Wer sind Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer – viele Gründer würden sich als solche Beschreiben. Doch was macht einen Kleinunternehmer so besonders und unterscheidet ihn von anderen Unternehmen? Kleinunternehmer können sowohl Leute sein, die ein eigenes Gewerbe besitzen, aber auch Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Was beide gemeinsam haben, ist, dass diese die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit man eben auch als Kleingewerbe, als Kleinunternehmer angesehen wird, muss man eben diese Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen. Wie die Kleinunternehmer Anmeldung zu einem Kinderspiel wird, durch diesen einfachen Trick, erfährst du nur hier. Erfahre mehr ->
Unterschied zwischen Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer?
Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer vorweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand immens, die doppelte Buchführung lässt grüßen.
Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Durch den preislichen Vorteil kann man die eigenen Dienste für einen günstigeren Preis anbietet, was wiederum potenzielle Kunden als interessant empfinden können.
Allerdings muss auch bedenken, dass wiederum andere Unternehmen genau diese Umsatzsteuer mit angegeben haben möchten, damit sie diese später für das eigene Unternehmen Steuern absetzen können. So viel zum Kleinunternehmen.
Der Begriff Kleingewerbe stammt aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten.
Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung, eine sehr große Vereinfachung. Doch was bedeutet das nun? Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende.
Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Außerdem müssen Kleinunternehmer nicht immer Besitzer eines Gewerbes sein. Beispielsweise zählen Freiberufler nicht als Kleingewerbetreibende, auch wenn sie Umsätze erzielen.
Was alle Kleinunternehmer gemein haben, ist, dass diese die Einnahme Überschuss Rechnung nutzen, um den Gewinn zu ermitteln. Der bildet zusammen mit allen anderen persönlichen Einkünften die Berechnungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, Gewerbetreibende erhalten dies automatisch, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Auf diesem kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um eben als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen schreiben zu müssen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Bevor man die Anmeldung beim Finanzamt beantragen kann, müssen Kleingewerbetreibende zunächst beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Dann muss man zunächst das zuständige Amt ausfindig machen.
Ist dies erledigt, muss man recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen Termin benötigt. Ist dies auch erledigt und man nun an dem Tag der Anmeldung angekommen, geht es nun wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt man unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes, daher nicht weiter verwundern lassen.
Das Ziel der Gewerbeanmeldung ist, dass man am Ende den Gewerbeschein erhält, welcher die Bescheinigung der gewerblichen Tätigkeit ist. Um dieses erhalten zu können, muss man zuvor noch einige Unterlagen vorzeigen.
Was braucht man für die Anmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Formular zur Anmeldung von Kleingewerbe
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt.
Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann. Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.
Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften.
Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden.
Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet.
Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Wer ein klein Gewerbe anmelden möchte, der fragt sich, welche Summen auf einen zu kommen können. Das gute an Kleinunternehmen ist, dass diese keine allzu hohen Kosten haben. Für die Anmeldung zahlt man lediglich die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Das wären auch bereits die einzigen Kosten.
Wann muss man sich beim Finanzamt anmelden?
Um ein Kleinunternehmen gründen bzw. die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden und den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Vor allem dann muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Freiberufler müssen selbst das Finanzamt aufsuchen gehen. Gewerbetreibende erhalten diesen Fragebogen automatisch innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.
Es kann allerdings durchaus sein, dass man diesen eventuell doch nicht so schnell erhält, dann wäre es ratsam, wenn man selbst aktiv wird und einmal nachfragt, was denn das Problem ist. Wenn man diesen Bogen dann einmal erhalten hat, dann wird man schnell feststellen, dass dieser mit sieben Seiten ein großer Brocken.
Es empfiehlt sich daher, dass man sich für die Beantwortung der Fragen ausreichend viel Zeit lässt. Insbesondere sind für Kleinunternehmer die folgenden zwei Felder sehr wichtig: zum einen die mit der Kleinunternehmerregelung, zum anderen die, wo man die selbstständige Tätigkeit beschreibt.
Muss man die Umsatzsteuer Identifikationsnummer beantragen?
Sofern man Produkte auch im Ausland verkaufen sollte, dann ist es wichtig, das man die Umsatz ID beantragt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleingewerbetreibende haben ihren Namen daher, weil sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben. Doch was genau ist diese Regelung überhaupt und für was ist diese gut?
Die Regelung ist eine Hilfestellung für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür muss man allerdings eine ganz bestimmte Voraussetzung erfüllen: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man mal mehr Umsätzen sollte, dann gilt die Regelung nicht mehr und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht mehr tun.
Fazit:
Kleinunternehmer müssen die Anmeldung bei dem Finanzamt beantragen. Das gilt sowohl für gewerbetreibende, als auch für Freiberufler.