Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Man muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es manchmal ist. Denn vor allem in Großstädten ist es so, das es viele Ämter gibt, die dafür infrage kommen könnten. Daher muss man zunächst einmal recherchieren, bei welchem Gewerbeamt man sich anmelden muss.
Wenn dieses einmal gefunden ist, muss man erst einmal schauen, ob man beim Gewerbeamt einfach so auftauchen darf oder einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Einige würden nur ungerne sehr lange im Wartezimmer verharren wollen. Anderen käme es gelegen, zu jeder Zeit einfach dort aufzukreuzen und das Gewerbe anmelden zu können.
Kann man auch Online anmelden?
Es kann auch sein, dass die Stadt die Möglichkeit Wer aktuell nicht die Zeit hat und dennoch ein Gewerbe anmelden möchte, kann auch nachschauen, ob die Gemeinde auch einen Online Gewerbeanmeldung akzeptiert. Vor allem in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens und in viele Großstädten gibt es diesen Service. Wer bequem von Zuhause aus etwas erledigen möchte, dem ist damit geholfen.
Gewerbeanmeldung: Bearbeitungsgebühr
Für die Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem dabei haben muss man manche Unterlage haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis. Diese kosten allerdings etwas,
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- eine Vollmacht Schreiben, falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann,
- eventuell einen Auszug aus dem Handelsregister, das kommt allerdings für Unternehmen infrage, die eine Kapitalgesellschaft sind.
Gewerbeanmeldung: Formular
Man erhält beim Gewerbeamt ein Formular vorgelegt, welches ausgefüllt werden muss. Dort müssen Angaben zum Gründer und Gewerbe abgegeben werden. Hierbei ist es beispielsweise wichtig zu wissen, das man angeben muss, ob man ein Hauptgewerbe oder Nebengewerbe eröffnen will. Als Gründer eines Hauptgewerbes muss man in der Regel die eigene Krankenkasse aus der Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Dieses Formular wird dann unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie ist dann der Gewerbeschein. Es ist allerdings wichtig zu wissen, das dieser Gewerbeschein es einem noch nicht erlaubt, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dies darf man nämlich erst dann, wenn man die Steuernummer und den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat an das Finanzamt.
Bis wann kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Sofort oder währenddessen man mit der selbstständigen Tätigkeit beginnt. Dann gibt es noch Freiberufler, die gar nicht erst den Gang zum Gewerbeamt machen müssen und nur beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Auch die Gewerbeanmeldungen hinter sich lassen können Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Dazu gehören Menschen, die mit einer Tätigkeit einen Gewinn von 410 Euro im Jahr erwirtschaften. Alle anderen sind verpflichtet, sofern eine Gewinnabsicht klar erkennbar ist und diese Tätigkeit bewusst wiederholt, ein Gewerbe anzumelden.
Kann man rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Man hat auch die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Wochen Zeit. Man sollte sich allerdings nicht so viel Zeit lassen, da im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 1000€ und mehr drohen kann. In München beispielsweise werden Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000€ verhängt. Zwar lassen einige Ämter bei eher kleineren Gewinnen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Wann muss man beim Finanzamt vorstellig werden?
Als Kleingewerber muss man nicht beim Finanzamt vorstellig werden, da die Informationen des Gewerbetreibenden vom Amt des Gewerbes weiter an das Finanzamt geleitet werden.
In der Regel meldet sich das Amt der Finanzen innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls das nicht geschehen sollte, dann erst sollte man selbst aktiv werden und auf diese zugehen.
Finanzamt: Bogen
Vom Finanzamt erhält man einen Bogen zur steuerlichen Erfassung, welcher sieben Seiten lang ist, und eine Steuernummer, die dann für das Kleingewerbe gilt.
Es ist sehr wichtig, den Bogen mit größter Sorgfalt auszufüllen, denn jeder kleine Fehler kann bares Geld kosten. Wenn man beispielsweise bei dem Feld, wo es um die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit, diese nur unzureichend erklärt, kann es sein, dass das Finanzamt das später genau prüft. Wenn man angibt, Handys zu verkaufen und im Laufe der Zeit auch Tablets in sein Aufgebot nimmt, dann passt dies nicht mehr zur angegebenen Tätigkeit.
Dies müsste man schleunigst dem Amt der Finanzen melden. Um der ganzen Sache zu entgehen, sollte man die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreiben. In unserem Beispiel könnte man dann hingehen und schreiben, das man Elektronische Geräte repariert, weiterverarbeitet und verkauft.
Nachdem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung zurückgeschickt hat, dann erst kann man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen Geld zu verdienen.
Wie viel Umsatz darf man mit einem Kleingewerbe machen?
Beim Kleingewerbe darf man einen jährlichen Umsatz von bis zu 500.000 Euro oder einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro erwirtschaften. Dies gibt es nur beim Kleingewerbe.
Was zahlt man jährlich für ein Kleingewerbe?
Zunächst zahlt man die Kosten für die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Kosten gibt noch für die Kleingewerbe?
Weitere Kosten können enstehen, falls mehr Dokumente benötigt werden. Beispielsweise kostet ein polizeiliches Führungszeugnis rund 20 Euro oder ein Gesundheitszeugnis 20 Euro. Sofern man als Unternehmer hergeht und sagt, das man ein Hauptgewerbe gründen möchte, dann ist es in der Regel so, dass man auch die Kosten für die Krankenkasse selbst begleichen muss.
Gebühre für Industrie und Handelskammer
Man zahlt die Gebühren bei der Industrie und Handelskammer. Das muss jeder Gewerbetreibende in Deutschland tun. Die Kosten hierfür betragen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Das wären die ersten Fixkosten im Jahr.
Weitere Kosten können allerdings entstehen, sofern das Unternehmen am wachsen ist. Beispielsweise wenn man Mitarbeiter einstellt und sowohl deren Gehalt, als auch der Krankenkasse bezahlen muss. Auch sollte man berücksichtigen, das Kosten für die Räumlichkeit, ein Patent, eine Versicherung oder aber auch Neuanschaffungen entstehen können.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Man erhält vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort wird nachgefragt, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man dies verneinen sollte, dann darf man diese Option fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe ziehen. Es ist daher ratsam, die Kleinunternehmerregelung als Kleingewerbe anzukreuzen.
Doch was genau ist überhaupt die Kleinunternehmerregelung? Sie ist sozusagen eine kleine Hilfe vom Staat, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, wenn man einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt. Unter anderem muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher waren es sogar nur 17.500 Euro) und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro erwirtschaften, damit diese Regelung gilt.
In Deutschland darf man einen Betrag von bis zu 24.500 Steuerfrei verdienen, doch wenn dies bereits im ersten Jahr geschieht, dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Mit der Kleinunternehmerregelung ist außerdem nicht gemeint, dass man dann als Kleingewerbe nicht mehr zur doppelten Buchführung gezwungen ist. Dies ist ohnehin nicht der Fall und gilt für Kleingewerbe immer, sofern diese sich nicht im Handelsregister eingetragen haben. Bei einem Kleingewerbe gibt es die einfache Einahme-Überschuss-Rechnung.
Muss man sich bei der IHK anmelden?
Nachdem man sich bei Gewerbeamt angemeldet hat, leitet das deine Informationen weiter an die anderen Ämter. Darunter auch dem IHK. In Deutschland ist es gesetzlich verpflichtend, sich bei der IHK anzumelden. Dies kann man nicht umgehen.
Die Gebühren pro Jahr betragen bei der IHK rund 30 bis 70 Euro. Für ein Gewerbe, welches im Handelsregister eingetragen ist, betragen die Kosten sogar 150 bis 300 Euro. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man nicht außer acht lassen, dass die Industrie und Handelskammer dem Gründer viele Möglichkeiten bietet, um sich weiterzubilden.
Viele Angebote wie eine Weiterbildung oder Zertifikate können bei der IHK beantragt werden, was wiederum dem Ansehen des Gewerbes gut tut und dem Gründer hilft, sich weiterzuentwickeln. Sofern das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro erwirtschaftet, ist man allerdings befreit von den Gebühren.
Es kann allerdings auch sein, das man eine Beitragsrechnung bereits im ersten Jahr erhält. Die kann es in sich haben und vielen Gründern beispielsweise eine Neuanschaffung versauen. Gerade dann, wenn das Gewerbe noch in den „Kinderschuhen“ steckt und noch keine großartigen Gewinne abwirft, kann das ärgerlich sein. Doch es gibt eine Lösung..
Man kann als Personengruppe nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Falls das für dich infrage kommt, dann können wir dir dabei behilflich sein. Denn wir von GewerbeAnmeldung.com bieten die IHK-Gebühren-Beratung an. Diese ist in der Form in Deutschland einmalig.
Wir prüfen nämlich für den Gewerbetreibenden, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Minderung der Kosten steht im Raum. Zwar gibt es keine Garantie dafür, doch die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen sprechen da eine deutliche Sprache. Sofern du Interesse hast und gerne mehr über die IHK-Gebühren-Beratung erfahren möchtest, klicke hier.
Fazit:
Es herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder ein Kleingewerbe gründen kann. Bei der Kleingewerbe Anmeldung ist wichtig darauf zu achten, dass man alle Dokumente bei sich hat. Darunter unter anderem auch:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente verlangt werden, die weitere Kosten verursachen können,
- als Minderjähriger braucht man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selbst nicht anwesend sein kann, muss eine Vollmacht für eine Person ausgesprochen werden, die ebenfalls ein Personalausweis und eine Melde-Bestätigung bei sich dabei haben muss.
Außerdem zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Beim Kleingewerbe fallen außerdem noch die Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK an, die rund 30 bis 70 Euro im Jahr kosten.