Für viele Gewerbetreibende ist es ein Traum, irgendwann selbst der Chef über das eigene Leben zu sein. Das man selbst entscheiden kann, wann man arbeitet, wie viel man arbeitet, mit welcher Intensität man arbeitet.
Das Leben zu bestreiten, mit all seinen Facetten, und daran zu wachsen. Genauso soll auch das Unternehmen mit der Zeit immer weiter wachsen. Der ideale Start für eine nebenberufliche Selbstständigkeit, stellt das klein Gewerbe dar.
Dieses bietet Gründern viele Vorteile und ist zudem sehr kostengünstig. Nicht umsonst ist das Kleingewerbe das beliebteste Gewerbe in der gesamten Republik. In diesem Artikel wirst du das wichtigste rund um das Kleingewerbe erfahren.
Inhalt
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe anzumelden, muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. In manchen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, die für die Anmeldung zuständig sind, wie beispielsweise das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer.
Bei manchen Gewerbeämter muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung durchführen zu können. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und im Wartezimmer platz nimmt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wie lange dauert Gewerbeanmeldung?
Wenn man einen Termin hat, muss man nicht allzu lange im Wartezimmer verharren. Allerdings kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man mehrere Wochen auf einen Termin warten muss.
Wenn man vor Ort erscheinen kann, dann hat man die Anmeldung beim Gewerbeamt in der Regel auch am selben Tag erledigt. Allerdings kann man damit rechnen, dass der halbe Tag damit verbracht wird, bei dem Gewerbeamt zu sein.
Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst schauen, welche Option das Gewerbeamt in der Stadt anbietet. Die Gewerbeanmeldung selbst dauert in der Regel rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen man hat. Nach diesem Text hoffentlich keine mehr 😉
Was kostet Gewerbeanmeldung?
Wenn man nun im Büro des Beamten ist, muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann.
Welche Unterlagen braucht man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Formular zur Anmeldung beachten?
Man erhält dann ein Gewerbeanmeldung Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise muss man dort angeben, ob man nebenberuflich oder hauptberuflich die Selbstständigkeit anpeilt.
Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bereits beim Gewerbeamt das Kleingewerbe anmelden kann. Das ist allerdings nicht richtig. Vielmehr kann man erst dann ein Kleingewerbe anmelden, wenn man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat. Dort kann man dann angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich gar nicht. Mit einem Kleingewerbe werden demnach eben nur Unternehmen beschrieben, die diese Regelung in Anspruch genommen haben. Der Vorteil dieser Regelung ist der, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und dann keine Umsatzsteuer abführen muss.
Wie kann man beim Finanzamt anmelden?
Als Gewerbetreibender muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig werden. Das übernimmt das Amt des Gewerbes für einen. Diese leiten die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, darunter dem Finanzamt, der Industrie und Handelskammer und auch den Berufsgenossenschaften.
Das Finanzamt braucht dann in der Regel sieben bis zehn Tage nach der Anmeldung, bis diese den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeschickt haben. Dieser Bogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang.
Daher ist es sehr wichtig, dass man sich dafür einiges an Zeit nimmt und alles sorgfältig ausfüllt. Unter anderem muss man nämlich genau angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei sollte man das Kleingewerbe so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später sehr genau kontrolliert, ob die angegebenen Daten auch wirklich stimmen. Auch beim Bogen muss man ankreuzen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls nicht, dann ist es in einigen Bundesländern beispielsweise untersagt, diese Option für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe zu nutzen. Kleingewerbe erhalten keine Steuernummer und können die private nutzen.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Die Kleingewerbe Anmeldung findet nicht beim Amt des Gewerbes statt, sondern muss beim steuerlichen Erfassungsbogen in Anspruch genommen werden, welches man vom Finanzamt erhält.
Die Mär das Kleingewerbe ein ganz normales Gewerbe sei, ist falsch. Beim Kleingewerbe handelt es sich nämlich nicht um eine normale Rechtsform, sondern um ein besonderes Gewerbe, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn man eine Tätigkeit beabsichtigt oft wiederholt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann ist man dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt vorzunehmen.
Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die bis zu 410 Euro pro Jahr mit einer Tätigkeit verdienen dürfen, ohne das Gewerbe anmelden zu müssen.
Ebenfalls keine Anmeldung durchführen müssen sind Freiberufler, die lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Alle anderen sind dazu verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Falls man die Anmeldung nämlich nicht tut, kann man mit einem Bußgeld bestraft werden, welches rund 1000 Euro und mehr betragen kann.
In München ist es beispielsweise sogar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es umso wichtiger, die Anmeldung nicht zu verschieben und so schnell wie möglich zu tun.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man kann ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Allerdings müsste man dann die ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein bestimmter Zinssatz anfallen.
Bei eher kleineren Beträgen lassen die Ämter Mal gerne Milde walten und verhängen dann kleine bis keine Bußgelder, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Kann man die Gewerbeanmeldung auch online durchführen?
Wir leben im Zeitalter des digitalen Fortschritts. Dieser Fortschritt macht auch bei der Gewerbeanmeldung keinen halt. Man kann mittlerweile auch ein Gewerbe online anmelden. Uns stehen demnach mehr Türen offen, um die Gewerbeanmeldung voranbringen zu können.
Dafür muss man die erforderliche Seite der jeweiligen Stadt finden und die Dokumente hochladen, als Kopie hochladen, sowie den Betrag für die Bearbeitung bezahlen. Das ausfüllen des Formulars dauert in der Regel nicht länger wie zehn bis 15 Minuten.
Einziger Haken: noch wird diese Art der Anmeldung nicht flächendeckend in Deutschland angeboten. Daher ist es wichtig erst einmal zu schauen, ob dies auch die eigene Stadt tut.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinen und einen normalen Gewerbeschein?
Der Unterschied zwischen diesen zwei Scheinen liegt in rein gar Nichts. Wenn man beim Gewerbeamt ankommt, dann erhält man vor Ort nur ein Formular. Dieses erhält jeder Gründer. Weshalb man trotzdem immer wieder hört, das es noch einen kleinen Gewerbeschein gibt, liegt darin, das damit Leute beschrieben werden, die ein Kleingewerbe anmelden möchten.
Damit werden Unternehmen bezeichnet, die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Diese können beispielsweise nicht den selben Umsatz wie eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH erzielen, müssen aber dafür auch unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuern zahlen. Auch sind die Kosten bei einem Kleingewerbe gerade zu minimal und der Verwaltungsaufwand ist sehr gering.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Beim Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, welches die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht hat. Die Regelung ist ein immenser Vorteil für Gewerbetreibende, um Steuern sparen zu können. Genauer gesagt, die Umsatzsteuer.
Um die Umsatzsteuer nicht zahlen zu müssen, muss allerdings folgendes gegeben sein: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erzielen. Falls dies so gegeben ist, dann muss man als Kleingewerbe keine Gewerbesteuern bezahlen.
Welche Vorteile hat ein Kleingewerbe?
Als Kleingewerber ist man nicht dem Handelsgesetzbuch verpflichtet, sondern handelt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB wird gerne als sehr umfangreich und komplex dargestellt, daher ist es ganz passend, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss.
Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Es ist nicht die Norm, dass ein Kleingewerbe im Handelsregister eingetragen wird. Als Kleingewerbe gibt es auch gar nicht die Pflicht. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Am Ende muss jeder für sich selbst entscheiden, inwieweit und ob es sinnvoll ist, das Kleingewerbe im Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern man allerdings von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht zu forcieren.
Muss auch ein Kleingewerbe die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr, für ein Kleingewerbe. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen die Kosten rund 150 bis 300 Euro.
Auch wenn diese Mehrkosten im ersten Moment recht nervig erscheinen, so sollte man nicht vergessen, dass die IHK sehr viele Weiterbildungskurse und Zertifikate anbietet, die wiederum den Unternehmen zugute kommen können. Auch ist die IHK daran am Arbeiten, die regionale Wirtschaft zu fördern.
Dies kann man allerdings ohne eine Gebühr nicht voranbringen. Allerdings gibt es dann doch eine Sache, die sehr viele Gründer ärgern sollte. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Gründer können bereits im ersten Jahr eine Rechnung von der IHK erhalten, die es in sich hat.
Dann kann es gut und gerne Mal vorkommen, dass man die vorgenommenen Partnerschaften und Neuanschaffungen fürs erste ad acta legen muss. Doch keine Panik, GewerbeAnmeldung.com kann dir bei deinem Problem behilflich sein. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, der Rechnung widersprechen.
Dann kann man als Gründer hergehen und und die IHK Gebührenberatung von dieser Seite zu Rate ziehen. Bei der IHK Gebührberatung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen sprechen dabei eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als Klein! Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Das ist eine unfassbar hohe Summe und würde das Gehalt bei den meisten um das vielfache übersteigen. Daher sollte man ein Kleingewerbe auch nicht unterschätzen. Ein Kleingewerbe anmelden hat eben seine Vorteile.
Ist ein Kleingewerbe Steuerfrei?
Der Mythos ist weit verbreitet: viele Leute nehmen an, dass man, nachdem man das Kleingewerbe anmelden hat lassen, man danach auch keine Steuern mehr zahlen muss. Dies stimmt nicht so ganz. Doch was man sagen kann ist, dass ein Kleingewerbe wie keine andere Rechtsform dafür prädestiniert ist, seinem Inhaber sehr viel an Steuern einsparen zu können.
Wenn man nämlich die Voraussetzung der Kleinunternehmerregelung erfüllt, dann fallen zum einen keine Umsatzsteuer an. Außerdem kann man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro im Jahr Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn auch dies gegeben ist, wären die einzigen Steuern, die man bei einem Kleingewerbe noch abführen müsste, die Einkommenssteuer.
Wer muss überhaupt ein Kleingewerbe anmelden?
In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Kleingewerbe anmelden muss und wer nicht. Es gibt einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen. Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Kleingewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Sollte man den Arbeitgeber informieren?
Das Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, die andere Sache wiederum ist, ob man dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von dem Kleingewerbe zu unterrichten.
In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Das bedeutet, dass jeder, der eine Gewerbeanmeldung vollführen möchte, dies auch tun kann. Da kann auch der Arbeitgeber in erster Linie nicht widersprechen.
Doch auch dieser hat einige Möglichkeiten, ein entsprechendes Wörtchen mitreden zu können. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man einige Stunden für das Kleingewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Kleingewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Man muss das Kleingewerbe beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wer glaubt, man müsste dies bei dem Amt des Gewerbes erledigen, der täuscht sich.
Die Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nämlich als solches gar nicht. Vielmehr werden damit Gewerbetreibende beschrieben, die unter der Kleinunternehmerregelung gegründet haben.
Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende. Diese bringt eine unfassbar hohe Zahl an Vorteilen mit sich. Eine der wichtigsten dabei ist, dass man unter bestimmten Voraussetzungen, keine Umsatzsteuer zahlen muss.