Ein Kleingewerbe gründen? Aber sicher doch! Das Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe überhaupt. Über fünf Millionen Kleingewerbe gibt es allein in Deutschland. Das nicht ohne Grund: ein Kleingewerbe bietet dem Gründer sehr viele Vorteile, ist sehr kostengünstig und der Verwaltungsaufwand dabei auch noch sehr gering.
Vom Gesamtpaket her stimmt bei einem Kleingewerbe alles. Zumindest dann, wenn man sich noch erst etwas austesten und nur nebenberuflich die Ganze Sache starten möchte. Unabhängig davon, ob man nun irgendwann plant, das Nebengewerbe später zu einem Hauptgewerbe umzuwandeln oder einfach nur das Einkommen weiter anheben möchte, ein Kleingewerbe eignet sich hierfür ideal.
Irgendwann der eigene Chef zu sein, ist der Traum vieler Selbstständigen. Auf diesem langen Weg kannst du dich auf GewerbeAnmeldung.com verlassen. Hier wirst du immer die neuesten Informationen rund um das Thema Gewerbe, Tricks und Tipps erfahren.
All unsere Inhalte sind kostenlos zugänglich, daher kannst du dich auch gerne etwas weiter umschauen. Wir freuen uns, wenn du wichtige Inhalte für dich übernehmen kannst. Viel Erfolg auf deiner unternehmerischen Reise, lieber Leser!
Inhalt
Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit:
Lieber Leser, wir möchten dir gegenüber ehrlich sein. Das bedeutet manchmal auch, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. In unserer heutigen Gesellschaft wird man von immer mehr Gurus und Experten geblendet, die einem das Blaue vom Meer versprechen, aber sich am Ende doch als irgendwelche Blender entpuppen.
Innerhalb von einem Jahr die erste Millionen knacken? Sicherlich ist das für den ein oder anderen machbar, aber für eine breite Masse? Ohne irgendwelche besonderen Vorkenntnisse, ohne Vorarbeit und ohne ein immenses Kapital? Nahezu unmöglich!
Deshalb ist es umso wichtiger, dass man auch die erhaltenen Informationen auch richtig einordnen kann. Ein erster Schritt hierfür ist es, dass man sich erst einmal vergegenwärtigt, welche Vorteile und welche Nachteile man speziell als nebenberufliches Kleingewerbe denn hat.
Beide Seiten haben einige Starke Argumente zu bieten. Wir möchten nicht, dass du von deinem unternehmerischen Weg abkommst, doch vor allem zu Beginn der Karriere sieht man die meisten Dinge noch eher mit der rosaroten Brille und weniger mit dem analytischen Auge.
Die unternehmerische Selbstständige soll langfristig das Fundament für ein glückliches und erfülltes unternehmerisches Leben dienen, und nicht nach wenigen Monaten bereits als gescheitert angesehen werden, weil man einige Dinge so hat nicht kommen sehen können.
Wenn du dir also von vorneherein bewusst wirst, welche Gefahren auf dich zu kommen könnten, umso besser kannst du dir dann auch einen Plan ausdenken, wie du dieses Hindernis überwinden kannst. Ein Risiko ist nichts anderes, als ein Leck an Informationen. Je mehr Informationen du hast, umso besser kannst du Dinge auch managen.
Jeder Gründer hat seine eigenen Beweggründer, weshalb man den einen bestimmten Weg für sich ausgewählt hat. Der eine möchte gar nicht sein seinen aktuellen Job verlassen, weil dieser für ihn Sicherheit und einen geregelten Alltag bedeutet. Das Gehalt soll einfach nur weiter aufgehübscht werden, um sich mehr Dinge im Leben leisten zu können.
Andere Gründer wiederum verfolgen das langfristige Ziel, das kleine Unternehmen zum wachsen zu bringen und langfristig Gewinnbringend zu veräußern. Den Exit auswählen sagt man dazu auch. Ein Großteil versucht, ein kleines Unternehmen, über mehrere Jahre hinweg auf dem Markt zu etablieren, um irgendwann damit das gesamte Leben mit finanzieren zu können.
All diese Ziele sind alle erstrebenswert und auch richtig. Für welchen Weg man sich am Ende entscheiden möchte, ist jedem selbst überlassen. Nach den ganzen mahnenden Worten, ist es nur fair, wenn wir zunächst mit dem positiven Beginnen.
Wenn man nebenberuflich die gewerbliche Tätigkeit startet, dann genießt man den Vorteil, dass man weiterhin ein Hauptjob hat und so nicht unter großem Erfolgsdruck steht, unbedingt Geld mit nach Hause zu bringen. So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob das nebenberufliche Kleingewerbe ein hohes wirtschaftliches Potenzial besitzt.
Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt.
Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen. Ein sehr wichtiges Beispiel hierbei sind die alten Griechen. Das alte Athen war damals unter anderem auch deshalb seiner Zeit voraus, weil die Leute keinen großen Druck verspürten, Essen mit nach Hause zu bringen.
Die meisten Athener lebten im Wohlstand, daher konnten sie auch ihre Zeit damit verbringen, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie der Gesellschaft einen Nutzen bringen können. So ähnlich sieht es eben auch aus, wenn man einen festen Job und ein festes Gehalt sein eigen nennen kann.
Die Gedanken kreisen nicht bei dem Punkt, wie man schnellstmöglich irgendwie nur möglich Geld zu verdienen, sondern wo wirklich das Problem liegt und wie man es am Besten beheben kann. Negativ behafteter Stress führt nicht zu einer produktiveren Arbeitsweise.
Auch wenn viele glauben, das Stress sie motiviert, so ist dem nicht so. Vielmehr hat Stress etwas toxisches an sich. Positiver Stress, wo man sich selbst ein Zeitlimit setzt, kann zwar förderlich sein, doch darum ging es in unserem Beispiel hier nicht, sondern darum, das eine komplette Existenz davon abhängig ist.
Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen arbeiten? Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das Gewerbe nimmt. In unserer heutigen Zeit gibt es nicht mehr den alten, klassischen Weg, dass man bis zur Rente bei einem einzelnen Arbeitsplatz bleibt.
Immer häufiger wechseln wir auch die Arbeitsplätze. Manchmal sterben auch einige Berufe aus, das Unternehmen geht Insolvent oder aus privaten Gründen läuft es nicht mehr so gut. Selbst also, wenn der Verlust des eigentlichen Jobs drohen könnte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können.
Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es weiter voranbringen. Der monetäre Gesichtspunkt ist ebenfalls ein sehr entscheidender Grund dafür, dass wir die Selbstständigkeit anpeilen.
Durch eine nebenberufliche Tätigkeit können wir eine Summe dazu verdienen, die auf das bisherige Gehalt drauf gepackt wird. So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch. Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt.
Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden. So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war. So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.
Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus.
Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften. Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört.
Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.
Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden. Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war.
Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert. Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen.
Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist. Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Nachdem wir so ausgiebig über die Vor und Nachteile einer nebenberuflichen Tätigkeit sinniert haben, kommen wir zu dem normalen Prozess einer Gewerbeanmeldung, die jeder Kleingewerbetreibende einmal durchmachen muss. Zunächst muss man das zuständige Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt ausfindig machen.
Bei eher kleineren Gemeinden kein Problem, weil es in der Regel nur eins gibt, in Großstädten dann doch etwas komplexer. Beispielsweise allein in Berlin gibt es zwölf Ämter, bei denen man die Anmeldung abschließen könnte.
Daher sollte man zunächst einmal schauen, welches Amt für einen zuständig ist. In der Regel reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint. Einige Ämter verlangen aber auch, dass man eine Terminvereinbarung trifft. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Mittlerweile bieten auch immer mehr Unternehmen die Möglichkeit an, dass man auch eine Online Anmeldung vornehmen kann. Allerdings gibt es diese Art der Anmeldung noch nicht flächendeckend in Deutschland. Wenn man sich nun für den klassischen Weg entscheidet und vor dem Gewerbeamt ankommt, dann kann man davon ausgehen, das man für die Anmeldung rund 30 bis 50 Minuten brauchen wird.
Wenn man dann ins Büro gebeten wird, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Dinge bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die benötigten Papiere für die Gründung vorgelegt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllt. Falls fragen auftauchen sollten, kann man den Beamten fragen. Doch nach diesem Artikel sollten keine Fragen mehr offen bleiben 😉 unter anderem muss man Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.
Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe oder als Hauptgewerbe starten möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen. Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Du fragst dich die ganze Zeit, wann der Part mit dem Kleingewerbe anmelden kommt? Gar nicht! Denn ein Kleingewerbe kann man nicht beim Gewerbeamt anmelden. Das muss man beim Finanzamt. Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Dort kann man die Option auswählen, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls ja, dann wird automatisch das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Bevor man überhaupt zum Gewerbeamt muss, stellt sich da die Frage, wann genau man die Gründung eines Gewerbes überhaupt beantragen muss. Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, dann ist man dazu gezwungen, die Anmeldung vorzunehmen.
Jedoch gibt es dabei kleinere Ausnahmen, die die Regelung nicht als Pflicht haben. Zum einen gibt es da die Freiberufler. Zu diesen Berufen zählen die Anwälte, Ärzte und Ingenieure. Im Laufe der Zeit kamen dann noch die Katalogähnlichen Berufe hinzu.
Auf dieser Liste sind viel mehr Berufe, die die breite Bevölkerung eher ausübt. Man kann also sagen, dass das ein Entgegenkommen der Behörden ist. Darunter gehören nämlich die Künstler, Fotografen, Journalisten, Designer und Schriftsteller. Ebenfalls kein Kleingewerbe anmelden müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Diese Leute dürfen mit ihrem Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne dabei die Gründung zu forcieren. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung durchzuführen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht vornimmt, dann kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.
In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Zwar wird diese Summe nur bei den hartnäckigsten Fällen verhängt, dennoch sollte dies einem zeigen, dass hiermit nicht zu spaßen ist. Solch eine Summe würde für viele Leute den finanziellen Ruin und Kollaps bedeuten.
Deshalb ist es auch umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich vornehmen. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen. Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
GewerbeAnmeldung.com hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Gründern, egal ob Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder der einfache Kleingewerbetreibende, eine Plattform zu gründen, wo man bezüglich der gewerblichen Tätigkeit jede erdenkliche Antwort erhält, so dass am Ende keine Frage offen bleibt.
Vor allem Themen die Anmeldung, das Gewerbeamt selbst, ein Gewerbeformular oder der Bogen zur steuerlichen Erfassung, für Leute, die noch vor der Gründung stehen, sind diese Informationen wie ein ungelöstes Mysterium.
Vor allem zu Beginn sich alles ständig durchlesen zu müssen, das sogar mehrere Male, weil man das beim ersten Mal gar nicht so richtig versteht, ja lieber Leser, das kann ganz schön frustrierend sein und einem die Lust für das Kleingewerbe nehmen, doch genau an dieser Stelle trennt sich die Spreu vom Weizen.
Denn wo ein Feuer ist, dort wird auch bei tiefster Finsternis noch ein Lichtlein brennen. Also darf man das Feuer des unternehmerischen niemals verlieren, denn diese ist der Antrieb eines Gründers. Und wenn man sich einmal aufgerafft hat, dann merkt man eigentlich, dass die Themen dann am Ende doch viel einfacher sind, als man das zu Beginn noch dachte.
Wenn man nun das Unternehmen angemeldet hat, erhaltet man noch während der Anmeldung ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, das Formular mit nach Hause zu nehmen, auszufüllen und wieder zurückzubringen, zumindest bei einigen Ämtern.
Es empfiehlt sich allerdings vielmehr, wenn man das Ausfüllen direkt vor Ort erledigt, falls sich einige Fragen ergeben sollten, dann kann man noch den Beamten vor Ort fragen. Doch damit du dich bereits vorbereiten und es eben nicht zu so einer Situation kommen muss, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular selbst.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinem und einem normalen Gewerbeschein?
Kleingewerbetreibende müssen wohl ein anderen Schein haben, als Gründer einer anderes Rechtsform, oder? Diese und viele weitere Geschichten rund um das Kleingewerbeschein kursieren bereits sehr mehreren Jahren. Der Wahrheitsgehalt liebt bei exakten 0,00000 Prozent.
Es gibt nämlich überhaupt keinen kleinen Gewerbeschein. Beim Gewerbeamt erhaltet man nur eine Art des Gewerbeformulars. Da die meisten Leute eher unwissend sind, denken diese, dass das Kleingewerbe ein eigenständiges Formular haben muss, da man dies gar nicht als Rechtsform ankreuzen kann.
Doch ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht bei einer Behörde, sondern beansprucht werden, in Form der Kleinunternehmerregelung. Um dies beanspruchen zu können, muss man dies beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Man nimmt daher immer Mal wieder an, dass auch dieser Fragebogen sozusagen eine Art Gewerbeschein ist, doch das ist sie nicht. Merke daher: Kleingewerbe anmelden nur beim Amt der Finanzen, indem man die Regelung in Anspruch nimmt.
Sollte man sich als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Ein Kleingewerbe anmelden und dann im Handelsregister eintragen lassen? Ist das denn nicht ein wenig Paradox? Nicht immer! Für den ein oder anderen Gründer könnte sich dieser Schritt nach der Gewerbeanmeldung lohnen.
Ein Kleingewerbe löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Effekt aus, den beispielsweise Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben. Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.
Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wann meldet sich das Finanzamt?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durch hat, informiert dieses das Finanzamt. In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, müssen selbst zum Finanzamt gehen und dort vorstellig werden.
Auch Gewerbetreibende können selbst aktiv werden, wenn innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung erfolgt. Eine kurze Nachfrage per Telefon würde hierbei bereits ausreichen.
Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten.
Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe.
Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält. Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt.
Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma. Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Das lange warten hat ein Ende!
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut? Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen. Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen.
Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Welche Vorteile bietet ein Kleingewerbe?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss.
Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen.
Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Wie viel kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Beim Kleingewerbe von großen Kosten zu sprechen, ist eine Lüge. Natürlich kommen einige Kosten auf den Gründer zu, doch diese sind im überschaubaren Rahmen. Selbst Studenten, die nicht so viel Zeit und Geld haben, können problemlos ein Kleingewerbe betreiben, da die Kosten eines Kleingewerbes sehr niedrig sind.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen.
Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder? Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben.
Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.
Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte. Als Kleingewerbetreibender sollte man diese Zahlungen mit Stolz hinnehmen, denn das bedeutet, dass das Fundament bereits steht und man den nächsten Schritt Richtung Wachstum angepeilt hat.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Der Name ist Programm… auch bei den erreichbaren Umsätzen? Nein! Denn auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, sind die erreichbaren Summen riesengroß. So groß sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte.
Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere auch eine Mitgliedschaft einzugehen, die man eigentlich gar nicht möchte. Allerdings muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Hierbei gibt es keine Ausnahmen und man kann sich auch nicht befreien lassen.
Freiberufler sind von der Pflicht der Mitgliedschaft befreit. Kleingewerbe zahlen eine Gebühr von rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.
Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Muss der Arbeitgeber vom Unternehmen bescheid wissen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt. Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Bei der Gründung eines Kleingewerbes muss man keinen Beitrag bezahlen. Allerdings muss man vorher bereits beim Amt des Gewerbes sein und dort ein Gewerbe beantragen. Dort zahlt man dann eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Zusätzliche Kosten können dann entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe hat und somit die eigene Krankenversicherung begleichen muss.
Zudem muss man noch berücksichtigen, das Gewerbetreibende Mitglied bei der IHK werden. Hier muss man einen jährlichen Betrag bezahlen, der bei einem Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro zu buche schlägt. Das wären auch die einzigen Fixen Kosten, die man als kleines Unternehmen zahlen müsste.
Natürlich können zusätzliche Zahlungen entstehen, beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt. Doch da dies bei jedem Gründer anders aussieht, kann man dies nicht verallgemeinernd sagen.