Wir von GewerbeAnmeldung.com beglückwünschen dich zu deiner Entscheidung, ein Gewerbe anmelden zu wollen. Es erfordert viel Mut, Energie und Geduld, um mit seinem Gewerbe erfolgreich zu sein und noch schwerer ist es, es über mehrere Jahre hinweg zu bleiben.
Umso mehr freut es uns, dass du deine Informationen von unserer Seite beziehen möchtest. Wir werden dir mit Rat und Tat beiseite stehen, im digitalen Sinne 😉
Inhalt
Schritt für Schritt zur Anmeldung von Kleingewerbe
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies klingt im ersten Moment einfacher, als es ist. Denn in einer Großstadt den zuständigen Ort zu finden, kann manchmal schwerer sein, als einem Lieb ist. Dann muss man einmal die Stadt anrufen und fragen, bei welchem Gewerbeamt man vorstellig werden muss.
Wenn man nun beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die Kosten hierbei belaufen sich auf 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Füllen Sie das Formular bei der Gewerbeanmeldung richtig aus
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hält und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Außerdem müsste man dann noch einmal vor Ort erscheinen, was wahrscheinlich bei den meisten eher ein Grund dafür wäre, alles an einem Tag zu erledigen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen.
nter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Was gilt es über Gewerbeschein zu beachten?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft. Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung verpasst hast, dann kann ich dich beruhigen, dies findet nämlich bei dem Amt der Finanzen statt.
Wo kann man das Kleingewerbe anmelden?
Um die Anmeldung eines kleinen Gewerbes beantragen zu können, benötigt man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Diese Regelung ist die Voraussetzung dafür, dass das eigene Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und auch die entsprechenden Regeln dafür geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür, um als kleines Gewerbe gelten zu können, müssen Gewerbetreibende im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz haben.
Falls sie diese Ziele nicht erfüllen können, gelten für dieses Gewerbe die selben Regeln, wie für die anderen auch. Der Vorteil dieser Kleinunternehmerregelung ist, dass man beim einhalten der Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen muss. Auch ist man nicht dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen und die Buchführung durchzuführen.
Hierbei reicht dann eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Dies ist ein erheblicher Vorteil, welcher zur Folge hat, das der Verwaltungsaufwand sinkt. Falls man diese Regel nicht für sich beanspruchen möchte, dann kann man diese für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass man sich von Anfang an darüber bewusst wirst, ob man diesen Schritt mit der Regel eingehen möchte oder eben nicht. Wer ohnehin davon ausgeht, in den ersten Jahren keine allzu hohen Gewinne und Umsätze zu erzielen, für den ist die Kleinunternehmerregelung insbesondere sehr interessant.
Der Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Da wird also einiges vom Unternehmer abgefragt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man sich hierfür sehr viel Zeit nimmt und die Fragen nicht mit Hektik beantwortet. Unter anderem muss man nämlich auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht.
Diese Tätigkeit muss man versuchen so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch der Realität entsprechen.
Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer für das Unternehmen. Kleingewerbetreibende erhalten keine neue Steuernummer. Diese verwenden auf ihren Rechnungen die Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an bekommt.
Bis wann muss man für eine Gewerbeanmeldung beantragen?
Falls man von vorneherein weiß, dass man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann sollte man dies schleunigst tun. Grundsätzlich gibt es feste Definition, wann man denn eine gewerbliche Tätigkeit anmelden müsste.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Gewinne zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Freiberufler und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen und somit nicht mehr wie 410 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Alle anderen müssen die Anmeldung so schnell wie möglich vornehmen. Ansonsten kann ein saftiges Bußgeld drohen. Zahlungen von bis zu 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
In der Landeshauptstadt Bayerns, in München, werden sogar Bußgelder verhängt, in Höhe von rund 50.000 Euro. Zwar ist dies nur in den allerschlimmsten Fällen der Fall, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, das damit nicht zu spaßen ist, da solche Summen den finanziellen Ruin bedeuten könnten.
Kann man ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Ja. Man hat die Möglichkeit das Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bisherige Steuern nicht gezahlt hat, müsste man diese nachzahlen. Auf diese Steuern würde man dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.
Welche Kosten verursacht ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Gewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Bei einem Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Weitere Kosten können dann entstehen, wenn das Unternehmen nach der Gewerbeanmeldung weiter wächst. Wenn man beispielsweise Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt, Partnerschaften eingeht oder Weiterbildungskurse besucht. Das sind alles Kosten, die ebenfalls in der Zukunft auftreten können.
Wie hoch darf der Umsatz beim Gewerbe pro Jahr sein?
Mit einem Kleingewerbe darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr als kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.
Fazit:
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden. Den zuständigen findet man sehr einfach, indem man einfach nur kurz die Stadt anruft und nachfragt. Bei der Gewerbeanmeldung zahlt man eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet. Diese Kosten sind auch die einzigen, die für den Gründer anfallen.