Was haben das Kleingewerbe und das Finanzamt miteinander zutun? Jede Menge! Denn die Kleingewerbe Anmeldung kann man nur dann abschließen, wenn man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.
Erst dann, kann man auch als Kleingewerber sein Unternehmen aufziehen und obliegt nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB, kann die Umsatzsteuer entgehen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind und auch der Verwaltungsaufwand sinkt enorm. Man ist beim Kleingewerbe nämlich nicht dazu verpflichtet, die doppelte Buchführung zuführen und kann diese durch eine einfache Einnahmeüberschussrechnung ersetzen.
Inhalt
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Bevor man ein Kleingewerbe anmelden kann, muss man zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden. Wenn man vor Ort erscheint, dauert die Gewerbeanmeldung in der Regel rund 40 bis 50 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen gestellt werden.
Man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch folgende Unterlagen dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Es ist dir sicherlich aufgefallen: ein Kleingewerbe anmelden tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern muss dafür beim Finanzamt vorstellig werden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
Die Gründung eines Kleingewerbes kann man dann tun, wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat. Dafür muss man allerdings erst vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten. Dieser wird innerhalb von sieben bis zehn Tagen geschickt, nach der Gewerbeanmeldung.
Dieser Bogen ist sieben Seiten lang. Deshalb sollte man sich auch einiges an Zeit lassen, wenn man die Felder ausfüllt. Unter anderem muss man auch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei ist es wichtig, die Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen. Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit.
Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht Gang und gäbe, dennoch würde dies für die meisten Kleingewerbetreibende den finanziellen Ruin bedeuten. Außerdem ist dies eines der größten Ängste der Deutschen: aufgrund der Steuern oder wegen dem Gewerbe selbst zu irgendwelchen Engpässen gezwungen zu werden.
Kann man rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Ja. Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet.
Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.
Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler.
Diese Berufsgruppen müssen lediglich bei dem Finanzamt vorstellig werden und sich auch bei dem Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man diese Umsätze überschreiten sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu müssen. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Auch Kleingewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Dies ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser nicht befreien lassen. Die IHK gibt an, dass sie versucht, die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Inwieweit das stimmt und wie erfolgreich dieses Vorhaben in den jeweiligen Städten ist, ist zum Teil hoch umstritten. Was man allerdings nicht verneinen kann, ist die Tatsache, dass die IHK viele Weiterbildungskurse, gegen Geld, anbietet, und so dabei hilft, das Ansehen des Unternehmens zu steigen.
Die Mitgliedschaft verursacht einige Kosten. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann.
Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss. Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst.
Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Für weitere Informationen klicke hier ->
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz (früher 17.500 Euro) erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Pro Jahr fallen bei einem Kleingewerbe nicht allzu hohe Kosten an. Dies ist unter anderem eines der Besonderheiten dieses Gewerbes. Die einzigen Fixkosten, die man hat, sind zunächst die Bearbeitungsgebühr, die man während der Gewerbeanmeldung begleichen muss.
Diese Gebühr kostet rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Falls man ein Hauptgewerbe haben sollte, dann muss man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Kosten fangen bei 200 Euro pro Monat an.
Allerdings kann man diese Kosten als Betriebsausgaben angenommen und wiederum bei der Einkommensteuer angeben. Bis zu 1900 Euro kann man so von der Steuer absetzen. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren bei der IHK. Ein Kleingewerbe zahlt rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Falls man allerdings im Handelsregister eingetragen ist, dann zahlt man 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, mit denen ein Unternehmer rechnen müsste.
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen, wenn das Kleingewerbe weiter wächst. Beispielsweise wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Das sind ebenfalls Kosten, die auf einen Gründer zu kommen.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Das beliebteste Gewerbe der Deutschen ist nicht nur sehr günstig im Unterhalt, sondern im besten Fall zahlt man auch nur wenige Steuern, wenn die Rahmenbedingungen passen.
Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss.
Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden. Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Nebenberuflich oder Hauptberuflich durchstarten?
Ob man ein Kleingewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, ist in erster Linie einem jeden selbst überlassen. Viele Gründer fragen sich, ob überhaupt die Möglichkeit besteht, mit einem Kleingewerbe den Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Die Antwort ist hierbei sehr einfach: da man bis zu 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften kann, ist dies durchaus möglich. Allerdings darf man hierbei nicht vergessen, dass man auch einige Steuern bezahlen muss. Doch auch dann bleiben einem Gründer immer noch jede Menge Gewinn übrig.
Deshalb sollte man sich als Gründer allzu große Sorgen machen. Vielmehr muss man sich fragen, in welche Richtung es überhaupt gehen soll. Einige Gründer möchten nämlich gar nicht den eigentlichen Job verlassen und nebenbei das Gehalt am Ende des Monats aufbessern.
Andere wiederum möchten lediglich eine Idee austesten und andere hingegen ein Unternehmen eröffnen, dies so groß wie möglich machen und dann an den größten Marktführer verkaufen. All diese Bestrebungen sind erstrebenswert und haben ihre Daseinsberechtigung.
Doch gehen wir die Punkte im einzelnen durch. Wer ein Kleingewerbe nebenberuflich gründen möchte, hat den Vorteil, nicht den Druck zu verspüren, unbedingt direkt Geld mit nach Hause bringen zu müssen.
Daher kann man ruhig und mit einem kühlen Kopf an seiner Idee arbeiten und nicht im Unternehmen, wo man manchmal dann aufgrund der ständigen Arbeit gar nicht mehr an dem Wachstumsprozess beteiligt ist. Dadurch kann man es auch eher schaffen, das Unternehmen weiter voranzubringen.
Außerdem zahlt man bei einem Kleingewerbe nur geringe Steuern und auch der Verwaltungsaufwand ist sehr gering. Zudem sind die Kosten, die anfallen im Jahr, sehr gering. Außerdem kann man das Nebengewerbe zu jederzeit in ein Hauptgewerbe umwandeln, falls der Verlust der Arbeit drohen sollte.
Durch die zusätzlichen Einnahmen ist man zudem interessanter für die Banken, sofern man einen Kredit beziehen möchte. Hierbei sollte man allerdings wissen, dass man mit einem Kleingewerbe selbst keinen Kredit oder Leasing erhalten kann, da dieser bereits über mehrere Jahre hinweg konstant hohe Einnahmen vorweisen muss.
Bei einer Kapitalgesellschaft ist dieses Problem eher weniger der Fall. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Wir alle haben nur eine begrenze Anzahl an Stunden am Tag, wo wir unsere Zeit nutzen können.
Wenn man bedenkt, dass man ohnehin einen drittel des Tages am schlafen ist und das andere Drittel mit der Arbeit gefüllt ist, so bleiben einem nur noch acht Stunden Zeit am Tag. Dies würde natürlich vollkommen ausreichen.
Doch wir haben auch Verpflichtungen im Alltag denen wir nachkommen müssen. Sei es Freunde, Verwandte oder mit der Familie Zeit zu verbringen, Hobbys nachzugehen oder einfach Mal zu relaxen und einfach nur zu faulenzen. Wenn man jedoch selbstständig ist, muss man sich im Zweifelsfall die Zeit nehmen, wo man eigentlich mit der Familie und Freunden hätte sein können.
Auf Dauer kann dies einige Beziehungen belasten, was sich wiederum auf das Kleingewerbe auswirken kann. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob die paar Stunden in der Woche überhaupt dazu ausreichen würden, um mit dem Unternehmen erfolgreich zu sein. Zusätzlich dazu ist ein Klein- bzw. Nebengewerbe nicht so attraktiv für Kunden, wie ein größeres Unternehmen. Man muss vielmehr Überzeugungsarbeit leisten, damit die Kunden die eigene Arbeit in Anspruch nehmen.
Aufgrund der eigenen Arbeit ist man zudem auch noch sehr unflexibel und kann bei Fragen oder Terminen nicht direkt auf den Kunden eingehen, was sich wiederum negativ auf die Außendarstellung auswirken kann. Auch kann es sein, dass man das eigene Gewerbe sehr ernst genommen und einige kostspielige Investition getätigt hat.
Falls dann das Unternehmen doch geschlossen werden muss, dann sitzt man auf diesen Kosten fest. Falls dafür dann auch noch ein Kredit bezogen wurde, dann muss man dies wohl oder übel durch das eigentliche Gehalt bezahlt werden, was wiederum Spannungen innerhalb der Familie sorgen kann.
Wenn dann auch noch Kosten für eine Wohnung oder ein Auto dazukommen, dann kann dies ganz schnell finanziell belastend und die Existenz eines Gründers bedeuten. Zwar ist dies ein etwas extremeres Beispiel, doch uns von GewerbeAnmeldung.com ist es sehr wichtig, dass Gründer sich darüber bewusst werden, welche Gefahren auch auf einen Lauern können.
Denn meistens sieht man die eigene Arbeit und vergisst dabei die ganzen externen Faktoren, die ebenfalls Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg haben können. Dennoch lohnt es sich natürlich, eine unternehmerische Selbstständigkeit zu starten.
Kann der Arbeitgeber mir das Kleingewerbe verbieten?
Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden bzw. von dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tagen, bis man den Bogen erhält.
Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um als vollwertiges Kleingewerbe alle Vorteile genießen zu können. Die Bedingungen, die man als Kleingewerbe dafür erfüllen muss, sind, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jaht unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben.
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt worden sind, muss man keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Zwar nicht allein ein Vorteil vom Kleingewerbe selbst, doch man kann mit einem Gewerbe bis zu 24.500 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Das bedeutet dann, dass neben der Umsatzsteuer, auch eine zweite Steuer nicht mehr bezahlt werden muss. Daher kommt auch der Irrglaube, dass ein Kleingewerbe steuerfrei sei. Dies ist nicht richtig, aber fast schon wieder wahr 😉