Handelt es sich bei einem Kleingewerbe um einen Gewerbebetrieb?
Wenn du ein Unternehmen gründest, beabsichtigst du wohl kaum, zu Beginn den großen Konzernen Konkurrenz zu machen. Erstmal möchtest du sicher klein anfangen, um dann durch stetiges Wachstum aufzusteigen, bis du vielleicht eines Tages in der Liga der ganz Großen mitspielst.
Wie aber nennst du die Ausgangsform, die es dir erlaubt, auf große Investitionen mit hohem Risiko zu verzichten? Handelt es sich dabei um ein Kleingewerbe oder ein Kleinunternehmen? Und gibt es Unterschiede zwischen den beiden?
Was versteht man unter einem Kleingewerbe?
Eine genaue Definition des Kleingewerbes bietet das Gesetz leider nicht, lediglich ein Ausschlusskriterium ist in § 1 Absatz 2 HGB zu finden. Demnach sind Unternehmer im Sinne des Handelsgesetzbuches Kleingewerbetreibende, wenn ihr Betrieb aufgrund seines Umfangs einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Ein Kleingewerbe stellt somit ein normales Unternehmen dar, dass zwar am gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb teilnimmt und dabei gewerbliche Tätigkeiten betreibt, wegen seiner Form und des geringen Ertrags bedarf es jedoch nicht des kaufmännischen Geschäftsbetriebs.
So müssen Kleingewerbetreibende ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen lassen und sich auch nicht an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten.
Wer darf ein Kleingewerbe gründen?
Ausschließlich natürliche Personen können ein Kleingewerbe ins Leben rufen. Als Unternehmensform kommt zudem nur die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) infrage. Alle anderen Rechtsformen betreffen nämlich Kaufleute, die den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unterliegen. Sie müssen beispielsweise bestimmte Auflagen hinsichtlich ihrer Buchführung, Handelsrechte und Unternehmensrecht erfüllen.
Kleingewerbetreibende hingegen sind von diesen Vorschriften nicht betroffen, sondern müssen nur das BGB sowie das Steuerrecht beachten.
Möchtest du dich in einem Handwerk selbstständig machen, musst du für die Gewerbeanmeldung eine Handelskarte vorweisen können. Du kannst sie dir von der Handwerkskammer ausstellen lassen, wenn für dein Handwerk eine Zulassungspflicht besteht.
Freiberufler, also jene Personen, die selbständig wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe ausüben, gelten nicht als Gewerbetreibende.
Zwar können sie sich die Kleinunternehmerregelung zunutze machen, wenn ihr jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt, sie betreiben jedoch niemals ein Kleingewerbe. Im Hinblick auf die Buchführung sind sie ohnehin von dieser Verpflichtung befreit. Unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes müssen sie lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.
Warum gründet man ein Kleingewerbe?
Die Gründung eines Kleingewerbes bietet sich in erster Linie dann an, wenn du nur wenig Startkapital zur Verfügung hast und planst, nur betriebliche Tätigkeiten in geringem Maße auszuüben. Sofern du beispielsweise als Angestellter, Student oder Rentner Nebeneinkünfte erzielen willst, bietet sich die Gründung eines Kleingewerbes an.
Auch im Rahmen einer Testphase deiner Geschäftsideen eröffnet das Kleingewerbe einen weitgehend risikofreien Spielraum, innerhalb dessen du erste Tätigkeiten aufnehmen kannst, bevor der Betrieb zu einer kaufmännischen Unternehmensform ausgeweitet wird.
Nicht selten entsteht ein Kleingewerbe auch aus Gelegenheitsdienstleistungen, die du als Privatperson sporadisch erbringst. Werden diese unregelmäßigen Leistungen zur Routine, musst du die Nebentätigkeit als Kleingewerbe anmelden.
Die Bedeutung eines Kleingewerbes in der Praxis
Der Status als Kleingewerbetreibender bringt rechtliche Konsequenzen mit sich. So besteht für dich keine Buchführungspflicht und auch steuerliche Vereinfachungen kommen dir zugute.
- Als Kleingewerbetreibender bist du zwar Unternehmer, aber kein Kaufmann. Folglich bist du nicht gesetzlich zur Buchführung verpflichtet.
- Im Rahmen deiner Steuererklärung ist es ausreichend, deinen erzielten Gewinn in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung anzugeben. Eine Bilanzrechnung musst du nicht präsentieren.
- Was die Umsatzsteuererklärung angeht, kannst du dich für die sogenannte Ist-Besteuerung entscheiden. Demnach musst du lediglich jene Rechnungen zu versteuern, die du bereits tatsächlich abgeschlossen hast. Eine Soll-Besteuerung würde bedeuten, dass du dem Finanzamt auch noch nicht vereinnahmte Rechnungen angeben musst.
Wie kannst du den Status als Kleingewerbetreibender verlieren?
Wenn die Erträge aus deinem Betrieb die jährliche Umsatzgrenze von 600.000 Euro bzw. die Gewinngrenze von 60.000 Euro übersteigt, kommst du in den Bereich der Buchführungspflicht.
Außerdem verlierst du damit die Begünstigungen, die einem Kleingewerbe zuteilwerden. Darüber hinaus bedeutet die Änderung der ursprünglichen Rechtsform, beispielsweise zu einer GmbH, zur Änderung des Status. Sämtliche Kapitalgesellschaften können keine Kleingewerbe sein.
Worin unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmen?
So ähnlich diese beiden Begriffe auch klingen mögen, synonym kannst du sie nicht gebrauchen. Der Status als Kleingewerbe betrifft in erster Linie die Buchführungspflicht, während das Kleinunternehmen für das Steuerrecht bedeutsam ist.
So ist von einem Kleinunternehmen nur im steuerlichen Kontext die Rede. Solltest du nur ein geringes Startkapital zur Verfügung haben und außerdem eher niedrige Umsätze erwarten, möchtest du dir wohl kaum regelmäßige Umsatzsteuererklärungen geschweige denn eine horrende Umsatzsteuer aufhalsen.
Aus diesem Grunde können Kleinunternehmer von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Sie erlaubt es dir, dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen, solange dein jährlicher Umsatz 17.500 Euro nicht übersteigt.
Somit entsprechen sich Netto- und Brutto-Betrag auf deinen Rechnungen. Die Umsatzsteuererklärung musst du mit diesem Status nur einmal pro Jahr einreichen, Umsatzsteuervoranmeldungen sogar überhaupt nicht.
Lohnt sich der Status als Kleinunternehmer?
So vorteilhaft die Kleinunternehmerregelung in der Theorie auch sein mag, immer wieder verzichten Gewerbetreibende in der Praxis auf die damit verbundenen Privilegien.
Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Unternehmer befürchten, durch die Bezeichnung als Kleinunternehmer nicht ernst genommen zu werden, da sie suggerieren könnten, größeren Mitbewerbern gegenüber unterlegen zu sein.
Des Weiteren wollen sie bisweilen die Vorsteuer aus Anfangsinvestitionen geltend machen. Da diese für Kleinunternehmer jedoch gar nicht anfällt, ist dieser Trick nur möglich, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.
Auch die Umsatzgrenze für die darauffolgenden Jahre bewegt so manchen Unternehmer dazu, die Sonderregelung von vorneherein nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn du von Anfang an planst, mit deinem Unternehmen zu expandieren, kann der Status als Kleinunternehmen in dieser Hinsicht hinderlich sein.
Auch lästige Diskussionen über Preiserhöhungen durch den Ausweis der Umsatzsteuer mit deinen Kunden kannst du so aus dem Weg gehen.
Solltest du dich dafür entscheiden, die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, gilt diese Verpflichtung für fünf Jahre.
Der Gesetzgeber versucht damit, ein Taktieren mit der Vorsteuer von Jahr zu Jahr zu verhindern. Unternehmer soll damit die Möglichkeit genommen werden, nach Belieben zwischen der Kleinunternehmer-Regelung und Regelbesteuerung zu wechseln, je nachdem, welche Variante steuertechnisch am günstigsten ausfallen würde.
Fazit
- Ein Kleingewerbe erfordert keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb und muss nicht im Handelsregister eingetragen werden
- Nur natürliche Personen dürfen ein Kleingewerbe gründen
- Kleingewerbetreibende unterliegen vereinfachten Vorschriften bei der Buchführung und Steuer
- Der Begriff des Kleinunternehmens wird nur in einem steuerlichen Kontext verwendet
- Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, beispielsweise, wenn du mit deinem Unternehmen expandieren möchtest
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