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Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Das Kleingewerbe ist nicht nur eines der beliebtesten Gewerbe überhaupt, sondern auch das häufigste, welches beantragt wird. Dies hat natürlich viele Gründer, da das Kleingewerbe wie kein zweites dafür steht, sehr günstig zu sein, Steuer Erleichterungen für den Besitzer bedeutet und außerdem noch der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist.
Dies sind alles Gründe für die Anmeldung eines Kleingewerbes. Doch auch wenn der Start dadurch begünstigt werden kann, ist dennoch wichtig, dass man sich bewusst wird, das es ein harter und langer Prozess sein wird, bevor man die ersten richtigen Erfolge erzielen wird.
Erfolge sind zudem nicht immer finanzieller Natur. Manchmal reicht es auch aus, wenn man die Meilensteine, die man sich vorher selbst festgelegt hat, erreicht, um eine innere Erleichterung zu fühlen.
Nichtsdestotrotz schauen wir alle zum Teil auch auf den monetären Aspekt. Dieser ist auch beim Kleingewerbe gegeben. Im Laufe des Textes wirst du genau lernen, wie, wann und wo du die Anmeldung eines Kleingewerbes beantragen musst.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Bei eher kleineren Gemeinden kann es sein, dass das zuständige Amt vielleicht nicht als Gewerbeamt bekannt ist, sondern als Ordnungsamt, wo man bei einigen Ortschaften auch die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen kann.
In Großstädten kann es wiederum vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann müsste man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen. Der nächste Schritt wäre zu schauen, ob man die Gewerbeanmeldung erledigen kann, indem man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Genauso sicher sein kann man sich dann allerdings dann auch, dass mehr einiges an Zeit beim Warteplatz verbringen wird.
Wenn man jedoch einen festen Termin benötigt, dann wird die Gewerbeanmeldung viel schneller gehen. Das Problem hier wäre dann allerdings, dass man eventuell einen Termin über mehrere Woche und Monate nicht bekommt, da der Andrang für Anmeldungen sehr groß ist.
Mittlerweile bieten immer mehr Städte auch die Online Anmeldung an. Diese ist ideal und vereint sozusagen beide Alternativen und verbessert diese sogar. Die Gewerbeanmeldung dauert nur noch wenige Minuten.
Man benötigt keinen festen Termin und auch muss man sich nicht an irgendwelche Öffnungszeiten richten. Doch einziges Problem hier: die Art der Gewerbeanmeldung wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Gründer müssen daher erst einmal schauen, welche Alternative von dem zuständigen Gewerbeamt bzw. von der Stadt angeboten wird.
Bei allen Alternativen würde der Ablauf aber gleich aussehen. Zunächst müsste man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese kostet rund 20 bis 60 Euro und unterscheidet sich von Stadt und Gemeinde.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.
Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe oder als Hauptgewerbe starten möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen.
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Du fragst dich die ganze Zeit, wann der Part mit dem Kleingewerbe anmelden kommt? Gar nicht! Denn ein Kleingewerbe kann man nicht beim Gewerbeamt anmelden. Das muss man beim Finanzamt.
Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man die Option auswählen, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls ja, dann wird automatisch das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen.
Bis wann muss man Anmeldung von Kleingewerbe beantragen?
Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbe anmelden.
Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen im Jahr mit einer Tätigkeit (einem Hobby) bis zu 410 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbepflichtig zu werden. Auch müssen Freiberufler nicht den Gang zum Gewerbeamt machen.
Diese müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man dies nämlich nicht tut, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen.
In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro. Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten.
Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.
Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.
Was braucht man um ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Um eine Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, reicht es nicht bloß aus, wenn man beim Gewerbeamt vorstellig wird. Auf dem Formular kann man nämlich nicht angeben, das man ein Kleingewerbe anmelden möchte.
Dies kann man nur auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung erledigen. Dieses erhält man vom Finanzamt. Dieses meldet sich in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Man erhält dann den besagten Bogen.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden, da hier kleinere Fehler eine größere Summe am Versäumnis bedeuten können. Unter anderem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Wenn man diese nutzt, dann müssen Gewerbetreibende, wenn diese die strengen Vorlagen einhalten, keine Umsatzsteuer bezahlen. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben so denn auch stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhalten normale Gewerbe eine Steuernummer für das Unternehmen. Beim Kleingewerbe allerdings ist dies nicht der Fall. Die Kleingewerbetreibenden nutzen auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung in der Anmeldung von Kleingewerbe?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für kleinere Unternehmen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Diese Voraussetzungen sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn dies so gegeben ist, muss man keine Umsatzsteuer bezahlen.
Falls man diese Summen überschreitet, dann gilt man auch nicht mehr als Kleingewerber und müsste dann unter anderem unter dem HGB und nicht mehr unter dem BGB handeln. Auch wäre das Unternehmen dann dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu veröffentlichen und die Buchführung auszuüben.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Die meisten Gewerbetreibenden stehen noch vor ihrer ersten Gewerbeanmeldung. Daher ist man in der Regel auch ganz aufgeregt, wenn man ein Formular vorgelegt bekommt. Um sich besser auf die Fragen einstellen zu können, erhälst du hier einen kleinen Einblick, was auf dich wartet.
Je weniger du Fragen an den Beamten hast, umso kürzer wird dann auch die Gewerbeanmeldung dauern. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder diese Ausländer sind.
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Was ist ein Kleingewerbeschein?
Viele Leute nehmen an, dass es auch einen Kleingewerbeschein geben muss, da man ein Kleingewerbe nicht beim Gewerbeamt anmelden kann. Allerdings kann man ein Gewerbe auch nicht beim Gewerbeamt, sondern muss dieses beim Finanzamt anmelden bzw. auf dem steuerlichen Erfassungsbogen angeben, das man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Der Irrglaube eines zweitens Scheins rührt also daher, dass viele Annehmen, Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein haben. Allerdings erhält jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat, dasselbe Formular vorgelegt und demnach auch nur einen Schein, den man am Ende erhalten kann.
Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Ein Kleingewerbe anmelden und dann im Handelsregister eintragen lassen? Ist das denn nicht ein wenig Paradox? Nicht immer! Für den ein oder anderen Gründer könnte sich dieser Schritt nach der Gewerbeanmeldung lohnen.
Ein Kleingewerbe löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Effekt aus, den beispielsweise Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben. Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein.
Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei vielen Gewerbetreibenden, da dieses nicht allzu hohe Kosten verursacht. Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühren vom Gewerbeamt mit einberechnen.
Diese Gebühren kosten rund 20 bis 60 Euro. Jeder Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Auch hier müssen Gebühren bezahlt werden. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, mit denen man rechnen müsste. Weitere Rechnungen können allerdings auch noch auftreten. Beispielsweise dann, wenn man ein hauptberufliches Gewerbe führt. Dann müsste man die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die Kosten hierfür fangen bei 200 Euro und können gar vierstellig werden, dies Zahlungen sind jedoch abhängig von den eigenen Einnahmen.
Auch können dann weitere Kosten entstehen, wenn das Gewerbe weiter wächst. Wenn man zum Beispiel eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.
Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte. Als Kleingewerbetreibender sollte man diese Zahlungen mit Stolz hinnehmen, denn das bedeutet, dass das Fundament bereits steht und man den nächsten Schritt Richtung Wachstum angepeilt hat.
Ist ein Kleingewerbe befreit von den Steuern?
Deutschland ist bekannt dafür eines der komplexesten Steuersysteme der Welt zu haben. Zwar ist das nichts, womit man sich rühmen kann, aber immerhin.. 😉 Naja, nein. Sind wir ehrlich, das ist ziemlich mies.
Umso verwunderlicher ist es auch, dass man bei einem kleinen Gewerbe scheinbar nicht so viele Steuern zahlen muss, wenn einige Bedingungen erfüllt worden sind.
Durch die Kleinunternehmerregelung kann man beispielsweise die Umsatzsteuer umgehen. Auch darf man in Deutschland einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro pro Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Wenn man diese zwei Steuern nicht zahlen muss, dann hat man einen erheblichen Vorteil, um viele Gewinne einfahren zu können. So lohnt sich eine gewerbliche Tätigkeit umso mehr.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Kleingewerbetreibende müssen damit Leben, dass ihr kleines Unternehmen nicht so viel Gewinn pro Jahr verspricht. Die gewerbliche Tätigkeit kann noch so lukrativ sein, mit einem Kleingewerbe kann man gar nicht so viel verdienen.. Stimmt das denn auch? Nein, nicht wirklich.
Der Name eines solchen Gewerbes lautet zwar klein, der erreichbare Gewinn und der Umsatz sind hingegen alles andere als klein. Dies dürfte sogar die eigentliche Haupteinnahmequelle von vielen Leuten übertreffen.
Man kann mit einem kleinen Gewerbe nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Dies ist eine unfassbar hohe Summe.
Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abgeben muss. Darunter die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer. Jedoch kann man mit etwas Geschickt zwei der drei Steuern umgehen.. wie? Im nächsten Abschnitt geht es weiter!
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und Gewerbetreibender ist, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, informiert das Gewerbeamt die IHK automatisch.
Die Gebühren bei der IHK betragen für ein kleines Gewerbe rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Geschäftsjahr. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Auch muss man keine Gebühren zahlen, wenn man einen Umsatz von unter 5200 Euro Umsatz vorweist. Viele Leute kritisieren die Gebühren, da der Erfolg der IHK nicht gerade das vorweisen kann, was diese im Gegensatz dazu erhalten.
Die IHK versucht sich dafür einzusetzen, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versuchen sie, indem sie beispielsweise den Gewerbetreibenden Weiterbildungskurse anbieten, wo man Zertifikate erhalten kann und somit dem Ansehen dem Unternehmen hilft.
Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier und erfahre mehr ->
Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Auch kann niemand einem verbieten, ein Gewerbe anzumelden. Allerdings kann es sein, das in bestimmten Bereich der Arbeitgeber etwas eingreifen kann.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation es von einem so verlangt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der gewerblichen Tätigkeit berichten, wenn beide Unternehmen in der selben Branche aktiv sind und es dann zu einem Interessenkonflikt kommen kann.