Wie viel kostet es ein Kleingewerbe anmelden zu können?
Ein Kleingewerbe anmelden kostet erst einmal nichts. Dennoch muss man beim Gewerbeamt vorstellig werden und eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, um überhaupt ein Unternehmen anmelden zu können. Kosten, für die Bearbeitung betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Weitere Kosten gibt es bei der reinen Anmeldung auch gar nicht.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Klein, aber oho wäre hier am passendsten, wenn man über mögliche Gewinne und Umsätze reden würde. Denn der Name ist kein Programm! Die erreichbaren Summen beim Kleingewerbe würde sicherlich das aktuelle Gehalt bei vielen Gründern übersteigen. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr verdienen. Diese unfassbar hohe Summe muss allerdings natürlich auch versteuert werden. Kleingewerbetreibende müssen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bezahlen.
Was braucht man für ein Kleingewerbe?
Um überhaupt ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. Das klingt in der Regel einfacher, als es wirklich ist. Denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen kann.
Daher muss man zunächst das zuständige Amt ausfindig machen. In der Regel reicht es aus, wenn man einfach vor dem Gewerbeamt erscheint und man im Wartezimmer platz nimmt. Einige Ämter verlangen aber auch eine Terminvereinbarung. Beide Seiten haben Vor- und Nachteile.
Wenn man beispielsweise vor Ort erscheinen kann, dann kann man an einem Tag den Gewerbeschein in den Händen halten, kann sich aber auch sicher sein, dass er mehrere Stunden beim Gewerbeamt sein wird. Jemand der einen Termin hat, hat diese Probleme mit dem langen warten nicht, allerdings kann hier das Problem sein, dass es mehrere Wochen und Monate dauert, bis man überhaupt einen ergattern kann.
Eine dritte Alternative gibt es mittlerweile auch, die allerdings noch nicht so weit verbreitet ist: die Online Gewerbeanmeldung. Diese ist ideal für Leute, die aufgrund der Arbeit nie dazu kamen, bei der entsprechenden Öffnungszeit zu erscheinen. Da Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden zu können, das hat schon was.
Doch das Manko hierbei ist eben, dass dies noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten wird. Unabhängig davon, welches Modell man präferieren würde, muss man zunächst schauen, welche Möglichkeit einem das Gewerbeamt in der Stadt überhaupt anbietet. Beim Gewerbeamt selbst muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr zahlen, der Preis beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllt. Bei dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Beispielsweise auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft. Lieber Leser, wenn du dich fragen solltest, warum wir nur über ein Gewerbe anmelden sprechen, und nicht von der Anmeldung eines Kleingewerbes, dann deshalb, weil man ein Kleingewerbe beim Amt der Finanzen anmelden muss.
Dies tut man, indem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhält und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Dies ist der Vorgang zur Gründung eines Kleingewerbes.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Das Gewerbeamt schickt die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt. Dieses meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gründer. Falls nicht, dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, was der Stand der Dinge ist.
Vom Finanzamt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten. Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen.
Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und breit genug erklärt.
Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer die Gründung eines Kleingewerbes beantragt hat, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer. Man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.
Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch gibt es eine klare Regel, wann man überhaupt ein Gewerbe anzumelden braucht.
Wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der muss die Gründung eines Unternehmens beantragen. Falls man die Anmeldung nicht beantragen sollte, dann können schlimme Konsequenzen drohen.
Unter anderem müsste man ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr bezahlen. In München ist es gar beispielsweise so, dass Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Das würde für viele Gründer nicht nur den Ruin bedeuten, sondern auch noch jede Menge Schulden, die mit dem Privatvermögen ab bezahlt werden müsste.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Ja. Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend bis zu 60 Monaten anmelden zu können. Die bisher ausgelassenen Steuern müsste man dann allerdings nachzahlen, sowie einen vorher festgelegten Zinssatz.
Es kann dann immer noch sein, dass man ein Bußgeld verhängt bekommt, doch bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht.
Was ist der Kleingewerbeschein?
Es ist eines, wenn nicht sogar das größte Mysterium, rund um das Kleingewerbe und die Antwort darauf ist genauso einfach und unspektakulär: es gibt nämlich keinen Kleingewerbeschein. Jeder Gewerbetreibender, egal ob Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleingewerber, erhält ein und denselben Gewerbeschein vom Gewerbeamt.
Es gibt nur diesen einen Schein. Falls du bisher im Internet etwas anderes dazu gefunden haben solltest, dann kannst du diese Information auch direkt wieder vergessen.
Der Grund, weshalb viele Gründer annehmen, dass es wohl einen besonderen Schein für das Kleingewerbe gibt, liegt unter anderem daran, dass man bei dem Amt des Gewerbes ein Kleingewerbe als solches gar nicht als Rechtsform auswählen kann.
Daher vermuten viele, das Kleingewerbetreibende einen eigenen Schein bekommen müssen. Doch den gibt es nicht. Nach der Anmeldung erhält JEDER den GLEICHEN Gewerbeschein!
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, solange gewisse Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese sind: man muss versuchen im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro zu haben. Wenn das gegeben ist, dann zahlt man keine Umsatzsteuer als Kleingewerbe.
Zwar kein Merkmal allein für ein Kleingewerbe, doch ebenfalls von großem Vorteil ist folgender Punkt: man kann mit einem Gewerbe nämlich bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Im besten Fall also, müsste man am Ende des Geschäftsjahres sowohl keine Umsatzsteuer abführen, als auch die Gewerbesteuern nicht zahlen. Für viele Gründer bedeutet dies einen enormen Gewinn.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Als Kleingewerbetreibender wird man nicht zwangsläufig beim Handelsregister eingetragen. Es gibt nämlich keine Pflicht, die einen Gründer dieses Gewerbes dazu bewegen könnte. Dennoch kann man das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile genießen zu können. Diese könnten wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wie jede Medaille auch, hat auch der Eintrag eine andere Seite. Eine negative Seite, die einen Gründer dazu verleiten kann, doch von dem Eintrag Abstand zu halten. Denn wenn das Gewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verändert sich einiges für ihn. Unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Vorteile eines Kleingewerbes?
Mit der Gründung eines Kleingewerbes ist man nicht dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, sondern handelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze.
Die HGB wird gerne als sehr umfangreich und komplex dargestellt, daher ist es ganz passend, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss. Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt.
Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerber?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das?
Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.
Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann.
Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Mitgliedschaft bei der IHK?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten rund 150 bis 300 Euro.
Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Moment recht nervig erscheinen, so sollte man nicht vergessen, dass die IHK sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet, die wiederum den Unternehmen zugute kommen können. Auch ist die IHK daran am Arbeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern.
Dies kann man allerdings ohne eine Gebühr nicht voranbringen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat. Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss.
Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen.
Dann kann man als Gründer hergehen und und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen. Bei der IHK Gebührberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken.
Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Kann man ein Kleingewerbe auch online anmelden?
Nicht direkt. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung auf dem steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch nehmen. Jedoch kann man die normale Anmeldung bei dem Gewerbeamt so beantragen, so dass am Ende man dann doch automatisch vom Finanzamt den Bogen erhält.
Die Online Anmeldung ist eine kleine Revolution. Gründer können bequem von Zuhause aus ein Gewerbe anmelden. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit bisher nie wirklich die Zeit gefunden hatten, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Amt des Gewerbes zu erscheinen, ein wahrer Segen.
Für die Online Anmeldung benötigt man nicht mehr wie 20 Minuten. Man kann diese unabhängig der Uhrzeit erledigen. Man benötigt in der Regel die Kopien der Unterlagen, die erforderlich sind und muss diese dann auf der Seite hochladen.
Die Bearbeitungsgebühr kann bequem per Bank gezahlt werden. Dann ist man auch bereits fertig und das Gewerbeamt muss dann nur noch die Daten verarbeiten und weiterleiten.
Doch zwei Mankos gibt es dann doch. Einige Ämter akzeptieren keine elektronische Unterschrift, wie es in Hamburg zum Beispiel der Fall ist. Dann muss man die eigene Unterschrift entweder per Post oder vor Ort persönlich abgeben.
Das andere Manko ist in dem Sinne dann viel gravierender: noch wird dieser Online Service nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens wird man hier fündig. Alle anderen Städte versuchen, diese Art der Anmeldung zu adaptieren.