Du hast dich nun dazu entschlossen, ein Gewerbe anzumelden – wir bei Gewerbeanmeldung.com freuen uns dabei, dich in deinem Vorhaben unterstützen zu können. Als Unternehmer musst du vieles drauf haben, unter anderem eben auch, deine Zielgruppe genau zu kennen.
Das bedeutet allerdings nicht, das du dich auch mit dem ganzen Papierkram rund um die Gewerbeanmeldung kennen musst. Diese Informationen sind nur sehr mühselig im Internet auffindbar, deshalb haben wir hier alles wichtige für dich zusammengetragen, damit dein Unternehmen von Anfang an ein voller Erfolg wird. Natürlich haben wir auch eine Überraschung für dich parat, wie du im laufe des Textes noch sehen wirst 😉
Nun, du hast sicherlich vorgehabt, ein Kleinunternehmen zu gründen. Bei deiner Recherche ist dir dabei sicherlich aufgefallen, dass es viele Begriffe gibt, die zwar ähnlich klingen, aber irgendwie immer was anderes meinen. Sei es ein Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder Kleinunternehmerregelung.
Doch was genau ist denn ein Kleingewerbe? Also es ist nämlich so, dass es gar kein „Kleingewerbe“ gibt, auch wenn das Wort inflationär häufig verwendet wird. Mit diesem Begriff werden häufig Gewerbe verwechselt, welche kein Handelsgewerbe und dementsprechend auch nicht im Handelsregister eingetragen sind.
Auch wird der Begriff Kleingewerbe in einem falschen Zusammenhang mit einem Kleinunternehmer oder der Kleinunternehmerreglung verwendet. Der Kleinunternehmer selbst profitiert nämlich von der Kleinunternehmerregelung, denn sie erlaubt dem Unternehmer, der geringe Umsätze erzielt, keine Umsatzsteuer zu entrichten.
Damit diese Regel auch für dich geltend wird, darf dein Umsatz im vorangegangenem Jahr nicht über 22 000 Euro liegen. Auch bei einem neuen Unternehmen darf man nicht über 22 000 Euro Umsatz liegen.. In dem kommenden Geschäftsjahr darf dein Umsatz nicht über 50 000 Euro liegen. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, gilt die Kleinunternehmerregung auch für dich.
Inhalt
Kann ich mein Kleingewerbe online anmelden?
Viele Städte bieten den Service der Online Anmeldung an. Recherchiere im Internet, ob dies in deiner Stadt möglich ist. Beispielsweise kannst du in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens, in Bayern, Hamburg oder auch in Berlin deine Anmeldung online abschließen.
Das hat den einfachen Vorteil, dass du zum einen keine langen Wartezeiten mehr und du dein Gewerbe zu jederzeit eröffnen kannst, weil die Öffnungszeiten dich nicht daran hindern.
Wo muss ich mich als Kleinunternehmer anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, musst du beim Gewerbeamt deiner zuständigen Stadt vorstellig werden. Sofern dir nur die Option bleibt, persönlich vor Ort zu erscheinen, ist dies auch nicht weiter tragisch, denn die Anmeldung dauert maximal nur eine halbe Stunde.
Bei der Kleingewerbe Anmeldung musst du einige Dokumente bei dir haben, unter anderem:
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis,
- eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel
Dann gibt es noch einige Genehmigungspflichtige Gewerbe, bei denen du noch weitere Dokumente einreichen musst. Sofern du beispielsweise im Sicherheitsgewerbe tätig sein möchtest, benötigst du außerdem noch ein polizeiliches Führungszeugnis.
Falls du ein Gewerbe in der Gastronomie eröffnen willst, benötigst du noch ein Gesundheitsamt. Nachdem du das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Dieser berechtigt dich allerdings noch nicht, dein Gewerbe offiziell zu betreiben.
Dies geschieht erst beim Finanzamt bzw. wenn das Gewerbeamt die Informationen dem Finanzamt weiterleitet. Dies dauert in der Regel mehrere Tage bis zu wenige Wochen. Das Finanzamt schickt dir eine Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Bei einem klein Gewerbe darf man auch seine eigene Steuernummer verwenden, doch dies ist abhängig vom Finanzamt.
Bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist es wichtig, dass du alles korrekt angibst, sowohl deine Tätigkeit, als auch das, was du denkst, im Laufe des Jahres verdienen zu können. Das Finanzamt überprüft nämlich genau, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deinem Gewerbe handelt. Deshalb solltest du auch deine unternehmerischen Tätigkeiten nicht zu eng fassen.
Wann muss ich ein Kleinunternehmen anmelden?
Ein Kleingewerbe-anmelden musst du… sofort! Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.
Es gibt da nur die eine Ausnahme, das wenn du mit deiner Tätigkeit einen Gewinn von unter 410 Euro hast, nicht Anmeldepflichtig bist, alles andere ist gesetzlich verpflichtend und man muss dem nachkommen.
Kann ich mein Kleingewerbe auch rückwirkend anmelden?
Du kannst eine Gewerbe noch bis zu 60 Monaten rückwirkend anmelden. Einige Behörden lassen bei eher kleineren Beträgen Milde walten, dennoch ist es möglich, dass du bei einem Versäumnis zu einem Bußgeld verdonnert wirst, welche mit bis zu 1 000 Euro und mehr geahndet werden kann. Daher solltest du die Gewerbeanmeldung schnell hinter dich bringen und die benötigten Informationen beim Finanzamt abgeben.
Kleinunternehmen anmelden – welche Kosten fallen an?
Kleinunternehmen haben den Vorteil, dass diese nicht nur einen geringeren bürokratischen Verwaltungsaufwand erfordern, sondern auch noch nur wenig Kapital benötigen. Die Kosten für einen Kleinunternehmer sind sehr moderat und überschaubar. Zunächst gibt es die Kosten für den Gewerbeschein.
Von Stadt zu Stadt können sich die Beträge jeweils ändern, dennoch pendeln sich die Kosten zwischen 20 und 60 Euro ein. Sofern du weitere Unterlagen mitbringen musst, musst du weitere Kosten in deine Rechnung nehmen. Z.B muss ein polizeiliches Führungszeugnis erst beantragt werden, welches rund 13 Euro kostet.
Auch das Gesundheitszeugnis muss kostenpflichtig für rund 20 Euro erworben werden. Für Handwerker, die eine Handwerkskarte benötigen fallen Kosten in Höhe von rund 80-100 Euro an. Mehrkosten wirst du bei der Gewerbeanmeldung nicht haben.
Nachdem du den Steuerlichenerfassungsbogen ausgefüllt an das Finanzamt zurückgeschickt hast, kannst du deine gewerbliche Tätigkeit beginnen. Dann erfolgt die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Sofern du einem Betrag von 5200 Euro bleibst, zahlst du keine Gebühren.
Allerdings kann die IHK für dich auch einen Vorteil bringen, in dem du die unzähligen Angebote dieser nutzt. Auch musst du dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Sofern du allerdings keine Mitarbeiter hast und keine Versicherungen zahlen musst, bleibt dies für dich ohne Kosten.
Als Kleinunternehmen darfst du bis zu 22 000 Euro Umsatz Steuerfrei verdienen. Es kann jedoch vereinzelnd immer wieder vorkommen, dass du von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst.
Als Personengesellschaft kannst du dem innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen Wir als Experten prüfen dann für dich, ob eine Möglichkeit besteht, das du die Kosten auf 0 Euro reduzieren kannst. Ja, du hast richtig gelesen.. 0 Euro! Interesse geweckt? Klicke hier für mehr Informationen!
Wer ist Gewerbetreibender und wer Freiberufler?
Wir haben jetzt eine ganze Menge über die Anmeldung beim Gewerbeamt gesprochen, dabei aber bisher eine Personengruppe nicht erwähnt, die diesen Schritt gar nicht gehen muss. Die Rede ist von den Freiberuflern. Diese üben freie Berufe aus und müssen, da kein Gewerbe vorhanden ist, auch keine Gewerbesteuer zahlen.
Allerdings müssen sich diese Leute beim Finanzamt anmelden und erhalten dort ihre Steuernummer. Ein weiterer Vorteil der Freiberufler ist, dass diese nicht bei der IHK meldepflichtig sind und demnach auch keine Kammerbeiträge leisten müssen.
In wenigen Fällen kann es dennoch sein, dass sie sich je nach Beruf bei berufsständischen Kammern anmelden müssen. Die freien Berufe werden unter anderem auch als Katalog- und Katalogähnliche Berufe bezeichnet bzw. diese werden dort als solche gelistet. Berufe die in diese Kategorie fallen sind:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Tierärzte,
- Apotheker,
- Notare,
- Rechtsanwälte,
- Patentanwälte,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Architekten,
- beratende Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten
Es gibt da noch eine ganze Menge anderer Berufe, die nicht alle hier erwähnt werden können, da dies den Umfang des Textes sprengen würde. Allerdings findest du im Netz eine Liste mit den entsprechenden Berufen. Als Freiberufler musst du sowohl die Einkommensteuer, als auch die Umsatzsteuer zahlen.
Wer darf die Kleinunternehmerregelung anwenden?
Von der Kleinunternehmerregelung kann nur derjenige Gebrauch machen, wer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr bzw. im Vorjahr oder im darauf folgendem Jahr Maximal 50.000 Euro im Jahr nach der Gründung bzw. im laufenden Geschäftsjahr nicht überschreitet.
Bleibst du danach dauerhaft unter 22 000 Euro Umsatz, kannst du auch bei der Kleinunternehmerregelung bleiben, sofern du das möchtest. Sobald dein Umsatz erstmals zwischen 22000 und 50.000 beträgt, gilt für das folgende Jahr die Regel nicht mehr und du giltst dann als Einzelunternehmer.
Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?
Dein Unternehmen wächst mit der Zeit hoffentlich immer weiter an. Gleichbedeutend mit deinem Wachstum, steigt auch dein Umsatz an. Bis zu einer bestimmten Summe darfst du eine Summe Steuerfrei verdienen. Kleinunternehmer ist, wer im ersten Jahr max. 22.000 Euro Umsatz erzielt und im zweiten Jahr 50.000 Euro.
Kleinunternehmer geworden – dem Arbeitgeber bescheid geben?
In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dich dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber im Falle einer Anmeldung beim Ordnungsamt bescheid zu geben. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn es der Vertragsinhalt so vor sieht. Daher ist es wichtig erst einmal zu überprüfen, wie eigene vertragliche Situation denn aussieht.
Zu den Ausnahmen zählen unter anderem auch Beamte und Berufssoldaten. Ein Ermächtigungsgrund würde nur dann deinem Arbeitgeber zustehen, wenn dein Nebengewerbe in Konkurrenz zu seinem steht oder ein anderer Interessenkonflikt vorliegt. Es kann sein, dass dein Arbeitgeber es als Vertrauensbruch interpretieren könnte, wenn du ihn nicht von der Anmeldung erzählst. Schätze daher deine Situation gut ein.
Fazit:
Ein Kleinunternehmer ist genauso ein Besitzer eines normalen Unternehmens, wie jeder andere auch. Bei der Anmeldung werden bestimmte Dokumente von dir verlangt, unter anderem:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes noch ein polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis oder Handwerkskarte.
Du erhälst dann deinen Gewerbeschein, dieser ermächtigt dich allerdings nicht dazu, sofort mit dem Gewerbe zu starten. Das Gewerbeamt gibt deine Information an das Finanzamt weiter, welches sich dann bei dir meldet und von dir den ausgefüllten Erfassungsbogen zurückverlangt. Dann kannst du mit deinem Unternehmen auch beginnen.
Wenn dein Umsatz im ersten Geschäftsjahr unter 22.000€ und im darauffolgenden 50.000€ nicht überschreiten, kannst du die Kleinunternehmerregelung für dich nutzen. Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden und werden nicht automatisch benachrichtigt.
Als Kleinunternehmer musst du dein Gewerbe sofort anmelden, ansonsten kann dir ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. Allerdings kannst du dein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Die meisten Ämter lassen Milde walten und teilen keine kostspieligen Strafen aus.