Inhalt
Wo muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Das Besondere an Kleinunternehmen ist, dass diese nicht immer ein Gewerbe benötigen, für die Ausübung der Selbstständigen Tätigkeit. Auch können Freiberufler Kleinunternehmer sein.
Der Unterschied zu den Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist, dass Freiberufler lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen, wohingegen Gewerbetreibende sowohl beim Amt der Finanzen, als auch beim Gewerbeamt wichtige Dokumente ausfüllen müssen.
Doch zunächst müssen Kleinunternehmer mit einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt in der Stadt erscheinen. Dort zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Was brauche ich als Kleinunternehmer für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man als Kleinunternehmer Gewerbeformular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann.
In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.
Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Schein. Das Formular enthält nur eine Seite.
Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.
Muss man beim Finanzamt anmelden?
Ja. Der Gewerbeschein gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.
Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Wie sieht ein Formular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wann muss man ein klein Gewerbe anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung vornehmen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wer also bereits jetzt schon weiß, dass sein Kleinunternehmen die Gewerbeanmeldung benötigt, der sollte so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen.
Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man mehrere Male bewusst eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, der nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.
Falls man das Kleinunternehmen nämlich nicht anmelden sollte, dann droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr. Beispielsweise verhängt man in München Bußgelder in höhe von bis zu 50.000 Euro. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich dieses Thema zu Herzen und ernst nimmt.
Kann man rückwirkend ein Kleingewerbe anmelden?
Ja. Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man über einen längeren Zeitraum das Unternehmen nicht angemeldet haben sollte, dann muss man auch Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man ebenfalls noch bezahlen müsste.
Wie viel darf man als Kleinunternehmer verdienen?
Wie viel man mit einem Kleingewerbe verdienen darf, ist in Deutschland klar geregelt. Die Summe ist immens! Die meisten Gründer würden mit einer solchen Summe überhaupt nicht rechnen. Diese dürfte sogar bei einigen das aktuelle Hauptgehalt übersteigen.
Denn mit einem kleinen Unternehmen darf man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften. Natürlich muss man diese Summe erst verdienen und dann noch versteuern. Doch zeigt diese Möglichkeit, dass man in Deutschland, vor allem für Leute, die nebenbei ein Unternehmen aufbauen möchten, als Kleinunternehmer ideale Voraussetzungen vorfinden.
Wie viel zahlt man als Kleinunternehmer pro Jahr?
Da die meisten Leser auf der Seite eher Kleingewerbetreibende sind, schauen wir uns in einem kurzen Beispiel an, mit welchen Kosten diese rechnen müssen. Da gibt es zunächst die Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet.
Diese muss jeder Gewerbetreibende bezahlen. Weitere laufende Kosten für einen Kleingewerbetreibenden können dann anfallen, sofern dieser das Unternehmen hauptberuflich betreibt. Dann müsste man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die monatlichen Kosten belaufen sich hierbei auf mindestens 200 Euro.
Das gute ist, das man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben kann und man am Ende des Jahres bei der Steuererklärung bis zu 1900 Euro von den Steuern absetzen kann. Ein sehr großer Vorteil. Weitere Kosten, die man als Kleingewerbe bezahlen muss, sind die, die aufgrund der Mitgliedschaft bei der IHK entstehen.
Kleingewerbetreibende zahlen da rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Falls man Mitarbeiter beschäftigen sollte, dann muss man unter anderem auch die Versicherung der Arbeitnehmer bezahlen.
Das wären allerdings auch die einzigen Fixkosten, die man hätte. Im weiteren Verlauf der Jahre können jedoch zusätzliche Zahlungen entstehen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Koorperationen eingeht.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Man erhält vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um von dieser profitieren zu können.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Kleingewerbe, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dafür muss man allerdings eine Voraussetzung erfüllen. Die Voraussetzung hierfür sind, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz (früher sogar nur 17.500 Euro) und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt.
Wenn die so gegeben ist, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen. Außerdem ist der Vorteil eines Kleingewerbes, das man statt einer doppelten Buchführung, nur eine einfache Einnahmen Überschuss Rechnung braucht. Das senkt den Verwaltungsaufwand immens. Daher ist das Kleingewerbe auch eines der beliebtesten Formen, um ein Gewerbe anzumelden.