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Was versteht man unter einem Gewerbe?
Die Definition von einem Gewerbe ist eine selbständige, dauerhaft auf Gewinn ausgerichtete und nach außen sichtbare Tätigkeit. Diese selbstständige Tätigkeit kann man Neben- oder Hauptberuflich ausüben. Es gibt keine großen Voraussetzungen, die man erfüllen muss. Es hängt nur davon ab, um was für eine Art Gewerbe es sich handelt.
Die Ausübung der Tätigkeit wird auch Gewerbebetrieb oder Gewerbetreibender genannt. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn man selbstständig sein Gewinn erzielt. Sobald dies der Fall ist, muss man sein Gewerbe anmelden.
Zur Gewerbeanmeldung muss man beim Gewerbeamt ein Formular ausfüllen. Falls es sich um ein Gewerbe handelt, mit mehreren Gesellschaftern, dann müssen alle bei der Anmeldung anwesend sein. Die Anmeldung muss nicht unbedingt vor Ort erfolgen, sondern kann auch online von Zuhause aus erfolgen.
Vom Gewerbeamt erhaltet man ein Gewerbeschein, welches auch somit die Bestätigung der Behörden ist, die Tätigkeit zu betreiben. In einigen Fällen kann es sein, dass man eine andere Art von Genehmigung braucht, worauf wir im nächsten Abschnitt eingehen. Um den Gewerbeschein zu bekommen muss man alle Unterlagen vollständig abgeben oder abschicken.
Welche Unterlagen brauche man bei der Gewerbeanmeldung?
Benötigte Unterlagen können sein der Personalausweis oder Reisepass, Meldebestätigung, Handelsregistereintrag, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus der Handwerkskammer oder bei nicht EU-Bürgern der Aufenthaltstitel.
Was kostet Gewerbe anmelden?
Die Kosten für die Eröffnung von einem Gewerbebetrieb belaufen sich auf rund 20 bis 60 Euro, können aber unterschiedlich je nach Art. Die Eröffnung ist relativ kostengünstig.
Anschließend kriegt man ein Schreiben vom Finanzamt, wo man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt und diese zurück schickt. Gleichzeitig kriegt man auch eventuell die Steueridentifikationsnummer.
Was gibt es für Gewerbearten?
Es gibt drei Arten eines Gewerbes, die unterschiedliche Kriterien aufweisen. Je nach dem kann es sogar sein, dass man es nicht anmelden muss. Es gibt das stehende Gewerbe, welches bedeutet, dass man ein festen Sitz hat.
Die Kriterien hierbei sind, dass es erlaubt ist bzw. beim Gewerbeamt angemeldet ist. Ein Büro, Werkstatt oder ein Laden würde dazu zählen. Im Gegensatz dazu gibt es das Reisegewerbe, welches kein festen Standort fordert.
Um ein Reisegewerbe betreiben zu können, muss man beim Gewerbeamt eine Reisegewerbekarte beantragen und mit sich führen. Um es beantragen zu können braucht man den Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft über den Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheingung vom Finanzamt.
Auch wie bei der Gewerbeanmeldng hat man hier den Vorteil eine Reisegewerbekarte online zu beantragen. Falls Vorstrafen vorliegen, kann es sein, dass die Erlaubnis zum führen eines Reisegewerbes verweigert werden kann.
Man hat die Möglichkeit auch ein Reisegewerbe vor Ort auszuüben. Dafür muss man nach einer Standerlaubnis fragen. Tätigkeiten für ein Reisegewerbe wären z.B. der Warenverkauf an der Haustüre oder ein gewerblicher Verkaufsstand auf einem Markt.
Die dritte Art ist der Marktgewerbe. Bei einem Marktgewerbe hat man über ein gewissen Zeitraum ein festen Standort, hat aber auch die Möglichkeit diesen zu wechseln. Bei einem Marktgewerbe handelt es von Veranstalter beispielsweise die auf Messen, Ausstellungen oder Märkten zusammen kommen. Marktveranstalter müssen sich vom Ordnungsamt die Erlaubnis holen.
Jeder Gewerbebetrieb ist ein Unternehmen, jedoch ist nicht jedes Unternehmen gleich eine gewerbliche Tätigkeit, denn es gibt auch Katalog und katalogähnliche Berufe die zu den freien Berufen zählen.
Freiberufler sind selbstständige, die sich nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen. Hier zu zählen die Berufe wie z.B. Anwälte, Ärzte, Architekten und Schriftsteller. Auch im Bereich der Land und Forstwirtschaft muss man nicht zum Gewerbeamt.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass jeder sein Gewerbebetrieb beim Gewerbeamt melden muss, bis auf Freiberufler und diejenigen, die in der Land und Forstwirtschaft tätig sind.
Meistens hat man erst keine Vorstellungen, welche Gewerbearten es gibt und wenn man sich selbstständig macht, welcher Kategorie man zugehörig ist. Es sind zunächst ganz viele Informationen, die einen überwältigen, aber wenn man sich bei uns auf gewerbeanmeldung.com durchliest, sieht man, dass das eigentlich alles nicht so kompliziert ist.
Auch der Schritt zum Selbstständig werden ist ganz einfach, denn man braucht keine großartigen Voraussetzungen erfüllen und auch keine großes Kapital auftreiben. Nicht nur das, sondern auch die Anmeldung erfolgt ganz einfach und auch bequem von Zuhause aus.
Nach dem man sich ein Überblick bei uns beschaffen hat, muss man sich nur an Idee ransetzen und sein Businessplan ausarbeiten. Man sollte den Businessplan so ausarbeiten, dass später keine Fragen aufkommen sollten.
Hier kann Fragen klären wie zum Beispiel: Zur welcher Gewerbeart gehöre ich an? Muss ich überhaupt es beim Gewerbeamt anmelden?
Welche Kosten muss ich decken? Was benötige ich unabhängig von den Unterlagen zur Anmeldung? Brauche ich Mitarbeiter? Übernehme ich die Arbeit zunächst alleine?
Wenn man Selbstständig wird, muss man sich nur klar werden, dass man seinen Verantwortung nachkommen muss.