Für viele ist es ein Traum die Selbstständigkeit ausleben zu können. Auf eigenen Füßen stehen, der eigene Boss zu sein: für viele Menschen in der Bundesrepublik ist das ein Ziel, welches man über mehrere Jahre und Jahrzehnte verfolgt.
Jeder Anfang ist schwer und manchmal sehr kostenintensiv. Da kommt es vielen Gründern gelegen, ein Kleingewerbe zu eröffnen, welches kein Startkapital benötigt und sehr kostensparend ist. Bis zu einer gewissen Summe kann man sogar Steuerfrei verdienen. Was will man mehr?
Inhalt
Wie ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Dies hört sich in der Regel immer einfacher an, als es in Wirklichkeit ist, denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es dort mehrere Gewerbeämter gibt.
Viele Gewerbeämter verlangen vom Kleinunternehmer, das dieser vorher ein Termin einplant. Bei anderen Ämtern kann man auch einfach kurz vorbei schauen und die Gründung vornehmen. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile.
Kann man ein Kleingewerbe online anmelden?
Immer mehr Städte bieten den Service der Online Anmeldung an. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeit nie richtig die Zeit finden konnten, sich beim Gewerbeamt anzumelden, ist dies eine willkommene Abwechslung.
Einziger Haken: diese Art und Umfang der Anmeldung gibt es noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalen und in einigen Großstädten hat man das Privileg der Online Gewerbeanmeldung.
Welche Unterlagen benötigt man zur Anmeldung des Kleingewerbes?
Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, dann benötigt man unter anderem folgende Dinge bei sich:
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. All diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht bescheinigen,
- eventuell einen Auszug aus dem Handelsregister, Kleingewerbe benötigen dies nicht.
Was kostet Kleingewerbe anmelden?
Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Gewerbeanmeldung Formular: Darauf müssen sich achten!
Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, bekommt man ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Auf dem Formular müssen Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden.
Unter anderem auch, ob der Gründer ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe ist es beispielsweise so, das man in der Regel die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlt. Für viele ist dies ein Kriterium, weshalb man sich für eine nebenberufliche Tätigkeit bzw. einem Nebengewerbe entscheidet.
Dieses Prozedere dauert rund 30 Minuten. Nachdem das Formular ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt und kopiert wurde, erhält man die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat, sowie die Umsatzsteuer – Identifikationsnummer.
Als Kleingewerbe beim Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Bringt die nebenberufliche Selbstständigkeit Vorteile?
Ein Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, doch welche Art von Gewerbe soll man denn nun eröffnen? Wer sich dieser Frage stellen muss, dem wird diese kleine Pro und Contra Tabelle ganz nützlich sein.
Vor allem dann, wenn man sich selbst noch als Kleingewerbe sieht, ist es ratsam, eher ein Kleingewerbe nebenberuflich zu starten. Zum einen auch deshalb, weil man die Krankenkasse weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt bekommt, zum anderen auch deshalb, weil das Einkommen vom Nebengewerbe zusätzlich zur Haupteinnahmequelle addiert wird.
Auch hat man daher keinen großen Erfolgsdruck und kann in Ruhe und mit großer Beständigkeit an seinem Unternehmen Arbeiten. Auch hat man die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie lang und wie viel man an seinem Gewerbe arbeiten möchte.
Allerdings darf man nicht vergessen, das jeder von uns nur eine begrenzte Zeit am Tag hat. Das bedeutet, das wenn man an seinem Kleingewerbe arbeitet, in der Regel die Familie weniger Zeit von einem bekommt. Zudem ist es so, dass ein Kleingewerbe vor allem für Kunden nicht so attraktiv wirkt, wie ein richtiges Hauptgewerbe, welches non stop betrieben wird.
Außerdem kann man durch die Zeitknappheit in der Regel nicht immer persönlich vor Ort beim Kunden erscheinen, dies kann bei einigen Fällen ausschlaggebend sein. Diese Argumente solltest du bei deiner Entscheidung mit einfließen lassen.
Wie kann man ein Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden?
Als Kleingewerbetreibende muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig. Nach der Gründung des Gewerbes leitet das Gewerbeamt die Informationen weiter an das Finanzamt. Von denen erhält man einen steuerlichen Erfassungsbogen sowie eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer.
Den Fragebogen sollte man so ausführlich wie möglich ausfüllen. Man muss beispielsweise Angaben zur gewerblichen Tätigkeit als Kleingewerbetreibende machen. Dort ist es wichtig, das man die gewerbliche Tätigkeit umfassend schreibt, so dass man, falls eine zusätzliche Tätigkeit noch dazu kommen sollte, man nicht noch einmal beim Finanzamt eine Änderung melden muss.
Auch muss man beim Fragebogen unter anderem angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleingewerbetreibende, wo diese keine Gewerbesteuern bezahlen müssen.
Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man diese erst nach fünf Jahren wieder für das Kleingewerbe nutzen. Es ist daher ratsam, die Regelung in Anspruch zu nehmen. Verlieren kann man dadurch nämlich nichts.
Was macht man bei der Industrie und Handelskammer?
Nachdem man das Kleingewerbe angemeldet hat, gibt das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid, unter anderem auch der Industrie und Handelskammer. Bei der IHK wird man Pflichtmitglied. Das ist in Deutschland so festgehalten und kann nach der Gründung nicht rückgängig gemacht werden.
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Gewerbe, welche im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von 150 bis 300 Euro.
Im ersten Moment können diese Mehrkosten sehr nervig sein, doch man sollte auch die positiven Seiten der IHK in Betracht ziehen, die da wären, das die IHK dem Kleinunternehmer sehr viele Möglichkeiten bietet, Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um sich und sein Unternehmen weiter zu entwickeln.
Zudem kann man einige Zertifikate erlangen, die dem Ansehen des Unternehmens behilflich sein können. Es kann allerdings auch mal durchaus vorkommen, das man als Kleinunternehmer bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es gut und gerne Mal in sich haben.
Manchmal müssen dann etwaige Neuanschaffungen für einen Monat nach hinten verschoben werden, doch was kann man dagegen machen? Nun, man kann die Hilfe von GewerbeAnmeldung.com in Anspruch nehmen.
Was damit genau gemeint ist? Man hat als Personengesellschaft die Möglichkeit, dem Betrag zu widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann anschließend, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, richtig gelesen! Es besteht tatsächlich die Option, das die Kosten fast vollständig gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür, wie so bei vielem im Leben nicht, eine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine mehr als deutliche Sprache.
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Wer muss überhaupt die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man eine wichtige Voraussetzung erfüllen. Und zwar, das man überhaupt zu der Personengruppe gehört, die zu den Gewerbepflichtigen gehört.
Von der Gewerbepflicht ausgenommen sind nämlich zum einen die, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einer Tätigkeit im Jahr unter 410 Euro erwirtschaften. Auch kein Kleingewerbe anmelden müssen Freiberufler nicht.
Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sind somit auch von den Beiträgen von der IHK befreit. Zu den Freiberuflern gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Schriftsteller,
- Anwälte,
- Künstler,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- Zahnärzte,
- und weitere mehr.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, dafür allerdings die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Mit der Selbstständigkeit als Kleingewerbetreibende darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung muss in Anspruch genommen werden. Wenn man als Kleingewerbetreibende den steuerlichen Erfassungsbogen erhält, kann man diese Regelung in Anspruch nehmen. Für Gründer ist diese Regelung eine Hilfe bei den Anfängen der Selbstständigkeit.
Wenn man nach der Gründung noch nicht genau weiß, wie viel man Umsatz machen wird, ist diese Regel ideal. Nachdem man die Regelung in Anspruch genommen hat, muss man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 (früher 17.500 Euro) Euro Umsatz und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro bleiben, damit man keine Gewerbesteuern zahlen muss.
Wie viel zahlt man als Kleingewerbetreibende im Jahr?
Beim Gewerbeamt muss man das Kleingewerbe anmelden und zahlt dafür eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro, welche sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Außerdem kann es sein, das weitere Kosten auftauchen können, sofern mehr Dokumente vom Gründer verlangt werden.
Auch sollte man als Gründer wissen, das wenn man ein Hauptgewerbe führt, die Krankenkasse aus der eigenen Tasche beglichen werden muss. Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die Mitgliedschaft kostet rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
as wären zunächst die einzigen Fixkosten die man hat. Allerdings sollte man auch in Planung weitere Kosten haben, wie beispielsweise die für eine Neuanschaffung, für eine Räumlichkeit, für Mitarbeiter und deren Krankenkasse, eine Partnerschaft, Versicherungen oder auch Patente.
Das sind alles Faktoren, die die Kosten in die Höhe treiben können. Jedoch bedeutet dies gleichzeitig auch, dass das Unternehmen am wachsen ist, sonst könnte man sich dies nicht leisten.