Kosten im Jahr beeinflussen, wie beispielsweise eine Räumlichkeit, Mitarbeiter, Patente, Versicherungen, Partnerschaften oder auch Neuanschaffungen. Auch diese Kosten sollte man für die Zukunft im Blick haben. Diese Kosten würden allerdings bedeuten, dass das Kleingewerbe wächst. Das wünschen sich somit die meisten Gründer.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Eines dieser Vorteile ist, dass man nicht dem HGB verpflichtet ist, sondern nach dem BGB, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze handelt. Das HGB hat den Ruf, sehr komplex und streng ausgelegt zu sein, das BGB wiederum ist vor allem für Leute, die erst neu mit der Materie vertraut werden, ideal zum Einstieg.
Bevor man also grundlegende Fehler macht, welche einem ein Vermögen kosten kann, ist es von großem Vorteil, erst einmal das kleinere Gesetzbuch als Grundlage zu haben. Immer wieder liest man, dass eine UG doch auch ein kleines Unternehmen ist, doch weshalb unterscheiden sich diese zwei Formen? Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft.
Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen allerdings nur Einzelunternehmer und GbRs. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die UG nach den Gesetzen der HGB handelt. Doch eines haben die beiden fast Gemeinsam. Eine UG kann bereits ab einem Euro gegründet werden.
Ein Kleingewerbe braucht nicht mal das. Das ist einer der ganz großen Vorteile, das man mit sehr geringen Kosten bereits ein Unternehmer sein kann. Da man als Kleingewerbe nicht im Handelsregister ist, steigen auch nicht die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer.
Außerdem kommt es bei einem Kleingewerbe nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt somit. Das bedeutet, dass der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man noch einiges an freier Zeit einsparen kann, was man wiederum in das Unternehmen stecken könnte.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.
Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen.
Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden geht relativ einfach. Gründer müssen bei dem zuständigen Amt des Gewerbes erscheinen und ihre Dokumente vorzeigen, eine geringe Gebühr begleichen und ein Gewerbeformular ausfüllen.
Dann werden die Informationen weiter an das Amt der Finanzen, an die Berufsgenossenschaft, an die ihk oder hwk weitergeleitet. Man zahlt auch Gebühren bei der IHK, weil man Mitglied von dieser wird. Von der Mitgliedschaft kann man sich nicht befreien lassen, da das gesetzlich so geregelt ist. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.