Ein jeder von uns hat schon einmal mit dem Gedanken gespielt, irgendwann Mal selbstbestimmt arbeiten zu können.
Einfach der eigene Chef zu sein, selbst zu entscheiden, wann man mit der Arbeit beginnt und wie viel man am Ende des Monats erhält. Für diejenigen, die diesem Schritt näher kommen möchten oder kurz davor sind, soll dieser Ratgeber behilflich sein.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden muss man beim zuständigen Gewerbeamt. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Institutionen, wo man sich anmelden kann, beispielsweise bei dem Ordnungsamt oder bei einer Handelskammer.
In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt rein gelassen zu werden. Falls eine Terminvereinbarung nicht vonnöten ist, dann kann man sich sicher sein, dass man etwas Zeit im Wartezimmer verbringen wird.
Auch gibt es mittlerweile in immer mehr Städten die Möglichkeit, das Gewerbe auch über das Internet anzumelden. Für alle, die aufgrund der Arbeit nie wirklich dazukamen, sich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde anmelden zu können, ist dies ein immenser Vorteil.
Alles bequem von Zuhause aus zu erledigen, das hat schon was.. Man müsste nur schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet.
Welche Unterlagen braucht man um Kleingewerbe anmelden?
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hiervon einen Auszug,
- als Minderjähriger benötigt man außerdem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss dann ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde Besätigung bei sich haben.
Bei der Anmeldung zahlt man einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Dann erhält man ein Formular gereicht, welches man füllen muss.
Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie von dieser, welche dann als Gewerbeschein fungiert.
Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden?
Das Gewerbeamt leitet die Informationen des Gewerbetreibendes weiter an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie an die Industrie- und Handelskammer. Das Finanzamt meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen dann beim Gewerbetreibenden. Dieser erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung, sowie eine Steuernummer, für das Gewerbe. Wenn der Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt worden ist, kann man mit dem Gewerbebetrieb beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. Dort muss unter anderem auch angegeben werden, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was sind Finanzamt Rechtsformen und Kleinunternehmerregelung?
Diese Regelung ist eine kleine Starthilfe für Kleingewerbe, um Umsätze zu erzielen, ohne dabei die Gewerbesteuern abführen zu müssen. Dabei müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Geschäftsjahr unter 50.000 Euro bleiben.
Wenn dies der Fall ist, greift die Regelung und die Gewerbesteuern müssen nicht bezahlt werden. Wenn man allerdings im Geschäftsjahr 24.000 Euro erwirtschaftet, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, weil man einen Freibetrag von bis 24.500 Euro verdienen darf, ohne Gewerbesteuern zu leisten, doch dann greift auch die Regelung nicht und man müsste ein weiteres Geschäftsjahr warten, bis der Umsatz passt.
Wenn man diese Regelung nicht in Anspruch nimmt, dann darf man diese Option für fünf Jahre nicht mehr beim Kleingewerbe nutzen. Überlege dir daher sehr genau, was du für zukünftige Umsätze erzielen kannst. In der Regel kreuzt man das Kästchen lieber an und wenn man am Ende trotzdem nicht die Voraussetzungen erfüllt, ist es halb so wild.
Hierbei ist nur wichtig, dass man sich die Optionen offen lässt. Auch muss man beim Fragebogen die gewerbliche Tätigkeit genau definieren. Hier ist es wichtig, dass man diese so umfassend wie möglich beschreibt, da bei kleinster Abweichung dies sofort dem Finanzamt gegenüber gemeldet werden muss, ansonsten können Bußgelder drohen.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden. Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen.
Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Gibt es möglichkeit rückwirkend Anmeldung von Kleingewerbe?
Man kann rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit anmelden. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können. Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu. Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden.
Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.
Muss jeder die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Ein Kleingewerbe anmelden muss jeder in Deutschland? Falsch! Es gibt da nämlich auch einige Ausnahmen, die zwar auch eine Selbstständigkeit ausüben, diese jedoch nicht beim Gewerbeamt melden müssen. Dazu gehören die Freiberufler, und diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen.
Leute, die mit einem Hobby im Jahr unter 410 Euro verdienen, müssen keine Art eines Gewerbes anmelden. Auch Freiberufler müssen nicht den Gang zum Gewerbeamt machen. Somit müssen diese Leute weder den IHK Beitrag leisten, da diese keine Mitgliedschaft antreten und auch keine Gewerbesteuern zahlen.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja! Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, sollte sich auch darüber bewusst werden, dass man automatisch Mitglied bei der Industrie und Handelskammer wird. Wofür steht die IHK überhaupt und welche Vorteile gehen mit dieser einher? Das fragen sich sicherlich viele Gründer, wenn diese die Meldung erfahren, Mitglied bei jener zu werden.
Was sind Vorteile und Nachteile bei der IHK?
Die IHK versucht Gewerbetreibenden dabei zu helfen, ihr Unternehmen voranzubringen. Unter anderem eben darin, dass man die regionale Wirtschaft ankurbelt. Beispielsweise hilft sie, die Bahnverbindungen zu reparieren, damit mehr Leute wieder problemlos fahren können.
Das kommt dann den Geschäften in der Nähe zugute. Auch bietet die IHK ein breites Spektrum für Qualifikationen, Weiterbildungen und Zertifikaten an. Diese können dem Kleinunternehmer helfen, sich und seinem Kleinunternehmer Ansehen zu verleihen. Das Unternehmen kann durch die unzähligen Programme der IHK profitieren.
Welche Kosten erwarte mich bei der IHK-Mitgliedschaft?
Die Gebühr, die man jährlich aufbringen muss, ist recht moderat. Als Kleingewerbe muss man lediglich 30 bis 70 Euro bezahlen. Unternehmen, die im Handelsregister sind, müssen einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Für die Dienste, die die IHK anbietet, ein gerechter Betrag. Es gibt da lediglich eine Sache zu monieren, die es dann auch in sich haben kann… Wenn die IHK mal eine Beitragsrechnung schickt.. Das ist vor allem für Kleingewerbe ärgerlich, die erst neu die gewerbliche Tätigkeit durchführen und dann aufgrund der Rechnung Neuanschaffungen vielleicht auf einen späteren Zeitpunkt verschieben müssen.
Doch noch ist nicht aller Tage Abend.. Man kann nämlich innerhalb einer festgelegten Frist, als Personengesellschaft, dem Ganzen widersprechen. Hierbei kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Denn wir von GewerbeAnmeldung.com bieten die IHK Gebühren Beratung an. Bei dieser Beratung wird geprüft, ob die Möglichkeit besteht, dass die Rechnung auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden kann.
Ja lieber Leser, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer fast vollständigen Reduzierung des Betrags ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisherigen positiven Bewertungen und Erfahrungen sprechen da eine deutliche Sprache. Wenn du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe hat den Vorteil, das man hierfür kein großes Kapital benötigt und kleinere Summen vollkommen ausreichend sind. Man muss kein kaufmännisch geführter Geschäftsbetrieb sein. Ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb ist ein Betrieb, welcher am Ende des Jahres einen Abschlussbericht vorweisen und eine Buchhaltung führt. Das alles fällt bei einem Kleingewerbe weg.
Zwar keine Kosten, die man pro Jahr hat, doch da die meisten Leser noch vor der Gründung stehen bzw. kurz davor sind, sind die Kosten bei der Anmeldung beim Gewerbeamt wichtig zu erwähnen. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro. Weitere Kosten fallen an, wenn man ein Hauptgewerbe führt.
Dann muss man in der Regel die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche begleichen. Außerdem muss man die Gebühr bei der IHK bezahlen, die für ein Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro kostet.
Zusätzliche Kosten können auch dann entstehen, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen anstehen. Das sind allerdings kosten, die man gerne zahlt, da man weiß, dass das Unternehmen wächst.
Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe im Jahr verdienen?
Mit einem Kleingewerbe darf man bis zu 500.000 Euro oder bis zu 50.000 Euro im Jahr verdienen. Dies ist eine immense Summe und übersteigt bei den meisten den Betrag des Hauptjobs. Wenn der Gewerbeertrag bzw. der Umsatz nicht über 24.500€ liegt, muss man sogar keine Gewerbesteuern bezahlen, da dies der Freibetrag ist, den man erwirtschaften darf.
Fazit:
Ein Kleingewerbe anmelden ist nur die halbe Miete. Denn auf den Gründer kommen noch weitere Verpflichtungen zu, als nur das Kleingewerbe anmelden zu müssen. Unter anderem muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und in Deutschland so geregelt.
Als Gewerbetreibender kann man dem nicht entgehen. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70€ im Jahr. Die IHK bietet vielen Unternehmern eine breite Masse an Möglichkeit, Qualifikationen und Zertifikate zu erhalten, um dem eigenem Betrieb zu helfen.