Die Selbstständigkeit ist kein Zuckerschlecken. Doch trotzdem bedeutet das nicht, dass man immer selbst und ständig arbeiten muss. Zumindest nicht dann, wenn man ein Kleingewerbe gründen möchte. Denn ein Kleingewerbe genießt viele Vorteile und gilt daher als das beliebteste Gewerbe der Deutschen.
Wie kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Eines der ersten Fragen, die man sich stellt, ist, welche Kosten wohl ein Kleingewerbe verursachen würde. Dann kommt gerne auch die Frage auf, ob man überhaupt dazu in der Lage wäre, die Kosten tragen zu können.
Man hört immer was von einem Mindestkapital, einem Stammkapital und das man 25.000 Euro für die Gründung braucht. Das stimmt auch alles. Nur gelten tut dies für andere Gewerbe, nicht für ein Kleingewerbe!
Für ein Kleingewerbe benötigt man kein Stamm- oder Mindestkapital und kann dieses für lau eröffnen. Die einzigen Kosten, die bei der Anmeldung auf den Gründer zukommen, sind die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und unterscheiden sich von Stadt und Gemeinde.
Je nachdem, ob man das Kleingewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich ausüben möchte, muss man die eigene Krankenversicherung von der eigenen Tasche bezahlen. Hauptberufliche müssen mindestens 200 Euro monatlich bezahlen und können weiter steigen, je nachdem, wie die eigenen Einnahmen aussehen.
Allerdings können Kleingewerbetreibende Beiträge, die in der privaten Krankenkasse eingezahlt werden, in der Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgabe absetzen lassen.
Diese sind dann über die Vorsorgeaufwendungen bis zu einer bestimmten Grenze anzugeben. Jährlich können somit bis zu 1.900 Euro bei der Lohnsteuer geltend gemacht werden.
Das senkt die Kosten enorm. Bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit kommt es in der Regel gar nicht dazu, dass man die Krankenkasse bezahlen muss, da dies die Pflicht des Arbeitgebers ist.
Dennoch kann es sein, dass aufgrund sehr hoher Einnahmen, einen Teilbetrag der Krankenversicherung auch der Kleingewerbetreibende bezahlen muss.
Weitere Kosten, die anfallen, entstehen durch die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer, kurz IHK. Kleingewerbetreibende zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro.
Man kann sich von der Pflicht dieser Zahlung nicht befreien lassen. Sofern man auf die Idee kommen sollte, und die Beiträge nicht bezahlt, dann können schlimmere Konsequenzen drohen.
Zunächst erhält man eine Mahnung, dann einen Mahnbescheid, dadurch kann ein Eintrag bei der Schufa geltend gemacht werden und am Ende gibt es einen Vollstreckungsbescheid.
Wie sinnvoll oder brauchbar die IHK ist, muss man nicht weiter Diskutieren. Fakt ist, die Beiträge müssen bezahlt werden. Das wären an sich die einzigen Fixkosten, die anfallen würden, gäbe es da nicht noch die IHK Beitragsrechnung. Diese Beitragsrechnung kann auch ein Kleingewerbe treffen und das bereits im ersten Jahr. Diese Rechnung kann es in sich haben.
Geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen müssen eventuell dadurch auf mehrere Wochen und Monate hinweg verschoben. Nicht so schön. Doch hierbei können wir dir behilflich sein, mit der IHK Gebührenberatung.
Personengesellschaften haben nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer vorher festgelegten Frist, der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und die Gebührenberatung von uns in Anspruch nehmen.
Dann überprüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen. Eine fast vollständige Annullierung der Kosten ist durchaus im Bereich des Möglichen.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Erfahrungen und Bewertungen eine positive Sprache. Wenn du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Das wären dann aber auch wirklich die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu zahlen hätte. Allerdings können auch weitere Zahlungen dazu kommen, wenn man beispielsweise
- Räumlichkeiten mietet,
- Mitarbeiter einstellt,
- Patente anmeldet,
- Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt.
Dies sind Kosten, die ebenfalls anfallen könnten, jedoch bedeuten diese Kosten gleichzeitig auch, das vorher das Fundament gelegt worden ist und man bisher erfolgreich mit der gewerblichen Tätigkeit war.
Deshalb lass dich von diesen Kosten nicht abschrecken und wenn du beispielsweise Mal eine Lagerhalle brauchst oder ein Büro, dann geh diesen Schritt, denn Wachstum kann dies von einem erfordern.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Auch wenn der Name vielleicht etwas anderes suggeriert, aber die erreichbaren Zahlen bei einem klein Gewerbe sind alles andere als klein. Diese dürften sogar so hoch sein, dass sogar damit die eigentliche Haupteinnahmequelle übertreffen werden dürfte.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Booom! Habe ich zu viel versprochen? Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe in der Bundesrepublik.
Wenn man dann noch bedenkt, dass man einen Reingewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften darf, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen, dann werden diese Zahlen umso attraktiver. Dabei darf man nicht vergessen, dass man trotzdem beim übersteigen des Freibetrags dennoch Gewerbesteuern abführen muss.
Außerdem zahlt man die Einkommensteuer und eine Umsatzsteuer. Auch müssen diese Zahlen erst einmal erreicht werden. Dennoch verdeutlicht dies einem, dass man mit diesen Summen sogar den kompletten Lebensunterhalt finanzieren und bestreiten kann.
Ist ein Kleingewerbe von den Steuern befreit?
Nein. Doch man kann schon sagen, dass ein Kleingewerbe fast nahezu Steuerfrei ist. Denn man kann zum einen einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Sofern man auch die Bedingungen bei der Kleinunternehmerregelung erfüllt hat, dann zahlt man keine Umsatzsteuer. Die Bedingungen sind, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten einen von unter 50.000 Euro benötigt, damit diese Regelung greift.
Am Ende kann es also durchaus sein, dass man sowohl keine Umsatzsteuer, als auch keine Gewerbesteuer zahlen muss. Lediglich die Einkommensteuer würde übrig bleiben. Durch Ausgaben, die man bei einem Kleingewerbe hat, wie beispielsweise die Krankenversicherung, kann man einige Kosten als Betriebsausgaben absetzen lassen.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Bei eher kleineren Gemeinden kann es sein, dass das zuständige Amt vielleicht nicht als Gewerbeamt bekannt ist, sondern als Ordnungsamt, wo man bei einigen Ortschaften auch die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen kann.
In Großstädten kann es wiederum vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann müsste man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen.
Der nächste Schritt wäre zu schauen, ob man die Gewerbeanmeldung erledigen kann, indem man einfach vor Ort erscheint oder ob man einen festen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann kann man sich sicher sein, dass man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Genauso sicher sein kann man sich dann allerdings dann auch, dass mehr einiges an Zeit beim Warteplatz verbringen wird.
Wenn man jedoch einen festen Termin benötigt, dann wird die Gewerbeanmeldung viel schneller gehen. Das Problem hier wäre dann allerdings, dass man eventuell einen Termin über mehrere Woche und Monate nicht bekommt, da der Andrang für Anmeldungen sehr groß ist.
Mittlerweile bieten immer mehr Städte auch die Online Anmeldung an. Diese ist ideal und vereint sozusagen beide Alternativen und verbessert diese sogar. Die Gewerbeanmeldung dauert nur noch wenige Minuten.
Man benötigt keinen festen Termin und auch muss man sich nicht an irgendwelche Öffnungszeiten richten. Doch einziges Problem hier: die Art der Gewerbeanmeldung wird noch nicht flächendeckend in Deutschland angeboten.
Gründer müssen daher erst einmal schauen, welche Alternative von dem zuständigen Gewerbeamt bzw. von der Stadt angeboten wird. Bei allen Alternativen würde der Ablauf aber gleich aussehen.
Zunächst müsste man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese kostet rund 20 bis 60 Euro und unterscheidet sich von Stadt und Gemeinde. Außerdem muss man unter anderem folgende Dokumente bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss. Unter anderem muss man Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen.
Bereits dort angeben muss man auch, ob man ein Nebengewerbe oder als Hauptgewerbe starten möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man die Kosten für die Krankenversicherung selber bezahlen.
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein.
Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können. Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen.
Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden. Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Du fragst dich die ganze Zeit, wann der Part mit dem Kleingewerbe anmelden kommt? Gar nicht! Denn ein Kleingewerbe kann man nicht beim Gewerbeamt anmelden. Das muss man beim Finanzamt.
Genauer gesagt erhält man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kann man die Option auswählen, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Falls ja, dann wird automatisch das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Um eine Kleingewerbe gründen zu können, reicht es nicht bloß aus, wenn man beim Amt des Gewerbes vorstellig wird. Auf dem Formular kann man nämlich nicht angeben, das man ein Kleingewerbe anmelden möchte. Dies kann man nur auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung erledigen.
Dieses erhält man vom Finanzamt. Dieses meldet sich in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen beim Gewerbetreibenden. Man erhält dann den besagten Bogen.
Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden, da hier kleinere Fehler eine größere Summe am Versäumnis bedeuten können. Unter anderem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Wenn man diese nutzt, dann müssen Gewerbetreibende, wenn diese die strengen Vorlagen einhalten, keine Umsatzsteuer bezahlen. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig, diese Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben so denn auch stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und zurückgeschickt hat, erhalten normale Gewerbe eine Steuernummer für das Unternehmen. Beim Kleingewerbe allerdings ist dies nicht der Fall. Die Kleingewerbetreibenden nutzen auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit der Geburt erhält.
Wer muss überhaupt ein Kleingewerbe anmelden?
Nicht jeder, der selbstständig ist, muss die Kleingewerbe Anmeldung beantragen. Von dieser Pflicht sind einige Leute befreit. Zum einen gibt es die Leute, die unter die Hobbyregelung.
Diese dürfen mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Selbstständigkeit als Pflicht zu haben. Auch kein Gewerbe anmelden müssen Leute, die eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Designer,
- Steuerberater,
- Unternehmensberater,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- und viele mehr.
Bis wann müssen Kleingewerbetreibende das Kleingewerbe anmelden?
Wenn man weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung vornehmen. Wann man in Deutschland genau dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist ebenfalls klar geregelt.
Wenn man nämlich eine Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen wirtschaftlichen Profit zu erwirtschaften, dann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann muss man mit einem Bußgeld in höhe von rund 1000 Euro und mehr rechnen. In München beispielsweise können in den aller schlimmsten Fällen ein Bußgeld verhängt werden, in Höhe von rund 50.000 Euro.
Dies würde für die meisten Leute den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist das nicht so häufig der Fall, dennoch sollte dieses Beispiel einem verdeutlichen, dass mit der Gewerbeanmeldung nicht zu spaßen sein sollte. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden.
Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde das Finanzamt dann noch einen vorher festgelegten Zinssatz drauf berechnen.
Dieses Zurückzahlen der Steuern verhindert die Ämter allerdings nicht daran, dass diese weiterhin die Bußgelder aussprechen können. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen mal Milde walten, dennoch sollte man sich nicht allein darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung sollte so schnell wie möglich beantragt werden.
Fazit:
Kleingewerber sein hat was. Man muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eintragen, man muss keine doppelte Buchführung führen und auch nicht nach dem HGB handeln. Ein Kleingewerbe ist zudem kostengünstig und der Verwaltungsaufwand ist geringer, wie bei anderen Unternehmen.