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Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist wie der Name schon sagt ein kleineres Gewerbe, welches keine hohen Einnahmen erzielt. Ein Kleingewerbe wird beim Finanzamt angemeldet. Auch zwei Personen können zusammen ein Kleingewerbe anmelden. Dafür eignet sich am besten eine GbR.
GbR – Was ist das?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein und gehört zu den Personengesellschaften.
Die Gründung einer GbR muss von mindestens zwei Personen erfolgen, damit es auch tatsächlich von einer GbR handeln kann. Es können auch mehr als zwei Personen bei der Gründung mitwirken. Dabei können diese Personen natürliche und juristische Personen sein. Als juristischen Personen werden zum Beispiel Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Um eine GbR zu gründen, muss kein hoher bürokratischer Aufwand betrieben werden und deshalb ist es auch eine beliebte Rechtsform.
Wo meldet man eine GbR an?
Die Gründung einer GbR erfolgt zu aller erst beim zuständigen Gewerbeamt. Zuerst müssen die Gesellschafter wissen, was sie machen wollen bzw. ihren Geschäftszweck festlegen. Wenn dieser fest steht, sucht man das für sich zuständige Gewerbeamt.
Man muss das Formlar richtig ausfüllen
Zur Gewerbeanmeldung muss man das Formular ausfüllen. Bei einer GbR müssen die Gesellschafter alle das Formular einzeln ausfüllen und deshalb müssen auch alle bei der Anmeldung anwesend sein. Sie müssen es alle für sich ausfüllen, weil jeder den Gewerbeschein benötigt. Zur Anmeldung beim Gewerbeamt müssen die Gesellschafter kein Gesellschaftsvertrag, wie bei einer Kapitalgesellschaft, vorweisen.
Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Nach dem man der Anmeldung nachgekommen ist, kriegt man den Gewerbeschein.
Kann mann ein Kleingwerbe auch Online ausfüllen?
Je nach dem in welcher Stadt man sein Gewerbe anmeldet, bietet sich auch die Möglichkeit der Online Anmeldung. Das heißt, dass man sein Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden kann und das jeder Zeit. Der Ablauf ist der selbe wie auch vor Ort. Man füllt das Formular aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Die Bestätigung kriegt man den zugeschickt. Der Vorteil hierbei ist, dass man die Wartezeiten vor Ort vermeiden kann und auch nicht unbedingt auf einen Termin der Behörde warten muss.
Wie sieht das Formular zur Gewerbeanmeldung aus?
Das Formular zur Anmeldung besteht aus zwei Teilen. Zuerst folgen kurz die Angaben zur eigenen Person und im Anschluss zum Gewerbe, welches man anmelden wird. Hier muss man angeben:
- Wie viele Geschäftsführer gibt es?
- Wo ist der Sitz des Gewerbes?
- Von welcher Tätigkeit handelt es?
- Werden Mitarbeiter beschäftigt?
- Handelt es von einem Nebengewerbe?
- Wann wird mit der Tätigkeit begonnen?
Du meldest zum ersten Mal ein Gewerbe an?
Ein Gewerbe meldet man nicht jeden Tag an und deswegen hat man auch nicht unbedingt die Erfahrung. Aber deshalb brauchst du dir keine Sorgen machen! Bei uns auf GewerbeAnmeldung.com kannst du gemeinsam mit unserer Hilfe das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Hierbei kannst du uns all deine Fragen stellen und erlebst auch keine Überraschungen vor Ort beim Gewerbeamt.
Die gemeinsam ausgefüllten Unterlagen kriegt du von uns zugeschickt und das einzige was du noch tun musst, ist diese bei deinem zuständigen Gewerbeamt einzureichen.
Welche Unterlagen benötigt man um eine GbR anzumelden?
Um den Antrag zur Gewerbeanmeldung vollständig einzureichen, muss man auch die notwendigen Unterlagen abgeben. Je nach Tätigkeit können andere Unterlagen angefordert werden. Im Allgemeinen werden benötigt:
- Der gültige Personalausweis oder Reisepass
- Bei nicht EU-Bürgern wird ein gültiger Aufenthaltstitel verlangt
- Eventuell eine aktuelle Meldebescheinigung
- Je nach dem welche Tätigkeit ausgeübt werden soll, können Nachweise oder Qualifikationen verlangt (z.B. Führungszeugnis oder Nachweis der fachlichen Kompetenz)
- Bei juristischen Personen wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Wenn man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausgefüllt, die notwendigen Unterlagen eingereicht und die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man die Zulassung bzw. den Gewerbeschein.
Bis wann muss man die Anmeldung vornehmen?
Unabhängig von der Rechtsform gibt es feste Fristen bis wann die Gewerbeanmeldung erfolgt sein muss. Die Anmeldung des Gewerbes sollte schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, damit es auch rechtzeitig getan ist. Wenn man sein Gewerbe zu spät anmeldet, kann dem Gewerbetreibenden ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen. Um diesen Stress zu vermeiden, sollte man es schon vor Beginn erledigt haben.
Neben dem Bußgeld muss man auch alle nicht gezahlten Steuer nachträglich zahlen. Dies kann teuer für den Gewerbetreibenden werden, vor allem dann, wenn man ein kleines Gewerbe betreibt.
Wie meldet man sich beim Finanzamt an?
Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch das Gewerbeamt. Das Gewerbeamt leitet die Informationen weiter an das Finanzamt. Daraufhin schickt das Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dies kann sieben bis zehn Tage dauern. Falls es zu lange dauern sollte, kann man zur Sicherheit das Finanzamt kontaktieren.
Der steuerliche Erfassungsbogen muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Man kriegt eine Steuer-ID für das Gewerbe. Die Steuer-ID gehört auf jede Rechnung, die man ausstellt.
Wie sieht der steuerliche Erfassungsbogen aus?
Die Anmeldung beim Finanzamt ist genauso entscheidend wie die Anmeldung beim Gewerbeamt. Beim Finanzamt meldet man sich an, in dem man den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt. Jeder Cent, den man verdient, muss angezeigt werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls einer vorhanden ist)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Vorstellen an Einnahmen zu erzielen
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel man sich vorstellt an Einnahmen zu erzielen. Man kann dazu am Anfang keine genauen Angaben machen und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind speziell auf einige Berufe ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt.
Der sechste Punkt ist zum Beispiel an Bauunternehmer gerichtet. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an.
Im letzten Punkt muss man angeben, ob man von der Regelung des Kleinunternehmers profitieren möchte. Wenn man nun ein Kleingewerbe anmelden möchte, mit seinem Partner zusammen, sollte man diese Regelung ankreuzen.
Für einen der sich zum ersten Mal selbstständig macht, kann es sein, dass all dies Neuland ist. Es können dabei einem tausende von Fragen durch den Kopf gehen, welche auch verunsichern können. Es ist völlig normal. Doch auf GewerbeAnmeldung.com braucht man sich keine Sorgen machen. Wir sind für dich da und unterstützen dich.
Gemeinsam füllen wir die Unterlagen aus. Beim Ausfüllen kannst du jede Frage stellen die dir durch den Sinn geht. Das einzige was du dann tun musst, ist es die Unterlagen bei deinem zuständigen Amt abzugeben und schon kannst du starten. Wir begleiten dich auch nach der Anmeldung deiner Tätigkeit noch und sind in jeder Notsituation für dich da.
Was kostet die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist sehr kostengünstig für den Gesellschafter. Sie müssen nur lediglich die Bearbeitungsgebühren beim Gewerbeamt zahlen. Die Bearbeitungsgebühren können ja nach Stadt minimal variieren, belaufen sich aber in der Regel auf rund 20 bis 60 Euro. Falls weitere Unterlagen angefordert werden, kann es sein, dass minimale Kosten anfallen. Es ist kostengünstig, weil bei der Gründung die Gesellschafter keinen Stammkapital aufweisen müssen.
Gesellschaftsvertrag bei einer GbR
Anders als wie bei Kapitalgesellschaften braucht man bei einer GbR keinen Gesellschaftsvertrag, weil diese nicht im Handelsregister eingetragen wird. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind auch mündliche Vereinbarungen rechtsgültig.
Die Abmachungen sind auch nur dann rechtsgültig, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Da es sich bei einer GbR nicht um eine eingetragene Gesellschaft handelt, gibt es auch keine Vorgaben wie der GbR-Vertrag aussehen muss. Falls man einen Gesellschaftsvertrag abschließen wird, sollte man es am besten mit einem Anwalt zusammentun. Es wäre von Vorteil für die Gesellschafter einen Vertrag abzuschließen, um sich selbst zu schützen.
Außerdem können dadurch Konflikte gemieden werden. Vor allem weil unter den Konflikten persönliche Beziehungen leiden. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass ein Gesellschaftsvertrag immer die Pflichten und Rechte eines Gesellschafters regelt. In dem Gesellschaftsvertrag kann folgendes festgehalten werden:
- Geschäftszweck
- Geschäftsdauer
- Die Geschäftsführer der GbR
- Die Aufteilung der Aufgaben
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Wenn doch ein Stammkapital eingebracht wird: Wer bringt wie viel Kapital mit?
- Falls ein Gesellschafter abtritt
- Wenn ein Todesfall vorliegt
- Falls die GbR verkauft wird
Falls ein Gesellschafter aus der GbR aussteigen möchte und es nur zwei Gründer gab, löst sich automatisch die GbR, weil die Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
Muss eine GbR bei der IHK angemeldet werden?
Die Mitgliedschaft bei der IHK ist für jeden Gewerbetreibenden in Deutschland Pflicht und kann nicht gekündigt werden. Diese beginnt automatisch mit der Gewerbeanmeldung.
Was kostet die Mitgliedschaft bei der IHK?
Die Höhe des Mitgliedschaftsbeitrages hängt davon ab, ob man im Handelsregister eingetragen ist. Es kann 30 bis 70 Euro betragen, und wenn es eingetragen ist 150 bis 300 Euro. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag ist nicht umsonst, denn im Gegensatz bietet die Industrie- und Handelskammer einem Gewerbe an sich weiterzuentwickeln.
Man meldet ein Kleingewerbe an und hat ohne hin schon geringe Einnahmen und darauf noch die Mitgliedschaftskosten bei der IHK? Anfangs können die Kosten für den neu Selbstständigen belastend sein, doch auf GewerbeAnmeldung.com bist du richtig. Wir versuchen deine Kosten bei der IHK bis auf 0 Euro zu senken, so dass du nichts mehr zahlen musst!
Namensgebung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bei der Namengebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gibt es strickte Vorgaben, an die sich die Gesellschafter halten müssen. Man darf einer GbR keinen beliebigen Namen geben. Die Namen der Gesellschafter müssen enthalten sein und am Ende muss ‚GbR‘ stehen bzw. es muss kenntlich sein, dass es von einer GbR handelt. Es muss zurück verfolgbar sein, wem die GbR gehört. Nach den Namen der Gesellschafter kann man einen Zusatz hinzufügen, welches die Tätigkeit der GbR beschreibt.
Welche Steuern werden bei einer GbR gezahlt?
Bei einer GbR zahlt man die Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Einkommenssteuer werden vom Gesellschafter in der privaten Steuererklärung gezahlt.
Gewerbesteuer sind jährlich zu bezahlen und werden vom Gewerbeamt berechnet. Sie können unterschiedlich aussehen.
Die Umsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer. Diese betragen 19% und werden von jeder Einnahme, die man erzielt, gezahlt. Es ist möglich, dass man keine Umsatzsteuer zahlt, wenn man die Kleinunternehmerregelung im steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt in Anspruch nimmt.
Wie viel Umsatz darf man mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erzielen?
Beim Kleingewerbe darf man einen jährlichen Umsatz von bis zu 500.000 Euro oder einen Gewinn von bis zu 50.000 Euro erwirtschaften.
Kann eine GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Als eine GbR kann man die Regelung eines Kleinunternehmers beim Finanzamt in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss man dies auch in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern.
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt in den ersten zwei Jahren keine Umsatzsteuer. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Beide Umsatzgrenzen müssen eingehalten werden.
Pflichten und Rechte der Gesellschafter
Wie auch bei jedem anderen Gewerbe gibt es Rechte und Pflichten, die der Gesellschafter bei einer GbR einhalten muss. Grundsätzlich muss er allen seinen Aufgaben, die ihm zugeteilt worden sind, nachkommen bzw. ist er seiner Aufgabe verpflichtet.
Als Gesellschafter der GbR muss man immer im Sinne des Gewerbes handeln und darf keine Entscheidungen treffen, die der GbR schaden könnte. Natürlich muss man hierbei beachten, dass mit einer Entscheidung alle Gesellschafter einverstanden sein müssen. Die Gesellschafter haben jeder Zeit das Recht auf das Einsehen der Dokumente und keines der Dokumente darf ihnen vorenthalten werden.
Fazit
Die Gründung einer GbR erfolgt von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen. Die Anmeldung einer GbR beginnt direkt beim Gewerbeamt. Eine GbR muss nicht im Handelsregister eingetragen werden und deshalb ist auch kein Gesellschaftsvertrag erforderlich.
Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt müssen alle Gesellschafter vorstellig werden. Auch wenn der Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich ist, ist es von Vorteil für die Gesellschafter, weil es die Rechte und Pflichten von ihnen regelt.
Erst nach der Gewerbeanmeldung darf man mit der Tätigkeit beginnen, denn dafür wird der Gewerbeschein benötigt. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden, um mit der Tätigkeit starten zu können.
Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, muss die Anmeldung als Kleingewerbe beim Finanzamt erfolgen. Dafür füllt man das Formular zur steuerlichen Erfassung aus und nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Als Kleinunternehmer zahlt man auch keine Umsatzsteuer.