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Was ist der unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen?
Das Kleingewerbe ist das beliebteste Unternehmen der Deutschen. Jedes Jahr melden immer neue Leute ein Kleingewerbe an. Doch neben dem Kleingewerbe gibt es noch das Kleinunternehmen?
Und was genau unterscheidet ein Kleingewerbe eigentlich von einem normalen Unternehmen? Diese Fragen werden wir im Laufe des Beitrags klären.
Was ist ein Kleingewerbe?
Als ein Kleingewerbe wird ein Gewerbe bezeichnet, welches nicht im Handelsregister eingetragen wird. Ob man sich als Kleingewerbe anmelden will, gibt man im Bogen der steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an.
Als Kleingewerbe werden Gewerbetreibende, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen verstanden. Sie sind aber nicht gleich von den Umsatzsteuer befreit. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Neugründer in den ersten zwei Geschäftsjahren.
Bei der Kleinunternehmerregelung kann man sich von den Umsatzsteuer befreien lassen. Dafür darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Erst wenn diese Grenzen des Umsatzes eingehalten werden, kann man sich von den Umsatzsteuern befreien lassen und eine Menge sparen. Auch wenn es Kleingewerbe genannt wird, ist es keine Rechtsform, die es so gibt. Die Gründung eines Kleingewerbes macht Sinn, wenn es sich um ein Gewerbe handelt, welches kein Mindestkapital mit sich bringt und geringfügige Einnahmen erzielt.
Vor allem eignet es sich gut für Gewerbetreibende, die sich zuerst austesten wollen ohne viel Geld zu verlieren. Ein kleines Gewerbe ist nicht zur Buchhaltung verpflichtet. Die Ermittlung des Gewinns durch die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht aus.
Wer kann alles ein Kleingewerbe gründen?
Nur natürliche Personen können ein kleines Gewerbe gründen. Dazu zählt zum Beispiel die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sobald sich die Rechtsform der natürlichen Person ändert, kann sie nicht mehr davon profitieren.
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Kleingewerbe?
Dass das Kleingewerbe etwas ganz besonderes ist, wissen alle, die ein solches besitzen. Die Besonderheit fängt bereits da an, dass ein Kleingewerbe nicht beim Gewerbeamt angemeldet wird, sondern man muss beim Finanzamt vorstellig werden bzw. muss den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten.
Auf diesem Formular muss man unter anderem Angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Kleinunternehmerregelung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen überhaupt als ein Kleingewerbe angesehen wird.
Es reicht allerdings nicht bloß aus, wenn man die Kleinunternehmerregelung nur ankreuzt. Unternehmer müssen auch einige Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzung dafür wäre, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro benötigt und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro braucht.
Wenn diese Bedingungen erfüllt worden sind, müssen Unternehmer keine Umsatzsteuer bezahlen. Das ist eines der vielen Vorteile eines Kleingewerbes.
Auch ist man nicht mehr dem HBG untergeordnet, sondern dem BGB, welches keine so strenge Auslegung hat, wie die HGB. Zudem müssen Kleingewerbetreibende keine Buchführung führen und keinen Jahresabschluss veröffentlichen. Bei diesen reicht einfach eine Einfache Einnahme Überschuss Rechnung.
Wann ist ein Kleingewerbe ein normales Gewerbe?
Sobald das kleine Gewerbe die Umsatzgrenze überschreitet, kann das Gewerbe nicht mehr von der Regelung eines Kleinunternehmens kein Gebraucht machen. Sobald man mehr als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn jährlich erwirtschaftet, ist man ein normales Gewerbe.
Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmen?
Ein Kleingewerbe ist nicht unbedingt gleich ein Kleinunternehmen. Doch kann sie als Kleinunternehmen gelten. Wenn sie geringe Einkünfte erzielen, können sie sich von den Umsatzsteuer befreien lassen. Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute und sind somit der Buchhaltung nicht verpflichtet
Kann man von einem Kleingewerbe leben?
Mit einem kleinen Gewerbe ist es erlaubt jährlich einen Gewinn von 50.000 Euro oder Umsatz von 500.000 Euro zu erwirtschaften. Wenn man die erreichbare Summe von 50.000 Gewinn durch die 12 Monate eines Jahres teilt kommt man auf einen monatlichen Gewinn von 4.500 Euro.
Dabei muss beachtet werden, dass Steuern anfallen, wie zum Beispiel Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Für einen normalen Lebensstandard ist es vollkommen ausreichend. Allein lebende können ohne Probleme eine betrachtliche Summe ansparen.
Für eine vier Köpfige Familie ist es auch ausreichend, sollte man aber bedenken, dass man keine Kredit bekommt und ein Eigenheim sehr unrealistisch bis sehr schwer zukriegen ist.
Können auch Freiberufler ein Kleingewerbe anmelden?
Freiberufler sind keines Wegs in ihrer Tätigkeit gewerblich und aus diesem Grund können sie auch kein Kleingewerbe sein. Welches aber nicht heißt, dass sie nicht von der Regelung eines Kleinunternehmens profitieren können.
Auch sie können beim Finanzamt sich als Kleinunternehmer anmelden und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Freiberufler sind ohnehin der Buchführung nicht verpflichtend. Für sie reicht die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung aus.
Fazit:
Ein Kleingewerbe ist an und für sich ein sehr besonderes Gewerbe und nicht mit anderen zu vergleichen. Die Art und Weise, wie viel man an Steuern sparen und dabei auch noch gleichzeitig sehr viel Geld verdienen kann ist fast schon einmalig. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand sehr gering, im Verhältnis zu anderen Gewerben, und auch die Kosten, die anfallen, sind bei einem Kleingewerbe recht niedrig.