Was sind Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer zu sein ist aktuell in Mode. Oder etwa doch nicht? Mit über 5 Millionen Kleingewerben und insgesamt über 70.000 Freiberuflern sind Kleinunternehmen ohnehin schon immer sehr beliebt gewesen.
Kleinunternehmerregelung anmelden? Das hat seine Vorteile! Doch achte dabei vor allem auf DIESES Feld! Ansonsten zahlst du mehr, als du sollst. Erfahre mehr->
Woran das liegt? Weil Kleinunternehmer von sehr vielen Gelegenheiten profitieren. Sei es aufgrund von Steuervorteilen oder von einem geringen Verwaltungsaufwand. Doch wer oder was genau sind denn nun Kleinunternehmer Kleinunternehmer können sowohl Leute sein, die ein eigenes Gewerbe besitzen, aber auch Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Klingt ziemlich kompliziert, ist es aber bei weitem nicht.
Was unterscheidet Kleingewerbe von Kleinunternehmern?
Also, die Begrifflichkeiten Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht, was wiederum nichts anderes bedeutet wie der Erwerb und Vertrieb innerhalb des Inlandes der deutschen Grenzen. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben.
Das hat den Vorteil dass damit der bürokratische Aufwand stark gesenkt wird. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt.
Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste bzw. die Dienstleistung, die man anbietet, für einen weit günstigeren Preis anbietet als Mitbewerber, was wiederum potenzielle Kunden dazu bewegen kann, das eigene Angebot eher anzunehmen. Jedoch muss auch bedenken, dass einige interessierte Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie später Steuern absetzen können. So viel zum Kleinunternehmen.
Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Weil man eben kein vollständiger Kaufmann, sondern nur ein Kann-Kaufmann ist.
Das wiederum erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, was eine sehr große Erleichterung darstellt. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.
Wie hoch darf der Umsatz bei Kleinunternehmen sein?
Kleingewerbetreibende können nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Der Umsatz im vorherigen Jahr darf nicht mehr wie 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im laufenden Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro überschreiten. Hat man erst jetzt oder ist gerade noch dabei, Kleinunternehmer zu werden, dann darf man im ersten Jahr den Umsatz von 22.000 Euro nicht überschreiten.
Außerdem müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen auch Freiberufler als Kleinunternehmer. Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln. Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Wer sich nun dazu entschlossen hat, ein Kleingewerbe anzumelden, der muss als erstes beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Grundsätzlich haben auch Kleingewerbetreibende die Möglichkeit, das eigene Unternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen.
Doch dann verschwinden fast gänzlich die gesamten Vorteile eines Kleinunternehmers. Daher wäre es ratsam, diesen Schritt nicht zu gehen. Als nächstes muss man schauen, ob man beim Gewerbeamt vorher einen Termin benötigt oder ob es auch ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Beides hätte seine Vor- als auch Nachteile.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wenn man nun an dem besagten Tag der Gewerbeanmeldung gekommen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden und hat nichts mit der Rechtsform des Gewerbes zu tun.
Welche Unterlagen brauche ich als Kleinunternehmer?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Was muss ich als Kleinunternehmer alles beachten?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein. Das Formular enthält nur eine Seite.
Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.
Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.
Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Es gibt bestimmte Fristen, die man einhalten muss, bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen kann. Nimmt man diese nämlich zu spät wahr, muss man damit rechnen, ein Bußgeld zu erhalten, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Es ist daher sehr wichtig darauf zu achten, dass man die Anmeldung so früh wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Anmeldung des Kleinunternehmens beantragen?
Man hat auch die Möglichkeit, sein Unternehmen auch noch nachträglich anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Da die meisten Leser auf der Seite eher Kleingewerbetreibende sind, schauen wir uns in einem kurzen Beispiel an, mit welchen Kosten diese rechnen müssen. Da gibt es zunächst die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.
Diese muss jeder Gewerbetreibende bezahlen. Weitere laufende Kosten für einen Kleingewerbetreibenden können dann anfallen, sofern dieser das Unternehmen hauptberuflich betreibt. Dann müsste man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die monatlichen Kosten belaufen sich hierbei auf mindestens 200 Euro. Das gute ist, das man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann und man am Ende des Jahres bei der Steuererklärung bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen kann.
Ein sehr großer Vorteil. Weitere Kosten, die man als Kleingewerbe bezahlen muss, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK entstehen. Kleingewerbetreibende zahlen da rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man Mitarbeiter beschäftigen sollte, dann muss man unter anderem auch die Versicherung der Arbeitnehmer bezahlen.
Das wären allerdings auch die einzigen Fixkosten, die man hätte. Im weiteren Verlauf der Jahre können jedoch zusätzliche Zahlungen entstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Koorperationen eingeht.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Auf Rechnungen schreibt man nicht nur den Umsatz oder die Ausgaben auf, sondern auch, wie die Gewinne aussehen. Bei einem Kleingewerbe sind diese immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?
Um ein Kleinunternehmen gründen bzw. die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden und den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Vor allem dann muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Freiberufler müssen selbst das Finanzamt aufsuchen gehen. Gewerbetreibende erhalten diesen Fragebogen automatisch innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.
Es kann allerdings durchaus sein, dass man diesen eventuell doch nicht so schnell erhält, dann wäre es ratsam, wenn man selbst aktiv wird und einmal nachfragt, was denn das Problem ist.
Wenn man diesen Bogen dann einmal erhalten hat, dann wird man schnell feststellen, dass dieser mit sieben Seiten ein großer Brocken. Es empfiehlt sich daher, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt.
Insbesondere sind für Kleinunternehmer die folgenden zwei Felder sehr wichtig: zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung, zum anderen die, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreibt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?
Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht tun.
Fazit:
Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann man dann, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten hat.