Fotograf – freiberuflich oder gewerblich?
Eigentlich ist der Beruf als Fotograf freiberuflich oder nicht? Ob der Beruf als Fotograf freiberuflich oder gewerblich ist, ist immer unklar. In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.
Doch manchmal müssen Fotografen trotzdem ein Gewerbe anmelden, weil es gleichzeitig auch von einer handwerklichen Tätigkeit handelt. Vor allem Hochzeitsfotografen, welche heut zu Tage sehr gefragt sind, können die Gewerbeanmeldung nicht vermeiden.
Dagegen sind zum Beispiel Bildjournalisten freiberuflich unterwegs und melden kein Gewerbe an. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen. Dafür kann man am besten einen Steuerberater oder die Industrie- und Handelskammer fragen. Wenn diese Frage aufgeklärt worden ist, kann man sich bei der entsprechenden Behörde anmelden und anfangen Fotos zu machen.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Wenn die Tätigkeit als Haupttätigkeit ausgeübt werden soll, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Falls man nebenbei die Tätigkeit ausüben möchte und keine hohen Einnahmen beabsichtigt, kann man es in der Steuererklärung angeben. In dem Fall sollte man sich vorher beim Finanzamt erkundigen, um sicher zu gehen.
Wie meldet man ein Gewerbe an?
Um ein Gewerbe anzumelden, muss man das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Es kann sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann.
Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab. Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.
Wie melden sich Personengesellschaften an?
Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein.
Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird. In jedem Fall wird einge Unterlagen benötigt.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Was wird nach dem Unterlagen weiter?
Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.
Gewerbeanmeldung: Mitgliedschaft
Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.
Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe.
Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.
Wann muss man beim Gewerbeamt anmelden ?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen. Ob man als Kleingewerbe tätig ist, wird nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt angemeldet.
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss.
Wie viel darf man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Grundsätzlich ist es erlaubt mit einem Kleingewerbe einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro oder Umsatz in Höhe von 500.000 Euro zu erwirtschaften.
Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Wer sich als Fotograf neu selbstständig gemacht hat und nicht so viele Kunden hat und dementsprechend auch keine hohen Einnahmen erzielen wird, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden.
Wie kann man von den Umsatzsteuern befreit werden?
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen und ist kein Kleinunternehmer mehr.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmer?
Der Unterschied ist eigentlich ganz einfach, obwohl man es immer verwechselt. Als Kleingewerbetreibender kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Jedoch sind Kleinunternehmer nicht unbedingt Kleingewerbetreibende, wie zum Beispiel Freiberufler. Also muss man nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden, um die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.
Fazit
Wer sich mit dem Beruf als Fotograf selbstständig machen möchte, muss erst mal die Frage klären, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Falls ja, kann man zuerst mit einem Kleingewerbe starten, wenn man am Anfang keine hohen Einnahmen erzielen möchte. Somit kann man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um sich die Umsatzsteuer zu sparen.