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Was kostet ein Kleingewerbe?
Erfahre alles rund um Anmeldung, IHK, Krankenversicherung, Steuern, etc.
Kleingewerbe stellen für viele Unternehmer eine gute Möglichkeit dar, eine Geschäftsidee im Nebengewerbe auszuprobieren und den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Doch wie bei jedem anderen Gewerbe ebenfalls fallen bei der speziellen Gewerbeform Kosten an. Anmeldung, Buchführung, Steuern und vieles mehr erwarten den Kleinunternehmer. Doch mit welchen Kosten musst du nun genau bei einem Kleingewerbe rechnen?
Gewerbe im kleinen Ausmaß
Mit einem Klein Gewerbe steht es jedem Unternehmer frei, ein eigenes Gewerbe zu eröffnen und mit einer Geschäftsidee den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Anders als beim normalen Gewerbe unterliegt das Kleingewerbe dabei bestimmten Auflagen, sodass es von vielen Unternehmern vor allem als Nebengewerbe geführt werden.
Für die besondere Gewerbeform existieren dabei ebenso Alternativen wie etwa eingetragener Kaufmann oder eine Kapitalgesellschaft. Dennoch besitzen Kleingewerbetreibende zahlreiche Vorteile wie etwa eine einfache Buchführung oder steuerliche Erleichterungen. Zugleich beinhalten der Betrieb und die Führung eines kleinen Gewerbes Kosten, welche bereits bei der Gründung des Betriebs entstehen.
Gewerbeanmeldung als Pflicht
Obwohl das kleine Gewerbe nur ein Gewerbe im verhältnismäßig winzigen Ausmaß ist, muss es aufgrund der Anmeldepflicht für Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Die Anmeldung geschieht standardmäßig beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde.
Für die Anmeldung benötigst du lediglich das Anmeldeformular, welches du vor Ort beim Gewerbeamt oder im Internet als Download bekommst. Manche Ämter bieten dir gleichzeitig die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung vollständig online abzuwickeln.
Nach deiner Anmeldung erhältst du den Gewerbeschein. Damit dieser dir ausgestellt wird, musst du die Bearbeitungsgebühr entrichten. Je nach Gemeinde, Stadt oder Bundesland kann diese zwischen 15 Euro und 65 Euro betragen.
Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt
Mit der Gewerbeanmeldung gibst du jedoch noch nicht bekannt, dass du nur ein Kleinunternehmer bist. Das Gewerbeamt verständigt nach der Gewerbeanmeldung automatisch das Finanzamt, welches dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet.
Auf diesem Fragebogen findest du einen Abschnitt, mit welchem du den Status eines Kleingewerbetreibenden> erlangen kannst. Mit einem Klein Gewerbe darfst du lediglich im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 22.000 Euro tätigen.
In den darauffolgenden Geschäftsjahren erhöht sich dein jährlicher Umsatz auf 60.000 Euro. Die Option „Kleingewerbe“ hingegen ist nicht auf dem Gewerbeanmeldeformular angeführt, sodass du dein Gewerbe nicht als solches beim Gewerbeamt anmelden kannst.
Generelle Kosten für die Gründung eines Kleingewerbes
Kleingewerbetreibende werden nicht nur mit der Anmeldegebühr beim Gewerbeamt als Gründungskosten konfrontiert. Kosten für den Notar sowie für den Eintrag ins Handelsregister entfallenn für dich.
Gründest du dein Gewerbe jedoch nicht alleine, solltest du einen GbR-Vertrag über einen Anwalt aufsetzen lassen. Somit musst du mit Anwaltskosten rechnen, welche unterschiedlich hoch ausfallen können. Möchtest oder kannst du den Anwalt nicht bezahlen, kannst du zugleich einen GbR-Mustervertrag verwenden.
Je nach Art deines Kleingewerbes können außerdem weitere kosten anfallen. Wie hoch diese genau sind, lässt sich nicht genau sagen, da sich diese stets von Fall zu Fall unterscheiden. Kannst du dein Gewerbe beispielsweise von zuhause aus leiten, wirst du mit weniger Kosten konfrontiert.
Ein Handwerksbetrieb hingegen benötigt meist eine Produktionsstätte, für welche wiederum Miete und Betriebskosten fällig werden. Folglich solltest du dir gut überlegen, welche Art Gewerbe du gründen möchtest und dir mit Hilfe eines Businessplans und eines Finanzplans die genauen Kosten vor Augen führen. Mit unserer praktischen Checkliste hier erfährst du, wie du am besten vorgehst. Ebenfalls kannst du jederzeit uns von Gewerbeanmeldung.com fragen.
Kleinunternehmer und Rechnungen
Mit einem kleinen Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung giltst du als Kleinunternehmer. Als solcher darfst du deine Rechnungen wie jeder andere Unternehmer ebenso erstellen. Somit musst du alle Pflichtbestandteile wie etwa
- deinen vollständigen Namen und deine Anschrift
- die fortlaufende Rechnungsnummer
- deine Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
- das nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- das Ausstellungsdatum der Rechnung
anführen. Als Kleingewerbetreibender darfst du jedoch nicht vergessen, dass du keine Umsatzsteuer abführen musst. Somit dürfen deine Rechnungen keine Umsatzsteuer aufweisen.
Zugleich besitzt du einige Freiheiten bezüglich der Formulierung deiner Rechnungen. Vergisst du Angaben oder führst du die Umsatzsteuer an, meldet sich das Finanzamt bei dir und eine Verzögerung der Zahlung von deinen Kunden tritt ein.
Buchhaltung und Steuern für Kleingewerbetreibende
Die Buchhaltung für kleine Gewerbe unter der Kleinunternehmerregelung fällt anders als jene von einem normalen Betrieb. Für dein Unternehmen genügt es, wenn du eine einfache Buchführung sowie eine Einnahmenüberschussrechnung bzw. EÜR tätigst.
Die EÜR ist dabei deine Form der Gewinnermittlung bzw. des Jahresabschlusses. Somit fällt der Buchhaltungsaufwand für dich deutlich geringer aus, da du keine doppelte Buchführung machen musst.
Bei der einfachen Buchführung stellst du zudem nur alle betrieblich veranlassten Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Durch diese Handhabung ermittelst du den letztendlich zu versteuernden Gewinn.
Ergänzend solltest du beachten, dass für dich die Aufbewahrungspflicht gilt. Somit musst du alle Unterlagen, welche für dich Besteuerung relevant sind, aufbewahren. Für Rechnung beispielsweise existiert einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren.
Kleingewerbetreibende verfügen zudem über einen Grundfreibetrag auf die Einkommenssteuer in der Höhe von 9.168 Euro. Somit musst du keine Einkommensteuer bis zur Einkommensgrenze von 9.168 zahlen. Führst du dein kleines Gewerbe als Nebengewerbe, kannst du dadurch von einer steuerlichen Ersparnis profitieren.
Kleingewerbe Steuererklärung
Als Kleingewerbetreibender musst du ebenfalls Steuern zahlen. Hierbei unterliegst du bestimmten steuerlichen Regelungen.
Zunächst musst du den Gewinn deines Unternehmens im Rahmen deiner Einkommensteuer versteuern. Für Kleingewerbetreibende existiert dabei keine andere Möglichkeit. Zusätzlich zur Einkommenssteuer zahlst du Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer besitzt zudem einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro.
Da für dich als Kleingewerbetreibender mit der Kleinunternehmerregelung gilt, musst du außerdem nicht die Umsatzsteuer für dein Gewerbe abführen. Nur Kleingewerbetreibende, welche nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen die Umsatzsteuer verpflichtend abführen.
Hierzu kannst du die IST-Versteuerung beantragen. Durch die besondere Versteuerung wird die Umsatzsteuer für deine Kundenrechnung erst fällig, sobald dein Kunde die Rechnung bezahlt.
Obwohl du ein Klein Gewerbe betreibst, musst du nicht alleine arbeiten. Du kannst Angestellte beschäftigen, welchen du wiederum Lohn zahlen musst. Somit darfst du nicht vergessen, die Lohnsteuer anzumelden und zu bezahlen. Ergänzend fällt eine Kfz-Steuer an, falls dein Unternehmen über ein Firmenfahrzeug verfügt.
Versicherungen für Kleingewerbetreibende
Bist du selbstständig, musst du dich eigenständig versichern. Beim Kleingewerbe wird jedoch nur eine zusätzliche Versicherung fällig, wenn du dein Gewerbe als Hauptgewerbe führst. Handelt es sich um ein Nebengewerbe mit einer hauptberuflichen Tätigkeit, musst du dich nicht noch einmal versichern.
In vielen Fällen bist du zudem generell nicht sozialversicherungspflichtig, sodass kein Unterschied zwischen Nebenberuf und Hauptberuf besteht. Ausnahmen bestehen für dich nur, wenn
- du überwiegend bei einem Auftraggeber tätig bist
- einer rentenversicherungspflichten Berufsgruppe wie etwa dem Handwerk angehörst
Beschäftigst du Mitarbeiter, musst du diese allerdings versichern. Die Sozialversicherungsbeiträge musst du für jeden Mitarbeiter an die Krankenkasse zahlen.
Neben der Sozialversicherung besteht die Möglichkeit, dass du noch weitere Versicherungen abschließt. Vorwiegend handelt es sich dabei um
- eine Arbeitslosenversicherung
- eine Unfallversicherung
- eine Krankenversicherung
- eine Rentenversicherung
Viele Kosten für Kleingewerbe
Als Kleingewerbetreibender kommen bei der Gründung und Führung zahlreiche Kosten zu. Unter anderem wirst du mit Kosten für
- die Gewerbeanmeldung
- Miete eines Gewerbegebäudes
- Versicherungen für dich und mögliche Angestellte
- generelle Steuern
Manche dieser Kosten fallen bereits vor dem eigentlichen Betrieb an, wodurch du schon zu Beginn deiner Selbstständigkeit mit ihnen rechnen musst. Falls du Fragen zu den Kosten für dein Gewerbe hast, kannst du diese jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com stellen.
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