Lieber Leser, kennst du das Gefühl, wenn du einen packenden Film anschaust, richtig mitfieberst, im Kopf dir die krassesten Szenarien ausmalst und plötzlich dann ein unerwarteter Wendepunkt kommt, der den ganzen Film auf den Kopf stellt?
So in etwa wird es jetzt auch für dich sein, ich möchte dich auch nicht weiter auf die Folter spannen. Hier ein kleiner Spoiler: Ein Kleinunternehmer wird man nicht, wenn man sich beim Gewerbeamt anmeldet, sondern wird man, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Inhalt
Wo kann man die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Um ein Kleinunternehmer werden zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt gewesen sein. Man erhält dann ein Formular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Formular kann man allerdings nicht die Rechtsform Kleingewerbe ankreuzen.
Diese gibt es schlichtweg nicht. Um ein Kleingewerbe haben zu können, muss man erst den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten. Auf diesem Bogen kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern bestimmte Auflagen erfüllt worden sind.
Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?
Um als Kleinunternehmer richtig durchstarten zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Kleinunternehmerregelung ist eine große Hilfe für Kleinunternehmer, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen.
Dafür muss man allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man mehr wie 22.000 Euro pro Jahr verdienen würde, im ersten Geschäftsjahr, dann müsste man die Umsatzsteuer zahlen.
Zwar kein Vorteil der Kleinunternehmerregelung, doch auch dies kommt dem Kleinunternehmer sehr gelegen: man kann in einem Geschäftsjahr rund 24.500 Euro verdienen (das ist der aktuelle Freibetrag) ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Das bedeutet, dass man im besten Fall sowohl die Gewerbesteuer, als auch die Umsatzsteuer nicht zahlen muss. Am Ende müsste man als Kleinunternehmer nur noch die Einkommensteuer zahlen.
Wie viel Umsatz kann man mit einem Kleingewerbe im Jahr machen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.
Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Geschäftsjahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Wenn man dies allerdings nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden.
Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden. Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können.
Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Die Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen.
Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.
Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.
Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Muss man den Arbeitgeber informieren?
Nein, in Deutschland gibt es keine Pflicht, dem Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu berichten. Es kann jedoch in einigen Fällen zu Ausnahmen kommen.
Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem vorsieht, da Klauseln im Vertrag verankert sind. Auch dann dem Arbeitgeber muss man berichten, wenn man aufgrund der gewerblichen Tätigkeit kraftlos bei der Arbeit erscheint.
Ebenfalls berichten muss man dann, wenn die Gewerbe in einer selben Branche tätig sind und ein Interessenkonflikt dadurch entsteht oder entstehen kann.
Generell sollte man sich auch überlegen, ob vielleicht die Möglichkeit besteht, bei dem nicht erwähnen der Gewerbeanmeldung, dass das Verhältnis zum Arbeitgeber abkühlen kann, wenn dieser das aus anderen Quellen erfährt. Auch hier muss man sich genaue Gedanken machen und für sich selber abwägen, was für einen das richtige wäre.
Fazit:
Das beliebteste Gewerbe ist ein klein Gewerbe. Dieses kann man allerdings nur beim Finanzamt als solches anmelden. Dafür muss man bei der Anmeldung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Das Unternehmen profitiert dann dadurch, dass man einen bestimmten Umsatz benötigt und dann keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss. Auch wenn dies im ersten Moment nicht so spektakulär klingt, so kann dies am Ende eine sehr große Summer ergeben, denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Ein Anmeldung eines Kleingewerbes lohnt sich daher vollkommen und sollte für viele Gründer in Betracht gezogen.