Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist für viele Gründer der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Es ist der Schritt, der für viele am einfachsten ist, denn als Kleingewerbetreibender zahlt man zum Beispiel nur wenige Steuern, hat geringe Kosten, muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eintragen lassen, hat einen geringen Verwaltungsaufwand, weil die Buchführung unter anderem wegfällt und kann dabei auch noch jede Menge Geld und Umsätze erzielen.
Ein idealer Start also, um als Unternehmer voll durchstarten zu können. So gelingt die Kleinstgewerbe Anmeldung garantiert. Mit diesen einfachen Schritten zum Kleingewerbe. Erfahre mehr ->
Inhalt
Wo kann man das Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde anmelden. In manchen Städten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man neben dem Gewerbeamt, noch die Anmeldung vornehmen kann. Beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Daher muss man zunächst recherchieren, bei welchem Amt man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Nachdem man dies erledigt hat, ist es hilfreich, wenn man zunächst schaut, ob man für die Anmeldung einen Termin benötigt, dies Online tun kann oder ob es ausreicht, ob man einfach vor Ort erscheint.
Nachdem man auch dieses Schritt erledigt und die Anmeldung beim Gewerbeamt abschließen möchte, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet.
Die Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem zahlt man diese Gebühr unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Ob GbR, Kleingewerbe oder GmbH, diese Gebühr bleibt gleich. Weitere Kosten können jedoch je nach Rechtsform dennoch auftauchen.
Was braucht man für die Anmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Daraufhin erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Auch hat man die Möglichkeit, dieses Formular mit nach Hause zu nehmen und es dort auszufüllen und später nachzureichen.
Wir würden davon jedoch eher abraten. Zum einen deshalb, weil man so die Gewerbeanmeldung um einige Tage verschiebt und zum anderen auch, weil ein solches Formular sehr viele Fragen enthält, die gespickt mit Fachbegriffen sind. Da die meisten Gründer solch ein Formular zum ersten Mal sehen werden, wäre es hilfreich, jemanden zu haben, der bei den Fragen helfen könnte.
Dies wäre beim Gewerbeamt in Form eines beratenden Beamten gegeben. Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbe und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müssen Gewerbetreibende in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die meisten Leser kommt ohnehin nur ein Nebengewerbe infrage, da die meisten noch eine hauptberufliche Tätigkeit verfolgen und mit einem Gewerbe nebenbei das Gehalt weiter aufbessern wollen.
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann als Gewerbeschein. Der Gewerbeschein gibt einem Gründer noch nicht das recht, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Das kann man nämlich erst dann, wenn man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurück geschickt hat. Beim Finanzamt müssen Gewerbetreibende allerdings nicht selbst vorstellig werden, sondern das Gewerbeamt übernimmt die Aufgabe. Dieses informiert unter anderem das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaft.
Eine kurze Anmerkung: falls man die Berufsgenossenschaft nicht direkt ausfindig machen kann, ist das kein Problem, weil diese einen bereits automatisch anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig.
Gründer, die Mitarbeiter haben, müssen hier ihre Arbeitnehmer versichern lassen. Falls man keine Mitarbeiter hat, hat man auch keine Kosten, denn sich selbst müssen Gewerbetreibende nicht versichern lassen.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt: GbR) auch BGB-Gesellschaft genannt gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen.
Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein. Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen erhält man automatisch vom Finanzamt nach der Anmeldung beim Amt des Gewerbes. Es dauert rund sieben bis zehn Tage, bis der Fragebogen bei einem ankommt.
Falls es länger dauern sollte, sollte man erst dann aktiv werden und einmal nachfragen, worum es gerade denn so lange dauert. Nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein kleiner Brocken ist.
Es ist daher ratsam, dass man sich für die Beantwortung der Fragen genug Zeit nimmt. Auf dem Bogen muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gründer, um unter anderem keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22 000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50 000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, zahlt man keine Umsatzsteuer. Falls man die Regelung nicht beansprucht, dann kann man das für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe nicht mehr tun.
Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dazu muss man wissen, dass in Deutschland Unternehmen monatlich, vierteljährlich oder jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen.
Kleingewerbetreibende sind allerdings von dieser Pflicht befreit und müssen daher auch keine Voranmeldungen abgeben und Umsatzsteuer abführen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22 000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50 000 Euro erwirtschaften. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann.
In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Falls man diese Option nicht ziehen sollte, dann darf man das aktuelle Gewerbe für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden.
Des Weiteren wird beim Kleingewerbe die Buchführung ersetzt durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung. Zudem sind Kleingewerbe nicht dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet. Die HGB hat strengere Regeln. Demnach sinkt nicht nur der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe, sondern auch die Regelungen werden deutlich gelockert.
Was sind Freiberufler?
Freiberufler sind Selbstständige, die in kaufmännischer Weise keinen eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen. Zu den Freiberuflern gehören unter anderem sehr bekannte Berufe, wie:
- Anwälte,
- Ärzte,
- Designer,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- und viele weitere.
Freiberufler müssen lediglich die Anmeldung beim Finanzamt erledigen und müssen kein Kleingewerbe anmelden.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wenn du bereits jetzt schon weißt, dass du beispielsweise ein Kleingewerbe anmelden möchtest, dann beantrage dies sofort. Ansonsten gilt folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Falls du bereits eine solche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübst, dann solltest du diese so schnell wie möglich anmelden, bevor du ein Bußgeld kassierst. Auch gibt es einige Ausnahmen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen, wie die Freiberufler oder Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Alle anderen sind jedoch dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Falls man dies nämlich nicht tut, dann erwarten einem harte, finanzielle Konsequenzen.
Man müsste nämlich mit einem Bußgeld von bis zu 1 000 Euro und mehr rechnen. Beispielsweise zahlt man in München für ein solches Vergehen bis zu 50 000 Euro an Bußgeld. Das dürfte für die meisten Leute den finanziellen Ruin. Es ist daher umso wichtiger, dass man sich die Anmeldung zu Herzen nimmt und so schnell wie möglich vornimmt.
Man hat auch die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen und auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Auch wenn der Name es nicht unbedingt preisgibt, so sind die Summen, die man bei einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen kann, riesengroß. Die erreichbaren Zahlen sind sogar so groß, dass diese die Einnahmen der Haupteinnahmequelle bei den meisten Lesern übertreffen sollte.
Denn mit einem Kleingewerbe darf man bis zu 500000 Euro Umsatz oder 50000 Euro Gewinn erwirtschaften. Eine unfassbar hohe Summe. Man darf hierbei nicht vergessen, dass man auch noch Steuern zahlen muss.
Jedoch dürfen Gewerbetreibende bis zu 24 500 Euro im Jahr an reinem Gewinn erwirtschaften, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen. Das wären bis zu 2000 Euro monatlich, ohne eine Gewerbesteuer zu zahlen. Ein sehr lukratives Geschäft!
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen.
Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden. Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Was hat es mit der Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auf sich?
Jeder Gewerbetreibende muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Es ist für alle gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser nicht befreien lassen. Die IHK sieht sich selbst als eine Institution, welche versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Inwieweit diese Bestrebungen von Erfolg gekrönt sind, darüber darf sich jeder selbst eine Meinung zu bilden. Was feststeht ist allerdings, das die IHK höchst umstritten ist, da die meisten Gründer keinen klaren Mehrwert erkennen können.
Man kann der IHK wenigstens noch zugute halten, das sie viele Weiterbildungskurse anbietet, wo man Qualifikationen erlangen kann, die wiederum dem Unternehmen dabei helfen, an ansehen zu gewinnen. Doch dies kostet eben auch einiges an Geld.
Damit sind auch nicht die Gebühren gemeint, die kommen pro Jahr nämlich noch extra dazu. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Ist ein Kleingewerbe von den Steuern befreit?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Gewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das können sie, wenn sie den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten haben.