Der Traum vom Kleingewerbe lässt sich in Deutschland relativ leicht verwirklichen. Doch viele Gründer fragen sich, wann sie ein Kleinunternehmen anmelden müssen. Fakt ist, dass deutschlandweit jedes Gewerbe angemeldet werden muss. Hierbei existiert kein Unterschied in Größe oder Gewerbeart. Um ein Kleingewerbe anzumelden, musst du zugleich bestimmte Voraussetzungen beachten.
Inhalt
Anmeldepflicht für Kleinunternehmer
In Deutschland herrscht generell landesweit eine Anmeldepflicht für jedes Gewerbe. Möchtest du dein eigenes Gewerbe betreiben, musst du dieses auch anmelden. Die Anmeldung von einem kleinen Unternehmen geschieht dabei gleich wie jene von Großunternehmen. Nach der Eröffnung deines Unternehmens erhältst du einen Gewerbeschein, welcher dich zur Führung eines Gewerbes berechtigt.
Obwohl die Anmeldepflicht für sämtliche Gewerbe gilt, existiert mit den sogenannten Freien Berufen eine Gruppe, für welche die Anmeldepflicht entfällt. Unter die Gruppe der freien Berufe fallen hauptsächlich selbstständige Personen wie etwa Autoren und Künstler.
Übt eine Person einen Beruf aus, welcher zu dieser besonderen Gruppe gehört, muss sie ihr Gewerbe nicht anmelden. Handelt es sich aber um eine Tätigkeit, welcher nicht zu den freien Berufen gehört, liegt stets eine verpflichtende Anmeldung des Gewerbes vor. Beispielsweise muss ein Kunsthändler sein Gewerbe anmelden, wobei wiederum der Künstler selbstständig seiner Tätigkeit nachgehen kann.
Die Gruppe der Freien Berufe umfasst unter anderem
- Ärzte
- zahlreiche freie Heilberufe
- Rechtsanwälte
- Notare
- Unternehmens- und Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Journalisten
- Dolmetscher
- Übersetzer
- Schriftsteller
- Lehrer
- Erzieher
- Wissenschaftler
- Künstler
Obwohl für sie keine Gewerbeanmeldepflicht vorliegt, da sie kein Kleingewerbe betreiben, müssen sich einige von ihnen bei der Standeskammer oder bei der Künstlersozialkasse verpflichtend anmelden.
Wie kann man Kleinunternehmer werden?
Gewerbefreiheit in Deutschland
In Deutschland herrscht generell eine Gewerbefreiheit. Unter Gewerbefreiheit wird jenes Prinzip verstanden, dass jeder Person ermöglicht, ein Gewerbe anzumelden.
Die Art des Geschäftes bestimmt letztendlich, welche Nachweise oder Erlaubnisse für die Anmeldung benötigt werden. In der Gewerbeordnung steht unter Paragraf 14 vermerkt, ab welchem Zeitpunkt ein Gewerbe als Gewerbe besteht und somit eine Anmeldepflicht vorliegt.
Zunächst besteht ein Gewerbe ab dem Zeitpunkt, ab welchem eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Folglich fallen darunter alle Unternehmen, welche beispielsweise einer Produktions- oder Verkaufstätigkeit nachgehen.
Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebs gilt als anmeldepflichtig. In diesem Fall handelt es sich um eine Gewerbeummeldung, welche für große und kleine Unternehmen jederzeit möglich ist.
Wird ein Gewerbebetrieb in zum Beispiel einen anderen Ort oder an einen anderen Standort verlegt, muss dies ebenso gemeldet werden. In diesem Fall liegt auch eine Gewerbeummeldung vor.
Plant ein Unternehmen, eine neue Zweigstelle zu gründen, fällt diese ebenfalls unter die Anmeldepflicht. Zuletzt sorgen grundlegend geänderte geschäftliche Ausrichtungen dafür, dass das Gewerbe neu angemeldet werden muss. Bestand ein Gewerbe zum Beispiel ausschließlich nur aus Produktion und bietet nun einen Verkauf an, muss dies bekannt gegeben werden.
Somit musst du bei der Anmeldung deines Gewerbes zwischen
- einer Neuanmeldung
- einer Ummeldung
unterscheiden und die entsprechenden Nachweise und Dokumente einreichen. Vergisst du einige Dokumente oder besitzt du sie noch nicht, kann die An- bzw. Ummeldung nicht stattfinden.
Was ist überhaupt ein Kleingewerbe?
Noch vor der Anmeldung eines Kleinunternehmens fragen sich viele Personen, was überhaupt ein Gewerbe ist. Grundsätzlich liegt ein Gewerbe vor, sobald einer Tätigkeit selbstständig nachgegangen wird.
Dies bedeutet ein eigenverantwortliches Handeln und keine Weisungsgebundenheit. Zugleich muss die Tätigkeit dauerhaft und langfristig ausgeübt werden und sich auf eine Gewinnerzielung ausrichten.
Unter einer Gewinnerzielungsabsicht wird dabei verstanden, dass das Gewerbe das Vorhaben verfolgt, Einnahmen zu generieren. Ergänzend muss das Unternehmen am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Dies geschieht unter anderem durch die Lieferung von Waren sowie generellem Handel.
Eine gewerbliche Tätigkeit lässt sich als Folge nicht genau eingrenzen. Beispielsweise kann bereits die Platzierung eines Werbebanners auf einer Webseite als anmeldepflichtig interpretiert werden, da der Banner das Ziel einer Einnahmengenerierung verfolgt.
Die Anmeldepflicht eines Gewerbes sieht zugleich keine bestimmte Höhe der Einnahmen vor. Liegt die jährliche Einnahme unter 24.500 Euro, fallen die Einnahmen unter den jährlichen Freibetrag. Ergänzend lassen sich Freibeträge und Pauschalen praktisch nutzen, um die geringen Einnahmen auf legalem Weg nicht steuerpflichtig werden zu lassen.
Möchtest du feststellen, ob eine Anmeldung für dein Kleinunternehmen benötigst, kannst du dir hier unsere Checkliste ansehen und dich an uns direkt wenden oder dir einfach ein paar Fragen selbst beantworten.
Übst du eine Tätigkeit aus, welche zu den freien Berufen zählt, muss keine Gewerbeanmeldung erfolgen. Auch Tätigkeiten mit Gewinnen, welche unter den jährlichen Freibetrag fallen, benötigen keine Anmeldung. In den meisten Fällen handelt es sich aber um ein Gewerbe mit Anmeldepflicht.
Das Gesetz in Deutschland zeigt dabei auf, dass ein Kleinunternehmen vorsichtshalber angemeldet werden sollte, da die dauerhafte Absicht einer Gewinnerzielung dafür sorgen kann, dass höhere Einnahmen oder Gewinne erwirtschaftet werden können und als Folge der jährliche Freibetrag leicht überschritten werden kann.
Gewerbeanmeldung leicht gemacht
Kleine Unternehmen können sich jederzeit an uns wenden und unsere Hilfe bei der Bearbeitung des Anmeldeformulars in Anspruch nehmen oder mit dem offiziellen Formular zur Gewerbeanmeldung zum zuständigen Amt gehen.
Das Formular steht online zum Download bereit, sodass es nur noch sorgfältig ausgefüllt werden muss. Anschließend musst du das Formular beim zuständigen Ordnungsamt einreichen.
Ob noch weitere Unterlagen für die Gewerbeanmeldung benötigt werden, verrät entweder das Informationsmaterial des Ordnungsamts oder das Ordnungsamt direkt.
Als Nachweise gelten beispielsweise ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Anhand dieses Auszugs kann das Ordnungsamt feststellen, ob der Gewerbebeitreibe die persönliche Eignung besitzt, ein Gewerbe zu führen.
Ebenfalls können ein Kenntnisnachweis oder ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt werden. Nur wenn du sämtliche notwendigen Unterlagen einreichst, kannst du die Anmeldung durch das Ordnungsamt durchführen.
Schritt für Schritt – Kleinunternehmen anmelden
Für viele Gewerbetreibende ist die Anmeldung ihres Kleingewerbes meist eine recht unkomplizierte Sache. Dennoch benötigen sie häufig Hilfe, um die Daten richtig zu erfassen oder die notwendigen Nachweise zu erbringen.
Aus diesem Grund sollten alle Gewerbetreibenden zunächst abklären, ob sie überhaupt ein Gewerbe anmelden müssen oder ob sie zur Gruppe der freien Berufe gehören, bei welchen die Anmeldungspflicht entfällt.
Für all deine Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Wir helfen dir, den Behördengang zu erleichtern und zeigen dir mit unserer Checkliste auf, was du bei einer Gewerbeanmeldung beachten musst.
Liegt eine Anmeldepflicht vor, musst du danach überprüfen, ob besondere Erlaubnisse benötigt werden. Selbst bei Kleinunternehmen sind häufig besondere Erlaubnisse wie etwa ein Meisterbrief erforderlich, damit du die Gewerbeanmeldung durchführen kannst.
Die notwendigen Unterlagen musst du danach bei der Anmeldung mitsamt dem Formular einreichen. Je nach Bundesland findet die Anmeldung dabei bei der IHK oder beim Gewerbeamt statt. Die Anmeldung kann zugleich nur durchgeführt werden, wenn ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis mitgenommen werden.
Das für die Anmeldung benötigte Formular kannst du vor Ort ausfüllen. Sobald es abgegeben wird, erhältst du eine Kopie mit Stempel, welche du mit nach Hause nehmen kannst. Die Kopie gilt als dein offizieller Gewerbeschein, mit welchem du dein Gewerbe legal führen kannst.
Kleinunternehmen online anmelden
Kleinunternehmen online anmelden funktioniert zugleich ähnlich wie der reguläre Weg. Dennoch bietet nicht jedes Bundesland die Möglichkeit, das Unternehmen online anzumelden. Der Standort des Kleingewerbes bestimmt letztendlich, ob eine Onlineanmeldung möglich ist.
Die meisten Bundesländer führen inzwischen einen eigenen Onlineservice, mit welchem Kleinunternehmer ihr Gewerbe über das Internet anmelden können.
Bei der Onlineanmeldung eines Kleinunternehmens musst du ebenso alle notwendigen Dokumente bereitlegen und mitschicken. Nur wenn alle Dokumente und Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht werden, kann die Anmeldung bearbeitet werden.
In der Regel fallen allerdings bei kleinen Unternehmen keine zusätzlichen Unterlagen wie etwa ein Registerauszug an, sodass die Anmeldung unkomplizierter als jene von Großunternehmen ist. Meldest du ohne deutsche Staatsbürgerschaft dein Unternehmen online an, musst du deine Aufenthaltsgenehmigung als Bild- oder PDF-Datei beifügen.
Kleinunternehmen richtig anmelden – leichter als gedacht
In Deutschland herrscht für jedes Kleinunternehmen eine Anmeldepflicht beim zuständigen Ordnungsamt. Lediglich die Gruppe der freien Berufe muss ihre Tätigkeit nicht als Gewerbe anmelden.
Die Anmeldung geschieht mittels Formular mitsamt aller benötigten Nachweise und Unterlagen direkt beim Amt oder über das Internet. Die Onlineanmeldung wird jedoch noch nicht in jeder Gemeinde und in jedem Bundesland unterstützt. Bei Fragen zur und Problemen mit der Anmeldung kannst du dich entweder an dein zuständiges Amt oder unseren Service wenden.
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