Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Zunächst einmal sollte man wissen, dass ein Kleingewerbe wie alle Unternehmen auch Steuern zahlen muss. Viele Gründer glauben allerdings, dass man überhaupt keine Steuern zahlen muss… und .. irgendwie stimmt es dann schon.. allerdings nur fast.
Denn das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.
Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.
Wie hoch darf der Umsatz bei Kleingewerbe sein?
Man darf in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe?
Nicht nur, dass der Verwaltungsaufwand gering ist, man als Kleingewerbe auch noch wenig Steuern zahlt, so kann man auch sagen, dass ein Kleingewerbe nur sehr geringe Kosten für den Gewerbetreibenden bedeutet. Wir versuchen hier Mal alle relevanten Kosten zu benennen.
Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen. Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.
Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Nicht, wegen der Kleingewerbe Anmeldung, sondern damit man überhaupt erst ein Gewerbe anmelden kann.
Wenn man das zuständige Gewerbeamt einmal ausfindig machen konnte, muss man zunächst schauen, ob es ausreicht, einfach vor Ort zu erscheinen oder ob man für die Gewerbeanmeldung einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann hat man in der Regel innerhalb an einem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen. Dieser Schein ist die Bescheinigung der Anmeldung selbst. Doch genauso sicher sein kann man sich auch, dass der Andrang anderer Gründer ebenfalls sehr hoch ist und man dementsprechend viel warten muss.
Ein kleiner Tipp: falls es zeitlich passen sollte, dann lohnt es sich, einer der ersten zu sein. Gegen Mittags sind die meisten Ämter voller. Falls man jedoch einen festen Termin hat, dann muss man sich nicht mit diesen Fragen beschäftigen.
Doch auch hier gibt es ein gravierendes Problem: manchmal kann es vorkommen, dass die Ämter über mehrere Wochen und Monate hinweg verplant sind und man so warten muss, bevor man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen kann.
Eine dritte Alternative steht ebenfalls in den Startlöchern: die Online Gewerbeanmeldung! Das Unternehmen bequem von Zuhause aus anmelden zu können dürfte den meisten Leuten gefallen. Auch ist hier ein großer Vorteil, dass die Anmeldung selbst weitaus weniger Zeit in Anspruch, als wie beim Gewerbeamt selbst.
Innerhalb von zehn bis 15 Minuten kann hier das Gewerbe eröffnet werden. Beim Amt des Gewerbes kann es vielleicht bis zu einer Stunde dauern, je nachdem, wie viele Fragen man an den Beamten hat. Doch auch diese Art der Anmeldung hat ein kleines Problem: der Service wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten.
In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies bereits der Fall, dennoch kann nicht jeder diesen Service in der Bundesrepublik genießen. Unabhängig davon, welche Art der Gewerbeanmeldung man nun bevorzugen würde, man muss zunächst einmal schauen, welches denn vom Amt selbst angeboten wird.
Wenn man nun die Gewerbeanmeldung beantragen will, müssen Gründer eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Die Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man als Kleinunternehmer für Anmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Unternehmen und zum Gewerbetreibenden machen.
Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe gründen oder als Hauptgewerbe starten möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen.
Wie kann man als Kleinunternehmenr den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Falls du dich bis hierhin fragen solltest, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, dann solltest du wissen, dass dies nur beim Finanzamt geschehen kann. Ein klein Gewerbe kann man nur dann anmelden, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim Finanzamt. Man muss dafür nicht vor Ort erscheinen, sondern erhält nach der Gewerbeanmeldung, innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post vom Amt der Finanzen. Dann erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, damit man als Kleingewerbe akzeptiert wird.
Der Fragebogen ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss eben auch Angeben, ob man die Regelung in Anspruch nehmen möchte.
keine Umsatsteuer für Kleinunternehmer
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz ( früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Wenn man beispielsweise angibt, dass man Handys verkauft, dann wäre dies in der Regel zunächst ausreichend, falls es auch das einzige ist, was man verkauft. Falls man aber im Laufe der Zeit auch noch andere elektronische Geräte mit in das Aufgebot nehmen sollte, dann ist diese Bezeichnung nicht mehr richtig und hätte dann zur Folge, dass das Finanzamt Bußgelder verteilen.
Man kann auch rechtzeitig bescheid geben und eine Änderung beim Amt der Finanzen vornehmen lassen. Doch es geht auch einfacher: wenn man einfach von Anfang an angibt, dass man elektronische Kommunikationsgeräte und mehr verkaufen möchte.
In dieser Beschreibung würden dann sowohl Handys, Smartphones als auch Tablets mit aufgelistet. Um aber eben so detailliert alles voraus planen zu können, sollte man ungefähr wissen, in welche Richtung es mit dem Unternehmen gehen soll, damit man die bestmögliche Beschreibung auswählen kann.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung befreit den Neugründer eines Gewerbes von dem Umsatzsteuern. Dafür muss man allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Beides muss erfüllt sein, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuern zahlt. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und kann einiges an Kosten in den ersten zwei Jahren sparen. Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, muss man dies im steuerlichen Erfassungsbogen im Finanzamt ankreuzen.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und Gewerbetreibender ist, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt die IHK automatisch.
Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Geschäftsjahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Auch muss man keine Gebühren zahlen, wenn man einen Umsatz von unter 5200 Euro Umsatz vorweist. Viele Leute kritisieren die Gebühren, da der Erfolg der IHK nicht gerade das vorweisen kann, was diese im Gegensatz dazu erhalten.
Die IHK versucht sich dafür einzusetzen, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versuchen sie, indem sie beispielsweise den Gewerbetreibenden Weiterbildungskurse anbieten, wo man Zertifikate erhalten kann und somit dem Ansehen dem Unternehmen hilft. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.
Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Fazit:
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, so sollte man wissen, dass man mit einem Kleingewerbe sehr gutes Geld verdienen kann. Man könnte theoretisch so gutes Geld damit verdienen, dass man damit sogar den gesamten Lebensunterhalt damit finanzieren könnte.