Eine lästige Buchführung, Einnahmen und Ausgaben im Blick haben, die Steuererklärung zur rechten Zeit abgeben, jede Menge Steuern bezahlen, Rechnungen schreiben und am Ende bleibt nur wenig vom Gewinn. Das stellen sich die meisten Gründer im Bezug auf ein Kleingewerbe vor.
Doch die Wahrheit könnte nicht entfernter sein. Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist vor allem deshalb so beliebt, weil die Buchführung hier de facto nicht benötigt wird, Rechnungen auf einfachste Weise geschrieben werden, man keine Jahresbilanz veröffentlichen muss und man sehr viele Steuern einsparen kann. Also ein idealer Start in die Selbstständigkeit!
Zahlt ein Kleinstgewerbe steuern?
Die Mär ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende keine Steuer zahlen zu müssen. Doch stimmt das? Falls ja, gilt das auch für alle? Naja, sind wir Mal ehrlich. Wir leben in Deutschland. Einem Land, welches die kompliziertesten Steuerregeln überhaupt hat. Als ob man da von den Steuern wegkommen kann… auch ein Kleingewerbe muss sich diesen ganzen Regeln,
Rechnungen und Einnahmen beugen. Doch man kann sagen, das Kleingewerbetreibende nahezu keine Steuern zahlen müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann.
Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen. Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer.
Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren. Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.
Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde. Besser, als alle Steuern bezahlen zu müssen, oder? Das Kleingewerbe ist nahezu einmalig, was diese ganzen Steuertricks angeht.
Ist der Freibetrag wirklich 24 500 Euro hoch?
Ja. Unabhängig davon, ob man Gesellschafter einer GmbH oder ein Kleinunternehmer ist, man kann bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dies ist insofern interessant, dass ohnehin die meisten Kleinunternehmer das Ziel verfolgen, nebenberuflich das klein Gewerbe aufzuziehen.
Wenn man den Betrag auf die Monate jeweils runter rechnen würde, dann könnte man also bis zu 2000 Euro Gewinn erwirtschaften und am Ende nur die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer bezahlen. Auch würde dieser Betrag vollkommen ausreichen, eine kleine Familie oder eine einzelne Person zu ernähren. Daher ist das Anmelden eines Kleingewerbes eine lohnenswerte Idee.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Um als Kleingewerber voll durchstarten zu können, muss man zunächst die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt durchführen. Zunächst müsste man recherchieren, welches Amt für einen zuständig wäre.
Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann. Hat man dies erledigt und ist nun beim Gewerbeamt angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass diese Gebühr nicht für die Anmeldung per se verstanden werden soll.
Bedeutet, diese Gebühr muss man unabhängig davon bezahlen, ob man eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gründen möchte.
Was bruacht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe abschließend anmelden zu können, müssen Gewerbetreibende den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen. Diesen erhält man innerhalb von sieben bis zehn Tagen, nach der Gewerbeanmeldung.
Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und somit auch ein kleiner Brocken. Unter anderem muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn eigentlich aussieht.
Hier sollte man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen. Um nun das Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
keine Umsatzsteuer
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind.
Falls man diese Option nicht zieht, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als Kleingewerbe anmelden. Nachdem man nun den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Man erhält beim Kleingewerbe keine neue Steuernummer, sondern nutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger, seit der Geburt erhält.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 22 000 Euro (früher 17 500 Euro) und im zweiten Jahr der von 50 000 Euro überschritten werden. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann.
Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB. Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten.
In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Sofern man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalige Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich kein Gewerbe anmelden.
Alle anderen sind dazu verpflichtet. Falls man die Anmeldung erst gar nicht beantragt, dann warten saftige Bußgelder. Man zahlt mindestens ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr. Z B werden in München Bußgelder verhängt, in Höhe von bis zu 50 000 Euro.
Dies ist eine immense Summe und wird nur in den aller härtesten Fällen verhängt. Zwar müssen dies die meisten Unternehmer nicht befürchten, dennoch sollte man die Anmeldung dennoch ernst nehmen. Hierbei gilt auch die Ausrede nicht, dass man es schlichtweg nicht wusste.
Wir im Leben im Zeitalter des Internets, wo die Informationsbeschaffung ein leichtes Unterfangen ist. Deshalb sollte man nicht der Versuchung unterliegen, eine solche Ausrede zu nutzen. Doch es gibt eine Möglichkeit, glimpflich davon zu kommen.
Kann man ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Kleingewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassene Steuer nachzahlen.
Auf diese Steuer würde dann noch ein Zinssatz drauf gerechnet werden. Auch würde die Rückzahlung nicht zwangsläufig bedeuten, dass man dem Bußgeld entgangen ist. Zwar lassen die Ämter bei eher kleineren Beträgen Milde walten, doch allein darauf sollte man sich nicht verlassen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt, mit einem Kleingewerbe kann man jede Menge Geld verdienen. Man kann sogar so viel damit verdienen, das dies sogar die Einnahmen aus dem eigentlichen Job übersteigt.
Das Beste kommt aber erst noch: die lästige Buchführung wird ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Auch ist man nicht dazu verpflichtet, eine Bilanz zu veröffentlichen und man muss nicht nach den Gesetzen der HGB, sondern der BGB handeln. Mit einem Kleingewerbe selbst kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Kleingewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, man muss nämlich auch die Kosten im Blick haben und diese berücksichtigen. Eines der großen Vorteile dieses Gewerbes ist nämlich, das dieser keine großartigen Kosten verursacht.
Einkommensteuer
Falls man ein Hauptgewerbe führt, muss man in der Regel die eigene Krankenkasse bezahlen. Dies dürfte rund 200 Euro und etwas mehr kosten. Das trifft allerdings nicht auf alle Gründer zu.
Zudem kann man diese Kosten als Betriebskosten angeben und am Ende des Jahres von der Einkommensteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro sind hier möglich. Außerdem muss man die Gebühren bei der IHK bezahlen, die rund 30 bis 70 Euro pro Jahr kosten. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man zu zahlen hätte.
Natürlich können auch immer wieder weitere Kosten auftauchen, wenn der Betrieb weiter wächst. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt bzw. Versicherungen zahlen muss, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.
Müssen auch Kleingewerbe eine Steuererklärung abgeben?
Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm.
Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite. Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt.
Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden. Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen.
Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.
Was hat es mit der Anlage EÜR auf sich?
Alle Steuerzahler müssen jährlich beim Finanzamt die Anlage EÜR abgeben. Das besondere Merkmal hierbei: das müssen nur diejenigen Gewerbetreibenden machen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtend sind.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, muss zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung an das Finanzamt gesendet werden. Dies erfolgt auf elektronischem Wege. Die Anlage ist drei Seiten lang, zwar nicht ganz ein Brocken wie der steuerliche Erfassungsbogen, dennoch sehr aufwendig beim ausfüllen.
Auch hier sollte man sich ausreichend viel Zeit beim ausfüllen der Felder lassen. Die Anlage muss man jährlich abgeben, falls man zu den Unternehmern dazu gehört, die von der Buchführung und der Veröffentlichen von Bilanzen befreit sind.
Damit du einen genaueren Einblick auf die Anlage selbst hast, schauen wir uns in ein groben Zusammenfassung die einzelnen Seiten an.
- Auf Seite eins muss man unter anderem Angaben zu den Betriebseinnahmen im jeweiligen Geschäftsjahr angeben,
- auf der zweiten Seite wiederum müssen die Betriebsausgaben näher definiert werden,
- auf der dritten Seite wird die Gewinnermittlung konkretisiert. Hier müssen Beträge genannt werden, die weder auf Seite eins noch auf Seite zwei dazugehören. Dazu kommen die Rücklagen und stillen Reserven, sowie die Entnahmen und Einlagen.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK auch für ein Kleingewerbe verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Z B sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.
Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung müssen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr bezahlen. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr.
Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.
Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden. Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.
Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.
Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Nebengewerbe oder Hauptgewerbe anmelden?
Eines der wichtigsten Fragen überhaupt für den Gründer sind, ob dieser sein Gewerbe bzw. Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte. In erster Linie ist dies jedem selbst überlassen, doch in vielen Fällen bereits auch klar.
Denn die meisten Gründer wollen den eigenen Job nicht aufgeben und wollen daher nebenbei eine nebenberufliche Tätigkeit starten. Das ist vollkommen okay. Es kommt natürlich die Frage, ob man überhaupt mit einem Kleingewerbe den Lebensunterhalt finanzieren könnte und man damit über die Runden kommen könnte. Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass ein Kleingewerbe bis zu 50 000 Euro Einnahmen verspricht,
dann ist dies je nach Lebensstandard durchaus möglich. Für viele würde dies sogar die Anhebung des aktuellen Lebensstandards bedeuten. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass Leute, die lediglich als Kleingewerbetreibende ihr Einkommen verdienen, zum einen mehrere Abgaben haben, in Form von einer Steuer und zum anderen, dass diese Leute auch nur sehr schwer bis gar nicht einen Kredit von der Bank bekommen.
Das sind alles Argumente, die man gut durchdenken sollte, bevor man sich am Ende festlegt. Damit du einen besseren Eindruck von alldem Konstrukt hast, gehen wir die einzelnen Punkte einmal gemeinsam durch.
Wer ein Kleingewerbe nebenberuflich gründen möchte, hat den Vorteil, nicht den Druck zu verspüren, unbedingt direkt Geld mit nach Hause bringen zu müssen. Daher kann man ruhig und mit einem kühlen Kopf an seiner Idee arbeiten und nicht im Unternehmen, wo man manchmal dann aufgrund der ständigen Arbeit gar nicht mehr an dem Wachstumsprozess beteiligt ist.
Dadurch kann man es auch eher schaffen, das Unternehmen weiter voranzubringen. Außerdem zahlt man bei einem Kleingewerbe nur geringe Steuern und auch der Verwaltungsaufwand ist sehr gering. Zudem sind die Kosten, die anfallen im Jahr, sehr gering. Außerdem kann man das Nebengewerbe zu jederzeit in ein Hauptgewerbe umwandeln, falls der Verlust der Arbeit drohen sollte.
Durch die zusätzlichen Einnahmen ist man zudem interessanter für die Banken, sofern man einen Kredit beziehen möchte. Hierbei sollte man allerdings wissen, dass man mit einem Kleingewerbe selbst keinen Kredit oder Leasing erhalten kann, da dieser bereits über mehrere Jahre hinweg konstant hohe Einnahmen vorweisen muss.
Bei einer Kapitalgesellschaft ist dieses Problem eher weniger der Fall. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Wir alle haben nur eine begrenze Anzahl an Stunden am Tag, wo wir unsere Zeit nutzen können. Wenn man bedenkt, dass man ohnehin einen drittel des Tages am schlafen ist und das andere Drittel mit der Arbeit gefüllt ist, so bleiben einem nur noch acht Stunden Zeit am Tag. Dies würde natürlich vollkommen ausreichen.
Doch wir haben auch Verpflichtungen im Alltag denen wir nachkommen müssen. Sei es Freunde, Verwandte oder mit der Familie Zeit zu verbringen, Hobbys nachzugehen oder einfach Mal zu relaxen und einfach nur zu faulenzen. Wenn man jedoch selbstständig ist, muss man sich im Zweifelsfall die Zeit nehmen, wo man eigentlich mit der Familie und Freunden hätte sein können.
Auf Dauer kann dies einige Beziehungen belasten, was sich wiederum auf das Kleingewerbe auswirken kann. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob die paar Stunden in der Woche überhaupt dazu ausreichen würden, um mit dem Unternehmen erfolgreich zu sein.
Zusätzlich dazu ist ein Klein- bzw. Nebengewerbe nicht so attraktiv für Kunden, wie ein größeres Unternehmen. Man muss vielmehr Überzeugungsarbeit leisten, damit die Kunden die eigene Arbeit in Anspruch nehmen.
Aufgrund der eigenen Arbeit ist man zudem auch noch sehr unflexibel und kann bei Fragen oder Terminen nicht direkt auf den Kunden eingehen, was sich wiederum negativ auf die Außendarstellung auswirken kann. Auch kann es sein, dass man das eigene Gewerbe sehr ernst genommen und einige kostspielige Investition getätigt hat.
Falls dann das Unternehmen doch geschlossen werden muss, dann sitzt man auf diesen Kosten fest. Falls dafür dann auch noch ein Kredit bezogen wurde, dann muss man dies wohl oder übel durch das eigentliche Gehalt bezahlt werden, was wiederum Spannungen innerhalb der Familie sorgen kann.
Wenn dann auch noch Kosten für eine Wohnung oder ein Auto dazukommen, dann kann dies ganz schnell finanziell belastend und die Existenz eines Gründers bedeuten.
Zwar ist dies ein etwas extremeres Beispiel, doch uns von GewerbeAnmeldung.com ist es sehr wichtig, dass Gründer sich darüber bewusst werden, welche Gefahren auch auf einen Lauern können.
Denn meistens sieht man die eigene Arbeit und vergisst dabei die ganzen externen Faktoren, die ebenfalls Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg haben können. Dennoch lohnt es sich natürlich, eine unternehmerische Selbstständigkeit zu starten.
Fazit:
Das Mythos, das ein Kleingewerbe steuerfrei sei, das haben wir indem Fall verneint. Doch was man definitiv sagen kann, ist, dass ein Kleingewerbe wie kein anderes Unternehmen dafür prädestiniert ist, als nahezu steuerfrei zu gelten. Bis zu 24 500 Euro kann man einen reinen Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer abführen zu müssen.
Sofern man die Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung eingehalten hat, zahlt man keine Umsatzsteuer. Was bleibt sind ist die Einkommensteuer. Hier kann man Betriebskosten wie die private Krankenkasse mit einberechnen lassen.
Im Jahr hochgerechnet kann man so bis zu 1900 Euro von der Steuer absetzen, so dass am Ende auch nur geringe Einkommenssteuern gezahlt werden müssen.
Vor allem für Gründer, die nach einem Gewerbe suchen, welches einen geringen Verwaltungsaufwand hat, geringe Kosten bedeutet und einen hohen Gewinn verspricht, eine ideale Lösung, um in die Selbstständigkeit zu starten!