Es ist der Traum eines jeden Gründers, irgendwann etwas eigenständiges auf die Beine gestellt zu haben. Wenn diese unternehmerische Selbstständigkeit dann auch noch Früchte trägt, über mehrere Jahre bestand hat und immense Gewinne im Jahr bereitstellt, dann kann man mächtig Stolz drauf sein.
Doch bis es soweit ist, müssen Unternehmer vor allem einen langen Atem haben. Wichtige Eigenschaften, um auf diesem Weg erfolgreich zu sein, sind die Selbstdisziplin, Zielstrebigkeit, Lernbereitschaft, Kreativität sowie die Tatsache, dass man auch gerne Mal ein Risiko wagt.
Auch sollte man den Markt genauestens im Auge haben und die Sehnsüchte der Zielgruppe befrieden können. All diese Komponente vereinen zu können, erfordert jede Menge Mut, noch mehr Fleiß und noch weitaus mehr Geduld.
Auch wenn diese Schritte hart und noch sehr lang klingen, beginnt der erste Schritt bereits bei der Gewerbeanmeldung. Wie wir bekanntlich wissen, ist der erste Schritt der allerschwerste, wenn wir diesen einmal hinter uns haben, dann kommt mit Disziplin alles in die richtigen Wege. Wie sagte einst Goethe: ein Geist, der sich einem Ziel richtet, dem kommt vieles entgegen.
Wann ist ein Kleingewerbe sinnvoll?
Wenn in uns der Gedanke aufkeimt, ein Gewerbe anmelden zu wollen, dann fragen wir uns in der Regel immer, wie sinnvoll- oder los ein solches Vorhaben wäre. Dann schauen wir uns an, wie die Verdienstmöglichkeiten eigentlich aussehen und vergleichen diese mit den aktuellen Verhältnissen.
Ob dies sinnvoll ist? Durchaus, denn ohne eine wirkliche wirtschaftliche Basis kann man über kurz oder lang das Leben nicht bestreiten. Zu viele Parameter, zu viele Stör- und Unsicherheitsfaktoren bestimmen dann unseren Alltag.
Doch wir dürfen dabei auch nicht vergessen, dass nicht immer das Geld der Hauptgrund dafür sein muss, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Vor allem dann, wenn man in erster Linie bereits ohnehin dies nur nebenberuflich tut und finanziell fürs Erste abgesichert ist.
Einige Gründer möchten einfach nur austesten, ob ihre Idee in der breiten Öffentlichkeit und auf dem Markt eine gewisse Relevanz genießt, andere wiederum möchten einfach nur mit Freunden gemeinsam einen Traum verfolgen und der Weg ist in dem Fall dann das Ziel.
Wenn man sich dann auch noch entscheidet, dass es sich dabei um ein Kleingewerbe handeln soll, welches sehr günstig im Unterhalt ist, keine hohen Kosten verursacht und dabei auch noch einen geringen Verwaltungsaufwand benötigt, dann kann man von einer solchen Unternehmung nur profitieren. Also ja, hauptsächlich lohnt sich ein Kleingewerbe in den meisten Fällen.
Im Handelsregister eintragen lassen oder nicht?
Bevor man überhaupt beim Gewerbeamt vorstellig werden muss, muss man sich die Frage stellen, ob man das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen möchte.
Falls man eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, dann muss man das Unternehmen ohnehin eintragen lassen. Falls man jedoch ein Kleingewerbe gründen möchte, dann sieht die Sache wiederum anders aus.
Denn Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Kann jeder ein Kleingewerbe anmelden?
Ja. In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Jeder Bürger Deutschlands hat die Möglichkeit, ein Gewerbe in der Bundesrepublik anzumelden. Doch es gibt einige Ausnahmen, die es dennoch nicht tun müssen.
Das sind unter anderem Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese dürfen mit ihrer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne dabei ein Kleingewerbe gründen zu müssen.
Dann gibt es noch die Leute, die in der Land und Forstwirtschaft aktiv sind bzw. auch Leute, die zu den Freiberuflern gehören. Freiberufler werden kategorisiert in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Zu diesen freien Berufen gehören unter anderem:
- Anwälte,
- Zahnärzte,
- Ärzte,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere dazu.
Diese Leute müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen Fragebogen muss man nicht selbst anfordern, sondern das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung von dir informiert.
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man in der Regel dann die Post. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man nachfragen, woran es gerade denn hakt.
Wenn man einmal den Bogen in den Händen hat, wird man schnell merken, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular, welches nur eine Seite enthält, mit sieben Seiten ein echter Broken ist. Umso wichtiger ist daher auch, dass man sich hierfür auch entsprechend viel Zeit nimmt.
Vor allem auch deshalb, weil einige Dinge sehr kompliziert werden, doch im Endeffekt sind es immer ähnliche Fragen. Zwei der wichtigsten Felder, die man auszufüllen hat, sind zum einen die, wo man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Die Bedingungen sehen wie folgt aus: Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz nicht über 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr 50.000 Euro liegen.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten. Falls man dies nämlich nicht tut, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als ein kleines Gewerbe anmelden.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Bloß ein Kleingewerbe anmelden und dabei hoffen, jede Menge zu verdienen? Natürlich geht das bei einem Kleingewerbe! Auch wenn das viele Leute gar nicht wahrhaben wollen, doch man sehr viel mit einem solchen Gewerbe verdienen.
So viel sogar, dass diese das eigentliche Gehalt wahrscheinlich um ein vielfaches übersteigen dürfte. Mit einem Kleingewerbe darf man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe anmelden kann jeder, doch es auch fortführen und die ganzen Kosten decken auch? Bestimmt, denn die Kosten sind sehr gering. Beim Kleingewerbe ist es besonders signifikant, da man auch einiges an Steuern sparen kann und im besten Fall weder die Umsatzsteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen muss.
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung bei dem Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer auch für Kleingewerbetreibende verpflichtend?
Ja, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle gesetzlich verpflichtend, auch für Kleingewerbetreibende (Ausgenommen von dieser Zwangsmitgliedschaft sind Freiberufler).
Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien. Nicht nur deshalb wird immer wieder Kritik an der IHK laut. Viele sehen keinen großen Nutzen im Gegensatz zu den jährlichen Gebühren.
Die IHK bietet einige Weiterbildungskurse an und versucht die regionale Wirtschaft zu fördern, doch die Erfolgsaussichten sehen nicht gerade rosig aus.
Wie denn nun auch sei, so sehen die Gebühren aus: Kleingewerbetreibende müssen rund 30 bis 70 Euro pro Jahr bezahlen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaften sollte, dann muss man keine Gebühr für dieses Jahr begleichen.
Dann gibt es noch eine weitere Sache an der IHK, die sehr viele Unternehmer stört.. die IHK Beitragsrechnung. Vor allem im ersten Jahr sehr schmerzhaft, kann es sein, dass man eine Rechnung erhält, die es in sich hat.
Dann können geplante Koorperationen und Neuanschaffungen fürs erste ad acta gelegt werden. Doch hier kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen, indem du die IHK Gebührenberatung nutzt.
Bei der Beratung überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, dass die Kosten auf ein Minimum reduziert werden können. In einigen Fällen kann es sein, dass man sogar gar nichts oder nur wenig zahlen muss.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Kleingewerbe = Steuerfrei?
Nein, auch wenn dies immer wieder versucht wird zu suggerieren. Was allerdings stimmt ist, das man, wenn man die erforderlichen Voraussetzungen erreicht, man am Ende nur die Einkommensteuer zahlen muss.
In Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Wenn man dann auch noch unter der Kleinunternehmerregelung bleibt, dann zahlt man zudem keine Umsatzsteuer.
Daher ist die Vermutung immer sehr hoch, dass man bei einem Kleingewerbe keine bis wenige Steuern zahlt. Zumindest die Tatsache, das man nur geringe Steuern zahlen muss, die stimmt.
Vom Kleingewerbe dem Arbeitgeber berichten?
Als Kleingewerber ist man nicht dazu verpflichtet, dem aktuellen Arbeitgeber vom Kleingewerbe zu berichten. Auch dann nicht, wenn man gutes Geld verdient und den Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn im Jahr erreicht hat. Doch in einigen Fällen kann es grundsätzlich sein, dass der Arbeitgeber dann doch informiert werden muss.
Beispielsweise dann, wenn man im Arbeitsvertrag eine Klausel enthält, die von einem genau dies von einem verlangt. Auch muss man vom Kleingewerbe berichten, wenn man in der selben Branche aktiv ist, wie das aktuelle Unternehmen, für das man arbeitet.
Dann steht man nämlich in einem Interessenkonflikt und müsste dann gegebenenfalls das Unternehmen verlassen. Auch so sollte man sich die Frage stellen, ob man nicht von alleine das Gewerbe erwähnt.
Denn falls der aktuelle Arbeitgeber von jemand anderem erfahren sollte, das man ein Kleingewerbe betreibt, dann kann das Vertrauen darunter leiden. Demnach auch das Arbeitsverhältnis abkühlen, so dass man über kurz oder lang nicht mehr zufrieden mit der Arbeit ist und das Unternehmen verlässt. Das sind Risiken, die man sich bewusst sein sollte.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Gewerbeamt in der Stand die Anmeldung beantragen. Um ein Kleingewerbe hingegen abschließend anmelden zu können, muss man jedoch beim Finanzamt vorstellig werden.
Das Besondere beim Kleingewerbe ist nämlich, dass man dieses gar nicht als solches bei dem Amt des Gewerbes als solches anmelden kann. Erst wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und die Kleinunternehmerregelung beansprucht hat, kann man das Kleingewerbe, so wie es die meisten Leute kennen, auch als solches anmelden.
Ein Kleingewerbe ist das beliebteste Gewerbe der Deutschen. Unter anderem auch deshalb, weil es sehr kostengünstig ist, man trotzdem einen sehr guten Gewinn erzielen kann und Kleingewerbetreibende keinen hohen Verwaltungsaufwand betreiben müssen.
Auch sind die Steuern, die gezahlt werden müssen, sehr gering, so dass man am Ende sagen kann, das ein Kleingewerbe grundsätzlich immer eine richtige Entscheidung ist und man nicht viel falsch machen.